Betreff
Antrag der Ratsfraktion Bündnis90/Grüne "Flüchtlingsunterkünfte mit WLAN ausstatten"
Vorlage
WP 14-20 SV III/020
Aktenzeichen
III/S.Ei
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Durch die Corona Pandemie hat das digitale Lernen schnell an Bedeutung gewonnen.

Auch an Hildener Schulen kommen neben den üblichen Arbeitsblättern immer häufiger digitale

Lernprogramme zum Einsatz, oder werden zumindest als ergänzendes Lernmittel empfohlen.

 

Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen und/oder ärmeren Familien drohen hier abgehängt zu werden. Dies haben auch Bund, Länder und Kommunen erkannt und es wird hoffentlich bald möglich sein, auch ärmeren Kindern ein Tablet zur Verfügung stellen zu können. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss sich das Job-Center mit 150€ am Kauf eines Tablets beteiligen.

 

Bisher verfügen die Flüchtlingsunterkünfte in Hilden über keinen WLAN-Anschluss. Die dort lebenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen können für ihre Bildung digitale Endgeräte nur unter Einsatz erheblicher eigener finanzieller Mittel nutzen.

 

Sollte, dass so genannte „Homeschooling“ – was durchaus wahrscheinlich ist – auch nach den Sommerferien weitergeführt werden, drohen gerade die Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, ins Abseits zu geraten und den Anschluss zu verlieren. Auch ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie digitales Lernen immer mehr zum Schulalltag gehören wird.

 

Für Kinder ist die Nutzung einer WLAN-Verbindung im öffentlichen Raum keine geeignete Alternative zum Lernen zuhause.


Antragstext:

 

Alle Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Hilden werden mit einem WLAN-Zugang ausgestattet.

 

Um eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden, sollen Gespräche mit den Stadtwerken und Freifunk geführt werden.

 

Ein WLAN-Anschluss ist eine wichtige Voraussetzung, um am digitalen Lernen teilnehmen zu können. Daher soll geprüft werden, ob Fördermittel aus Landes- oder Bundesprogrammen in Anspruch genommen werden können.

 

Nach eigenen Recherchen betragen die Kosten für die Einrichtung einer WLAN-Verbindung pro Unterkunft ca. 800 €. Die monatlichen Kosten liegen zwischen 50 und 80 €.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In den Flüchtlingsunterkünften ist WLAN derzeit nur in der Herderstraße vorhanden, in den anderen Unterkünften nicht. Hier soll in einem Raum kurzfristig 3 internetfähige PCs mit Office-Software und Druckmöglichkeit als Arbeitsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler installiert werden. Insofern muss der Aussage widersprochen werden, dass in keiner Unterkunft WLAN zur Verfügung steht.

 

Aus technischen Gründen konnte bisher WLAN in den anderen Unterkünften nicht angeboten wird, da dort auch keine DSL- oder Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen, sondern nur mobiles Internet über LTE. Flatrates mit unbegrenztem Datenvolumen gab es bisher nicht, daher wäre jedes noch so große Datenpaket spätestens nach ein paar Tagen aufgebraucht.

 

Mittlerweile können über den Rahmenvertrag „für spezielle Behörden und Öffentliche Auftraggeber“ bei dem Anbieter Vodafone eine LTE Flatrate mit unbegrenztem Datenvolumen für 20 € / Monat gebucht werden, Einmalkosten für den LTE-Router belaufen sich auf ca. 100 €.

 

Ebenso hat die Verwaltung Kontakt zu einem Ansprechpartner des Vereins Freifunk aufgenommen.

 

Das einfachste Modell von Freifunk sieht vor, einen (oder mehrere) Freifunk-Router an den eigenen Internetanschluss anzuschließen. Innerhalb von Gebäuden kann dann ein MESH Netz über WLAN aufgebaut werden.

 

Daher muss erst für jede Unterkunft geklärt werden, ob es realistisch erscheint, die Freifunk Router einfach in die Zimmer der Bewohner zu stellen. Dazu hat der Verein unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Evtl. bietet sich sogar ein Projekt an, in dem die Bewohner nach Anleitung durch Freifunk die Netze selbst aufbauen.

 

Wenn die Router vandalismus- und diebstahlsicher unter Einhaltung aller Brandschutzvorschriften in den Fluren oder Gemeinschaftseinrichtungen installiert werden müssen, ist aber mit erheblichen Kosten zu rechnen.

 

Die Router könnten durch Freifunk (zumindest teilweise) gespendet werden, Fördermittel beantragt der Verein von sich aus. Die Verwaltung müsste den Internet-Anschluss zu den oben genannten Kosten zur Verfügung stellen und sowie die Kosten für den einen oder anderen Router (Kosten ca. 75 € / Stück).

 

Mit Freifunk ist abgesprochen, dass diese Terminvorschläge für eine Vor-Ort-Besichtigung senden. Zusammen mit III/50.2 soll für jedes Objekt geklärt, was notwendig ist.

 

Im Rahmen der Budgetierung sind diese Kosten nicht vorgesehen und müssten im Rahmen einer Abänderung in der Priorisierung getragen werden.

 

 

gez.

Birgit Allkenings

 

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke