Betreff
Sachstandsbericht: Planung Ersatzneubau Brücke Schwanenstraße und Barrierefreiheit Altstadtbereich
Vorlage
WP 14-20 SV 66/178
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1344 / Th.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage berichtet das Tiefbau- und Grünflächenamt über die aktuellen Planungssachstände in Bezug auf den Umbau des Gehweges auf der Schwanenstraße und angrenzender Straßen zur Barrierefreiheit sowie den notwendigen Ersatzneubau der Brücke Schwanenstraße.

 

 

  1. Thema Barrierefreiheit

 

Der Behindertenbeirat stellte am 06.05.2014 den Antrag nach §24 GO, auf der westlichen Seite der Schwanenstraße einen barrierefreien Streifen auf der Verkehrsfläche zu schaffen.

 

Im Stadtentwicklungsausschuss vom 10.09.2014 (SV 66/010) wurde auf Basis einer von der CDU-Fraktion initiierten Ergänzung des §24GO Antrags der folgende Beschluss gefasst:

 

  1. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird ein Probestück Pflaster an geeigneter Stelle im Altstadtbereich abgeschliffen. Je nach Wetterlage wird dem Stadtentwicklungsausschuss (gedacht ist vor allen Dingen an Erfahrungen mit Nässe) nach drei oder vier Monaten ein Erfahrungsbericht vorgelegt.
  2. Der Bericht soll auch Erfahrungen anderer Städte mit diesem oder auch anderen Verfahren beinhalten.
  3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Erfahrungen ein Konzept incl. Kostenschätzung für die komplette Altstadt (Schwanenstr., Eisengasse, Marktstr.) zu erstellen und dieses möglichst parallel, auf jeden Fall jedoch zeitnah, zu dem Erfahrungsbericht dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.

 

 

Zum o.a. Punkt 1 wurde im Stadtentwicklungsausschuss vom 25.11.2015 (SV WP 14-20 SV 66/010/1) von der Verwaltung mit dem Ergebnis berichtet, dass dieses Verfahren aus Kostengründen nicht zur Anwendung kommen sollte. Der Ausschuss fasste dazu den Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Jahr 2016 im Zuge der Planung der Brücke Schwanenstraße alternative Lösungsmöglichkeiten zur Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der „Schwanenstraße“ vorzulegen.

 

 

Zum o.a. Punkt 2 wurde im Jahr 2016 der Kontakt zu einem kommunalen Arbeitskreis, unter der Leitung und Organisation der Stadt Oberhausen, hergestellt. Leider hatte sich der Arbeitskreis jedoch bereits wieder aufgelöst und es konnten für die Stadt Hilden, trotz persönlicher Nachfrage bei dem ehemaligen Organisator des Arbeitskreises, keine weiterführenden Erkenntnisse erzielt werden.

 

Zum o.a. Punkt 3 wurde ein Konzept erstellt (s. Anlage 2) und inzwischen in wesentlichen Teilen bereits mit dem Behindertenbeirat (s. Anlage 3) und der Denkmalbehörde der Stadt abgestimmt. Aufgrund der im Folgenden weiter erläuterten Unwägbarkeiten bei der Erneuerung der Brücke Schwanenstraße kann das Konzept jedoch noch nicht fertig gestellt werden, da noch nicht abzuschätzen ist, in welchen Ausmaßen sich die Höhenlage des neuen Brückenbauwerks ändern wird. Nach Abschluss der Brückenplanung wird das Konzept fertiggestellt und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.

 

Hinweis:

Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, das vorgenannte Konzept vor dem Brückenbau umzusetzen, da erhebliche Teile im Zuge des Brückenneubaus dann noch einmal neu hergestellt werden müssten.

 

 

  1. Thema Ersatzneubau Brücke Schwanenstraße

 

Mit den Planungen ist im Jahr 2017 begonnen worden. Im Rahmen dieser Planungen wird natürlich die Einbindung des Konzeptes der barrierefreien Altstadtstraßen berücksichtigt, um ein einheitliches städtebauliches Bild in diesem historischen Bereich der Hildener Innenstadt gewährleisten zu können.

 

Wegen der besonderen Randbedingen stellt der Ersatzneubau der Brücke eine technische Herausforderung dar und hat die Planung mehrfach verzögert. Die wesentlichen Punkte sind dabei:

 

-    Die Lage und Ausdehnung der Brücke mit Seitenwänden direkt an Außenwänden oder neben denkmalgeschützten Gebäuden:
Diese Brückenwände müssen komplett abgebrochen, möglichst ohne Beschädigungen der benachbarten Gebäude, und neu errichtet werden.

-    Neue Anforderungen der Aufsichtsbehörde und des Gewässerunterhaltungspflichtigen (BRW) aus der Wasserrahmenrichtlinie:
Danach muss, entgegen der früheren Planung, die Brückensohle komplett entfernt und tiefer neu gebaut werden. Auf die Sohle muss dann Substrat aufgebracht werden, um die Gewässerdurchlässigkeit stromab- und -aufwärts für Lebewesen sicherzustellen.

-    Die Durchleitung eines Hochwassers in der Itter muss in allen Bauphasen sicher gewährleistet werden.

-    In allen Bauphasen müssen auch bei Hochwasser die Gebäude in der Nachbarschaft zur Baustelle geschützt sein.

-    Die verkehrliche Erschließung inklusive Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr der Gebäude in der Schwanenstr., Schwanenplatz, Markstraße und Eisengasse muss in allen Bauphasen sichergestellt werden.

 

Bis zum Herbst/Winter 2020 soll die bauliche Vorentwurfsplanung abgeschlossen sein.

 

Die neuen baulichen Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie werden die Baukosten gegenüber der bisherigen Planung noch einmal deutlich erhöhen. Verbindliche Angaben dazu können aber erst nach Erstellung der Vorentwürfe gemacht werden.

Die Stadt Hilden wird die Möglichkeit prüfen, die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Mehrkosten fördern zu lassen.

 

 

Die Verwaltung wird den Stadtentwicklungsausschuss weiterhin über die Themenbereiche „Konzept barrierefreier Altstadtbereich“ und „Neubau Brücke Schwanenstraße“ informieren.

 

 

gez.

B. Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I066250018

Brücke Schwanenstr

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

 

 

Folgende Mittel sind im Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

 

 

 

200.000

2021

 

 

 

200.000

2022

 

 

 

1.150.000

2023

 

 

 

2.100.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Wird geprüft

nein

 (hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 (hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke