Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dieser Mitteilungsvorlage berichtet das Tiefbau- und Grünflächenamt über die aktuellen Planungssachstände in Bezug auf den Umbau des Gehweges auf der Schwanenstraße und angrenzender Straßen zur Barrierefreiheit sowie den notwendigen Ersatzneubau der Brücke Schwanenstraße.
- Thema Barrierefreiheit
Der Behindertenbeirat stellte am 06.05.2014 den Antrag nach §24 GO, auf der westlichen Seite der Schwanenstraße einen barrierefreien Streifen auf der Verkehrsfläche zu schaffen.
Im Stadtentwicklungsausschuss vom 10.09.2014 (SV 66/010) wurde auf Basis einer von der CDU-Fraktion initiierten Ergänzung des §24GO Antrags der folgende Beschluss gefasst:
- Nach Abschluss der Bauarbeiten wird ein Probestück Pflaster an geeigneter Stelle im Altstadtbereich abgeschliffen. Je nach Wetterlage wird dem Stadtentwicklungsausschuss (gedacht ist vor allen Dingen an Erfahrungen mit Nässe) nach drei oder vier Monaten ein Erfahrungsbericht vorgelegt.
- Der Bericht soll auch Erfahrungen anderer Städte mit diesem oder auch anderen Verfahren beinhalten.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Erfahrungen ein Konzept incl. Kostenschätzung für die komplette Altstadt (Schwanenstr., Eisengasse, Marktstr.) zu erstellen und dieses möglichst parallel, auf jeden Fall jedoch zeitnah, zu dem Erfahrungsbericht dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
Zum o.a. Punkt 1 wurde im Stadtentwicklungsausschuss vom 25.11.2015 (SV WP 14-20 SV 66/010/1) von der Verwaltung mit dem Ergebnis berichtet, dass dieses Verfahren aus Kostengründen nicht zur Anwendung kommen sollte. Der Ausschuss fasste dazu den Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Jahr 2016 im Zuge der Planung der Brücke Schwanenstraße alternative Lösungsmöglichkeiten zur Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der „Schwanenstraße“ vorzulegen.
Zum o.a. Punkt 2 wurde im Jahr 2016 der Kontakt zu einem kommunalen Arbeitskreis, unter der Leitung und Organisation der Stadt Oberhausen, hergestellt. Leider hatte sich der Arbeitskreis jedoch bereits wieder aufgelöst und es konnten für die Stadt Hilden, trotz persönlicher Nachfrage bei dem ehemaligen Organisator des Arbeitskreises, keine weiterführenden Erkenntnisse erzielt werden.
Zum o.a. Punkt 3 wurde ein Konzept erstellt (s. Anlage 2) und inzwischen in wesentlichen Teilen bereits mit dem Behindertenbeirat (s. Anlage 3) und der Denkmalbehörde der Stadt abgestimmt. Aufgrund der im Folgenden weiter erläuterten Unwägbarkeiten bei der Erneuerung der Brücke Schwanenstraße kann das Konzept jedoch noch nicht fertig gestellt werden, da noch nicht abzuschätzen ist, in welchen Ausmaßen sich die Höhenlage des neuen Brückenbauwerks ändern wird. Nach Abschluss der Brückenplanung wird das Konzept fertiggestellt und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.
Hinweis:
Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, das vorgenannte Konzept vor dem Brückenbau umzusetzen, da erhebliche Teile im Zuge des Brückenneubaus dann noch einmal neu hergestellt werden müssten.
- Thema Ersatzneubau Brücke Schwanenstraße
Mit den Planungen ist im Jahr 2017 begonnen worden. Im Rahmen dieser Planungen wird natürlich die Einbindung des Konzeptes der barrierefreien Altstadtstraßen berücksichtigt, um ein einheitliches städtebauliches Bild in diesem historischen Bereich der Hildener Innenstadt gewährleisten zu können.
Wegen der besonderen Randbedingen stellt der Ersatzneubau der Brücke eine technische Herausforderung dar und hat die Planung mehrfach verzögert. Die wesentlichen Punkte sind dabei:
- Die Lage und Ausdehnung der Brücke mit
Seitenwänden direkt an Außenwänden oder neben denkmalgeschützten Gebäuden:
Diese Brückenwände müssen komplett abgebrochen, möglichst ohne Beschädigungen
der benachbarten Gebäude, und neu errichtet werden.
- Neue Anforderungen der Aufsichtsbehörde und
des Gewässerunterhaltungspflichtigen (BRW) aus der Wasserrahmenrichtlinie:
Danach muss, entgegen der früheren Planung, die Brückensohle komplett entfernt
und tiefer neu gebaut werden. Auf die Sohle muss dann Substrat aufgebracht
werden, um die Gewässerdurchlässigkeit stromab- und -aufwärts für Lebewesen
sicherzustellen.
- Die Durchleitung eines Hochwassers in der Itter muss in allen Bauphasen sicher gewährleistet werden.
- In allen Bauphasen müssen auch bei Hochwasser die Gebäude in der Nachbarschaft zur Baustelle geschützt sein.
- Die verkehrliche Erschließung inklusive Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr der Gebäude in der Schwanenstr., Schwanenplatz, Markstraße und Eisengasse muss in allen Bauphasen sichergestellt werden.
Bis zum Herbst/Winter 2020 soll die bauliche Vorentwurfsplanung abgeschlossen sein.
Die neuen baulichen Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie werden die Baukosten gegenüber der bisherigen Planung noch einmal deutlich erhöhen. Verbindliche Angaben dazu können aber erst nach Erstellung der Vorentwürfe gemacht werden.
Die Stadt Hilden wird die Möglichkeit prüfen, die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Mehrkosten fördern zu lassen.
Die Verwaltung wird den Stadtentwicklungsausschuss weiterhin über die Themenbereiche „Konzept barrierefreier Altstadtbereich“ und „Neubau Brücke Schwanenstraße“ informieren.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I066250018 |
Brücke Schwanenstr |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Finanzplan
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
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200.000 |
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2021 |
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200.000 |
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2022 |
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1.150.000 |
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2023 |
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2.100.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
Wird geprüft |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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