Beschlussvorschlag:
wird anheim
gestellt
Erläuterungen und Begründungen:
Die beiden
angehängten Anträge (Anlage 1 und 2) sind zur Kreistagssitzung am 22.06.2020
eingereicht worden. Der Landrat bittet um eine Meinungsäußerung aus den
kreisangehörigen Städten, da der Kreis nicht für die Unterbringung der
Geflüchteten zuständig ist, sondern die Städte.
Die Räte einiger
Städte im Kreis Mettmann haben das Thema auch zur Beratung anstehen.
Erkrath hat am
31.3.20 einstimmig beschlossen: Die Stadt Erkrath folgt dem Aufruf
der Erkrather Flüchtlingsinitiative und erklärt sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zur sofortigen Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus
den Lagern in Griechenland und den vor der griechischen und bulgarischen Grenze
im Freien ausharrenden Flüchtlingen bereit. Die Aufnahme soll auch erfolgen,
wenn dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Quote vorübergehend überschritten
wird.
Haan hat am 09.3.20 einstimmig beschlossen: Der Rat der Stadt Haan fordert die Bundes-
und Landesregierung auf, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus
Griechenland in Deutschland bzw. in Nordrhein- Westfalen aufzunehmen und erklärt
hiermit die Bereitschaft, einen angemessenen Teil dieser Menschen in Haan
willkommen zu heißen.
Zur Seenotrettung im
Mittelmeer und der Aufnahme von Flüchtlingen gibt es verschiedene Initiativen.
Eine grobe Skizzierung soll im Folgenden versucht werden:
Sichere Häfen
Eine Vielzahl von Städten hat sich mit
unterschiedlichen Beschlüssen zum „sicheren Hafen“ für Geflüchtete erklärt oder
entsprechende Resolutionen verabschiedet. Oder die (Ober-)
BürgermeisterInnen haben offene Briefe an
die Bundesregierung geschrieben (Anlage 3, Brief der Bergischen
Oberbürgermeister).
In der Regel sprechen sich die Städte dafür aus, die Seenotrettung im
Mittelmeer wieder aufzunehmen bzw. den Schiffen mit Geretteten Zufahrt zu den
Häfen zu gestatten. Unterschiede gibt es darin, ob die Geretteten im Rahmen des
normalen Verteilschlüssels aufgenommen werden sollen oder darüber hinaus.
Aktuell haben einige Städte sich bereit erklärt, unbegleitete Minderjährige aus
den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen.
Seebrücke - Schafft sichere Häfen
Die Seebrücke ist
eine zivilgesellschaftliche Bewegung, die für
Solidarität mit Menschen auf der Flucht und Bewegungsfreiheit steht. In über
100 Städten und Gemeinden setzen sich Gruppen der Seebrücke dafür ein, dass
sich ihr Ort zum „Sicheren Hafen“ macht. Dies bedeutet unter anderem, dass die
Stadt aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich zur ohnehin bestehenden Quote
aufnimmt, einem Städtebündnis Sicherer Häfen beitritt und/oder die Patenschaft
für eine Seenotrettungsorganisation übernimmt.
Die Forderungen der Seebrücke sind in dem Antrag der Jusos Kreis Mettmann
übernommen worden.
Bündnis „Städte Sicherer
Häfen“
Das Bündnis Städte Sicherer
Häfen wurde am 14. Juni 2019 im Rahmen des von
der Initiative „Seebrücke“ veranstalteten Kongresses „Sichere Häfen. Leinen los
für kommunale Aufnahme“ in Berlin offiziell gegründet. An der
Gründung beteiligten sich 12 Kommunen, eine 13. schloss sich noch während des
Kongresses dem Bündnis an. Die gemeinsame Basis des Bündnisses ist die „Potsdamer Erklärung“ vom
3. Juni 2019 (Anlage 4). Das Bündnis vernetzt aufnahmebereite Kommunen und
Gemeinden und bündelt die gemeinsamen Interessen, um den Forderungen gegenüber
der Bundesregierung Gewicht zu verleihen. Zur Aufnahme in das Bündnis zeichnet
man die „Potsdamer Erklärung“ und
erklärt den Beitritt in das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.
Inzwischen gehören dem Bündnis 57 Kommunen an, aus Nordrhein-Westfalen 20: Bielefeld, Bergisch Gladbach, Bonn, Datteln,
Detmold, Dinslaken, Landeshauptstadt Düsseldorf, Gütersloh, Hagen, Hamm,
Gemeinde Hünxe, Kempen, Krefeld, Leverkusen, Moers, Münster, Sendenhorst,
Siegen, Unna, Wesel
Flüchtlingsaufnahme
in Hilden
Geflüchtete, die in Deutschland ankommen werden zunächst auf die
Bundesländer verteilt (Königsteiner Schlüssel). Innerhalb NRWs wird dann nach
Schlüsseln weiter verteilt, die sich
-
bei Asylbewerbern zu 90% aus der Einwohnerzahl
und zu 10% aus der Fläche
- bei Personen mit Anerkennung zu 80% aus der Einwohnerzahl, 10% aus der
Fläche und 10% aus der Arbeitslosenquote sowie Abschlägen bei angespanntem
Wohnungsmarkt und anderen Soziallasten
errechnen.
D.h. es gibt bereits verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen:
- Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und
- Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz).
- Unbegleitete Minderjährige (UMAs werden auf die Quote der aufzunehmenden Asylbewerber angerechnet, bereits vorhandene Personen werden aber nicht umverteilt)
Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes.
Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.
Stand 07.06.2020 |
Bewohner im
Asylverfahren |
Anerkannte
Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a
Aufenthaltsgesetz |
Tatsächliche
Bewohneranzahl in Hilden |
182 |
521 |
Weitere Aufnahmeverpflichtung |
0 |
53 |
Erfüllungsquote
der Bezirksregierung |
108,26* |
90,71* |
Gesamtzahl aufzunehmender Personen |
168 |
574 |
*Die Quoten werden nicht gegeneinander
aufgerechnet.
In Hilden sind z.Zt. 18 UMAs aufgenommen
(nach Quote wären 19 aufzunehmen).
Es finden nur sehr vereinzelt wenige
Zuweisungen statt. Aktuell haben wir in unseren Unterkünften laut Abuko 443
Personen leben. Nach der Bereinigung der Belegungsplätze haben wir noch Platz
für 265 Personen.
Beschlussfassung
Hier ist zu überlegen, ob der Rat der Stadt ein
Signal setzen möchte, dass die Seenotrettung im Mittelmeer wieder aufgenommen
werden soll bzw. den
Schiffen mit Geretteten Zufahrt zu den Häfen zu gestatten. Das bedeutet dann auch, dass Deutschland sich gegenüber den
Mittelmeer-Anrainer-Staaten bereit erklären muss, Gerettete aufzunehmen.
Ebenfalls ist zu überlegen, ob es ein Signal an
die Bundesregierung geben soll, über die 50 UMAs hinaus, die aus griechischen
Flüchtlingslagern aufgenommen werden sollen, Menschen nach Deutschland
einreisen zu lassen.
Die Forderung der Seebrücke nach der Unterstützung von Aufnahmeprogrammen lässt sich nur dadurch realisieren, dass Bundesrecht geändert wird (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, AufenthG). Im Moment regelt §23 eine Entscheidungskompetenz des Bundeslandes über die Aufnahme aus humanitären Gründen, die aber zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren bedarf. Ob diese Forderung unterstützt wird, ist eine politische Entscheidung. Sie führt aber mit Sicherheit nicht zu einer schnellen Aufnahme von Geflüchteten.
Die Forderung nach Aufnahme außerhalb der
Verteilungsschlüssel würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass diese
Geflüchteten bei der verstärkten erneuten Aufnahme der Zuweisungen nicht
angerechnet werden. Und auch, dass die entsprechende Finanzierung nicht aus
Bundes- bzw. Landesmitteln erfolgt, z.B. wie bei den UMAs oder nach FlüAG,
sondern sie (wie jetzt schon die geduldeten Personen) aus städtischen Mitteln
erfolgen muss.
Die Frage ist zudem, ob es sinnvoll ist zusätzlich zu den jetzt schon
vorhandenen Verteilungsschlüsseln ein weiteres System daneben zu eröffnen,
zumal die Verteilung nach einem aus Bevölkerungszahl und Finanzkraft gebildeten
Schlüssel an die Städte und Gemeinden durchaus gerecht erscheint.
Vorschlag
für eine Resolution:
Der Rat der Stadt Hilden
spricht sich dafür aus, aus Seenot gerettete Flüchtlinge in Deutschland
zusätzlich aufzunehmen.
Er fordert die Bundes- und Landesregierung auf, unbegleitete minderjährige
Geflüchtete aus Griechenland in Deutschland bzw. in Nordrhein- Westfalen
aufzunehmen und erklärt hiermit die Bereitschaft, einen angemessenen Teil
dieser Menschen in Hilden willkommen zu heißen.
Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Bundesregierung und der Landesregierung
NRW die Bereitschaft zur Aufnahme in Hilden mitzuteilen.
gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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