Erläuterungen zum
Antrag:
Durch die Corona Pandemie hat das digitale Lernen schnell an Bedeutung gewonnen.
Auch an Hildener Schulen kommen neben den üblichen Arbeitsblättern immer häufiger digitale
Lernprogramme zum Einsatz, oder werden zumindest als ergänzendes Lernmittel empfohlen.
Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen und/oder ärmeren Familien drohen hier abgehängt zu werden. Dies haben auch Bund, Länder und Kommunen erkannt und es wird hoffentlich bald möglich sein, auch ärmeren Kindern ein Tablet zur Verfügung stellen zu können. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss sich das Job-Center mit 150€ am Kauf eines Tablets beteiligen.
Bisher verfügen die Flüchtlingsunterkünfte in Hilden über keinen WLAN-Anschluss. Die dort lebenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen können für ihre Bildung digitale Endgeräte nur unter Einsatz erheblicher eigener finanzieller Mittel nutzen.
Sollte, dass so genannte „Homeschooling“ – was durchaus wahrscheinlich ist – auch nach den Sommerferien weitergeführt werden, drohen gerade die Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, ins Abseits zu geraten und den Anschluss zu verlieren. Auch ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie digitales Lernen immer mehr zum Schulalltag gehören wird.
Für Kinder ist die Nutzung einer WLAN-Verbindung im öffentlichen Raum keine geeignete Alternative zum Lernen zuhause.
Antragstext:
Alle Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Hilden werden mit einem WLAN-Zugang ausgestattet.
Um eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden, sollen Gespräche mit den Stadtwerken und Freifunk geführt werden.
Ein WLAN-Anschluss ist eine wichtige Voraussetzung, um am digitalen Lernen teilnehmen zu können. Daher soll geprüft werden, ob Fördermittel aus Landes- oder Bundesprogrammen in Anspruch genommen werden können.
Nach eigenen Recherchen betragen die Kosten für die Einrichtung einer WLAN-Verbindung pro Unterkunft ca. 800 €. Die monatlichen Kosten liegen zwischen 50 und 80 €.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In den
Flüchtlingsunterkünften ist WLAN derzeit nur in der Herderstraße vorhanden, in
den anderen Unterkünften nicht. Hier
soll in einem Raum kurzfristig 3 internetfähige PCs mit Office-Software und
Druckmöglichkeit als Arbeitsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler
installiert werden. Insofern muss der Aussage widersprochen werden, dass in
keiner Unterkunft WLAN zur Verfügung steht.
Aus technischen Gründen
konnte bisher WLAN in den anderen Unterkünften nicht angeboten wird, da dort
auch keine DSL- oder Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen, sondern nur
mobiles Internet über LTE. Flatrates mit unbegrenztem Datenvolumen gab es
bisher nicht, daher wäre jedes noch so große Datenpaket spätestens nach ein
paar Tagen aufgebraucht.
Mittlerweile können
über den Rahmenvertrag „für spezielle Behörden und Öffentliche Auftraggeber“
bei dem Anbieter Vodafone eine LTE Flatrate mit unbegrenztem Datenvolumen für
20 € / Monat gebucht werden, Einmalkosten für den LTE-Router belaufen sich auf
ca. 100 €.
Ebenso hat die
Verwaltung Kontakt zu einem Ansprechpartner des Vereins Freifunk aufgenommen.
Das einfachste
Modell von Freifunk sieht vor, einen (oder mehrere) Freifunk-Router an den
eigenen Internetanschluss anzuschließen. Innerhalb von Gebäuden kann dann ein
MESH Netz über WLAN aufgebaut werden.
Daher muss erst für
jede Unterkunft geklärt werden, ob es realistisch erscheint, die Freifunk
Router einfach in die Zimmer der Bewohner zu stellen. Dazu hat der Verein
unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Evtl. bietet sich sogar ein Projekt an,
in dem die Bewohner nach Anleitung durch Freifunk die Netze selbst aufbauen.
Wenn die Router
vandalismus- und diebstahlsicher unter Einhaltung aller Brandschutzvorschriften
in den Fluren oder Gemeinschaftseinrichtungen installiert werden müssen, ist
aber mit erheblichen Kosten zu rechnen.
Die Router könnten
durch Freifunk (zumindest teilweise) gespendet werden, Fördermittel beantragt
der Verein von sich aus. Die Verwaltung müsste den Internet-Anschluss zu den
oben genannten Kosten zur Verfügung stellen und sowie die Kosten für den einen
oder anderen Router (Kosten ca. 75 € / Stück).
Mit Freifunk ist
abgesprochen, dass diese Terminvorschläge für eine Vor-Ort-Besichtigung senden.
Zusammen mit III/50.2 soll für jedes Objekt geklärt, was notwendig ist.
Im Rahmen der
Budgetierung sind diese Kosten nicht vorgesehen und müssten im Rahmen einer
Abänderung in der Priorisierung getragen werden.
gez.
Birgit Allkenings
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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