Betreff
53. Flächennutzungsplanänderung für einen Bereich zwischen der Hofstraße und der Eisenbahnlinie;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 14-20 SV 61/284
Aktenzeichen
IV/61.1-Hol-FNP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Das Plangebiet liegt im Süden des Hildener Stadtgebietes zwischen der Eisenbahntrasse Düsseldorf-Köln und der Hofstraße. Im Westen wird das Plangebiet teilweise von der westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 249 (Flur 56) und 456 (Flur 57) begrenzt. Die nördliche Grenze der Flurstücke Nr. 17 und 315 tlw., stellen die nördliche Grenze des Geltungsbereiches dar. Zudem umfasst das Plangebiet die Flurstücke Nr. 16, 396 tlw., 19 tlw. (alle in Flur 57) und Nr. 2 tlw., 8 tlw., 197 tlw., 194 tlw. (alle in Flur 56). Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Hilden.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die Voraussetzung für die Pflanzung einer landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese zu schaffen.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grund eines Antrags der CDU-Fraktion im November 2019 wurde im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.01.2020 beschlossen, eine Waldaufforstung in einem Bereich zwischen der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln und der Hofstraße vorzunehmen. Um dies auch planungsrechtlich abzusichern, sollte die im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellte Fläche in eine Fläche für Wald umgewandelt werden.

 

Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich durch einen Hildener Landwirt genutzt. Dieser hatte sich, bevor es zu einem Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung durch den Stadtentwicklungsausschuss kommen konnte, mit einem Schreiben an die politischen Fraktionen und die Verwaltung gewandt. In dem Schreiben schlägt er vor, statt eines Waldes eine für ihn landwirtschaftlich nutzbare Obstbaumwiese anzulegen.

 

Die Fraktion Allianz ging mit ihrem Antrag vom 14.03.2020 auf das Schreiben des Landwirtes ein, und beantragte die Änderung des Planungsziels, was im Stadtentwicklungsausschuss vom 27.05.2020 auch beschlossen wurde. Der derzeit als „Gewerbegebiet (GE*)“ dargestellte Bereich soll nun nicht mehr in eine „Fläche für Wald“, sondern in eine „Fläche für die Landwirtschaft“ umgewandelt werden.

Diese Änderung würde dem Landwirt die weitere Bewirtschaftung der Fläche ermöglichen und gleichzeitig dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen sowie den ökologischen Wert steigern.

 

Am 17.06.2020 stellte die CDU Fraktion einen Antrag bezüglich der Finanzierung der Obstbaumpflanzungen durch Spenden. Dazu soll am 10.09.2020 die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/290 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beraten werden.

 

Da das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung im Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt ist, könnte die Bezirksplanungsstelle eventuell Bedenken gegen die Umwandlung einer Gewerbefläche in eine Fläche für die Landwirtschaft anmelden. Zur Klärung soll zeitnah die Bezirksplanungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über den Kreis Mettmann beteiligt werden.

 

Die Beschlussfassung vorausgesetzt, könnten als erste weitere Verfahrensschritte die frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin