Betreff
Sichere Häfen - Beschluss zu den Anträgen im Kreistag
Vorlage
WP 14-20 SV BM/004
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

wird anheim gestellt

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die beiden angehängten Anträge (Anlage 1 und 2) sind zur Kreistagssitzung am 22.06.2020 eingereicht worden. Der Landrat bittet um eine Meinungsäußerung aus den kreisangehörigen Städten, da der Kreis nicht für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig ist, sondern die Städte.

 

Die Räte einiger Städte im Kreis Mettmann haben das Thema auch zur Beratung anstehen.

Erkrath hat am 31.3.20 einstimmig beschlossen: Die Stadt Erkrath folgt dem Aufruf der Erkrather Flüchtlingsinitiative und erklärt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur sofortigen Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Lagern in Griechenland und den vor der griechischen und bulgarischen Grenze im Freien ausharrenden Flüchtlingen bereit. Die Aufnahme soll auch erfolgen, wenn dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Quote vorübergehend überschritten wird.

Haan hat am 09.3.20 einstimmig beschlossen: Der Rat der Stadt Haan fordert die Bundes- und Landesregierung auf, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland in Deutschland bzw. in Nordrhein- Westfalen aufzunehmen und erklärt hiermit die Bereitschaft, einen angemessenen Teil dieser Menschen in Haan willkommen zu heißen.

 

 

Zur Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von Flüchtlingen gibt es verschiedene Initiativen. Eine grobe Skizzierung soll im Folgenden versucht werden:

 

Sichere Häfen

Eine Vielzahl von Städten hat sich mit unterschiedlichen Beschlüssen zum „sicheren Hafen“ für Geflüchtete erklärt oder entsprechende Resolutionen verabschiedet. Oder die (Ober-)

BürgermeisterInnen haben offene Briefe an die Bundesregierung geschrieben (Anlage 3, Brief der Bergischen Oberbürgermeister).
In der Regel sprechen sich die Städte dafür aus, die Seenotrettung im Mittelmeer wieder aufzunehmen bzw. den Schiffen mit Geretteten Zufahrt zu den Häfen zu gestatten. Unterschiede gibt es darin, ob die Geretteten im Rahmen des normalen Verteilschlüssels aufgenommen werden sollen oder darüber hinaus. Aktuell haben einige Städte sich bereit erklärt, unbegleitete Minderjährige aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen.

 

 

Seebrücke - Schafft sichere Häfen

Die Seebrücke ist eine zivilgesellschaftliche Bewegung, die für Solidarität mit Menschen auf der Flucht und Bewegungsfreiheit steht. In über 100 Städten und Gemeinden setzen sich Gruppen der Seebrücke dafür ein, dass sich ihr Ort zum „Sicheren Hafen“ macht. Dies bedeutet unter anderem, dass die Stadt aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich zur ohnehin bestehenden Quote aufnimmt, einem Städtebündnis Sicherer Häfen beitritt und/oder die Patenschaft für eine Seenotrettungsorganisation übernimmt.
Die Forderungen der Seebrücke sind in dem Antrag der Jusos Kreis Mettmann übernommen worden.

 

 

Bündnis „Städte Sicherer Häfen“
Das Bündnis Städte Sicherer Häfen wurde am 14. Juni 2019 im Rahmen des von der Initiative „Seebrücke“ veranstalteten Kongresses „Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme“ in Berlin offiziell gegründet. An der Gründung beteiligten sich 12 Kommunen, eine 13. schloss sich noch während des Kongresses dem Bündnis an. Die gemeinsame Basis des Bündnisses ist die „Potsdamer Erklärung“ vom 3. Juni 2019 (Anlage 4). Das Bündnis vernetzt aufnahmebereite Kommunen und Gemeinden und bündelt die gemeinsamen Interessen, um den Forderungen gegenüber der Bundesregierung Gewicht zu verleihen. Zur Aufnahme in das Bündnis zeichnet man  die „Potsdamer Erklärung“ und erklärt den Beitritt in das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.
Inzwischen gehören dem Bündnis 57 Kommunen an, aus Nordrhein-Westfalen 20: Bielefeld, Bergisch Gladbach, Bonn, Datteln, Detmold, Dinslaken, Landeshauptstadt Düsseldorf, Gütersloh, Hagen, Hamm, Gemeinde Hünxe, Kempen, Krefeld, Leverkusen, Moers, Münster, Sendenhorst, Siegen, Unna, Wesel

 

Flüchtlingsaufnahme in Hilden

Geflüchtete, die in Deutschland ankommen werden zunächst auf die Bundesländer verteilt (Königsteiner Schlüssel). Innerhalb NRWs wird dann nach Schlüsseln weiter verteilt, die sich

-      bei Asylbewerbern zu 90% aus der Einwohnerzahl und zu 10% aus der Fläche

-      bei Personen mit Anerkennung zu 80% aus der Einwohnerzahl, 10% aus der Fläche und 10% aus der Arbeitslosenquote sowie Abschlägen bei angespanntem Wohnungsmarkt und anderen Soziallasten

errechnen.

D.h. es gibt bereits verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen:

-      Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und

-      Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz).

-      Unbegleitete Minderjährige (UMAs werden auf die Quote der aufzunehmenden Asylbewerber angerechnet, bereits vorhandene Personen werden aber nicht umverteilt)

Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes.

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

 

Stand 07.06.2020

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

182

521

Weitere Aufnahmeverpflichtung

0

53

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

108,26*

90,71*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

168

574

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

In Hilden sind z.Zt. 18 UMAs aufgenommen (nach Quote wären 19 aufzunehmen).

 

Es finden nur sehr vereinzelt wenige Zuweisungen statt. Aktuell haben wir in unseren Unterkünften laut Abuko 443 Personen leben. Nach der Bereinigung der Belegungsplätze haben wir noch Platz für 265 Personen.

 

 

 

 

Beschlussfassung

Hier ist zu überlegen, ob der Rat der Stadt ein Signal setzen möchte, dass die Seenotrettung im Mittelmeer wieder aufgenommen werden soll bzw. den Schiffen mit Geretteten Zufahrt zu den Häfen zu gestatten. Das bedeutet dann auch, dass Deutschland sich gegenüber den Mittelmeer-Anrainer-Staaten bereit erklären muss, Gerettete aufzunehmen.

Ebenfalls ist zu überlegen, ob es ein Signal an die Bundesregierung geben soll, über die 50 UMAs hinaus, die aus griechischen Flüchtlingslagern aufgenommen werden sollen, Menschen nach Deutschland einreisen zu lassen.

Die Forderung der Seebrücke nach der Unterstützung von Aufnahmeprogrammen lässt sich nur dadurch realisieren, dass Bundesrecht geändert wird (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, AufenthG). Im Moment regelt §23 eine Entscheidungskompetenz des Bundeslandes über die Aufnahme aus humanitären Gründen, die aber zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren bedarf. Ob diese Forderung unterstützt wird, ist eine politische Entscheidung. Sie führt aber mit Sicherheit nicht zu einer schnellen Aufnahme von Geflüchteten.

Die Forderung nach Aufnahme außerhalb der Verteilungsschlüssel würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass diese Geflüchteten bei der verstärkten erneuten Aufnahme der Zuweisungen nicht angerechnet werden. Und auch, dass die entsprechende Finanzierung nicht aus Bundes- bzw. Landesmitteln erfolgt, z.B. wie bei den UMAs oder nach FlüAG, sondern sie (wie jetzt schon die geduldeten Personen) aus städtischen Mitteln erfolgen muss.
Die Frage ist zudem, ob es sinnvoll ist zusätzlich zu den jetzt schon vorhandenen Verteilungsschlüsseln ein weiteres System daneben zu eröffnen, zumal die Verteilung nach einem aus Bevölkerungszahl und Finanzkraft gebildeten Schlüssel an die Städte und Gemeinden durchaus gerecht erscheint.

Vorschlag für eine Resolution:
Der Rat der Stadt Hilden
spricht sich dafür aus, aus Seenot gerettete Flüchtlinge in Deutschland zusätzlich aufzunehmen.
Er fordert die Bundes- und Landesregierung auf, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland in Deutschland bzw. in Nordrhein- Westfalen aufzunehmen und erklärt hiermit die Bereitschaft, einen angemessenen Teil dieser Menschen in Hilden willkommen zu heißen.
Die Bürgermeisterin wird gebeten, der Bundesregierung und der Landesregierung NRW die Bereitschaft zur Aufnahme in Hilden mitzuteilen.

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke