Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verzichtet nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf die
vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate April und Mai 2020
sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf
Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2).
sowie
vollständig auf die Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Monaten April und Mai. Für die Monate Juni und Juli wird der Kostenbeitrag Mittagtisch in vollem Umfang erhoben.
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden
ist oder wird.
Der Verzicht von Elternbeiträgen
für die Schulbetreuung der Monate Juni und Juli steht unter Vorbehalt, da eine
letztendliche Übereinkunft zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land
noch aussteht. Es wurde aber angekündigt, die Einigung bei den Beiträgen Kita
zu übernehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
neu:
Die Sitzungsvorlage wurde um die
Kostenbeiträge Verpflegung und um die Einigung des Landes und den Kommunen für
die Beitragsmontage Juni und Juli angepasst. Bei den Elternbeiträgen für die
Schulbetreuung der Monate Juni und Juli steht eine letztendliche Übereinkunft
zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land noch aus, es wurde aber
angekündigt, die Einigung bei den Beiträgen Kita zu übernehmen.
Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich
darauf verständigt, dass die Kommunen für April und Mai vollständig sowie für
Juni und Juli 2020 zu 50% auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Kinderbetreuung in Kita, Kindertagespflege, OGS, VGS, VGS+ verzichten und diese
entsprechend aussetzen.
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, auf die Kostenbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Monaten April und Mai zu verzichten, da ersparte Aufwendungen in erheblichem Umfang gegenzurechnen sind und die Eltern ansonsten für überwiegend nicht erbrachte Verpflegungsleistungen gerade in wirtschaftliche angespannten Zeiten auf Grund fehlender einschlägiger Satzungsregelungen heranzogen würden. Für die Monate Juni und Juli wird der Kostenbeitrag Mittagtisch in vollem Umfang erhoben.
Bei den Elternbeiträgen für die Schulbetreuung der Monate Juni und Juli steht eine letztendliche Übereinkunft zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land noch aus, es wurde aber angekündigt, die Einigung bei den Beiträgen Kita zu übernehmen.
Die ausfallenden Elternbeiträge für die beiden Monate April und Mai teilen sich Land und Kommune je zur Hälfte, für die Monate Juni und Juli tragen das Land und die Kommunen pro Monat je 25% der Kosten (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesgesetzgeber).
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land NordrheinWestfalen erlassen. Durch Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur vom 2. April 2020 (GV. NRW. S. 212), neugefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. April 2020 (GV. NRW. S. 222a), diese bereinigt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. April 2020 (GV. NRW. S. 304) und zuletzt geändert durch Verordnung
zur Änderung der Verordnung vom 24. April 2020 (GV. NRW. S. 308) wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen verlängert, durch Ausnahmeregelungen erweitert und auf eine neue rechtliche Grundlage gesetzt.
Daher soll auf die volle / anteilige Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von den Beitragspflichtigen für die Kinderbetreuung für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2020 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Entscheidung des Rates die Rechtsgrundlage für die Nichterhebung der Elternbeitragspflicht für die Monate April und Mai sowie die anteilige Aussetzung (50%; Anteil Stadt 25%) für Juni und Juli 2020 bezüglich der Betreuungsbeiträge zu den oben genannten Bedingungen zu schaffen.
Wenn man die Beitragsforderungen für die Betreuung für April, Mai, Juni und Juli 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag bei den Kosten- und Elternbeiträgen von rd. 724.445 Euro für die vier Monate zu rechnen, die sich wie folgt aufteilen:
Produkt 060101
(Kita/Kindertagespflege) |
April/Mai geplanter Ertrag |
April/Mai Minderertrag |
davon 50% städt. Anteil |
davon 50% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
345.764 € |
345.764 € |
172.882 € |
172.882 € |
Produkt 060201 (Betreuung
Schule) |
April/Mai geplanter Ertrag |
April/Mai Minderertrag |
davon 50% städt. Anteil |
davon 50% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
137.198 € |
137.198 € |
68.599 € |
68.599 € |
Produkt 060101
(Kita/Kindertagespflege) |
Juni/Juli geplanter Ertrag |
Jun/Juli Minderertrag |
davon 25% städt. Anteil |
davon 25% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
345.764 € |
172.882 € |
86.441 € |
86.441 € |
Produkt 060201 (Betreuung
Schule) |
Juni/Juli geplanter Ertrag |
Jun/Juli Minderertrag |
davon 25% städt. Anteil |
davon 25% Anteil Land |
Kosten- und Elternbeiträge |
137.198 € |
68.599 € |
34.300 € |
34.300 € |
Der gesamte Minderertrag beläuft sich auf 724,443€, der städtische Anteil liegt für diesen Zeitraum bei insgesamt rd. 362.200€.
Der Minderertrag bei den Kostenbeiträgen zum Mittagstisch liegt zudem für die Monate April und Mai bei rd. 233.350€.
Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April und Mai 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene für die Betreuung zu 50 % und für Juni und Juli zu 25% zu übernehmen. Diese Beteiligung ist bereits in den o.g. Beträgen enthalten.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
060101 |
4* |
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11.811.327,- |
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060201 |
4* |
|
4.028.216,- |
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060107 |
4* |
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330.063,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende Verschlechterungen (Mindererträge): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
060101 |
4* |
|
11.493.948,- |
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060201 |
4* |
|
3.761.478,- |
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|
060107 |
4* |
|
318.621,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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