Betreff
Coronabedingte Aussetzung der Elternbeiträge für Betreuung (Kita/OGS/VGS//VGS+) von Kindern im Zuge von COVID-19 für die Monate April und Mai 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 51/323
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verzichtet nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und

24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,

13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und

offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai 2020 aus.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder wird.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass die Kommunen für April und Mai 2020 auf die Erhebung von Elternbeiträgen inklusive des Essensgeldes für die Kinderbetreuung in Kita, Kindertagespflege, OGS, VGS, VGS+ verzichten und diese aussetzen.

 

Die ausfallenden Elternbeiträge für diese beiden Monate teilen sich Land und Kommune je zur Hälfte, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesgesetzgeber.

 

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land NordrheinWestfalen erlassen. Durch Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur vom 2. April 2020 (GV. NRW. S. 212), neugefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. April 2020 (GV. NRW. S. 222a), diese bereinigt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. April 2020 (GV. NRW. S. 304) und zuletzt geändert durch Verordnung

zur Änderung der Verordnung vom 24. April 2020 (GV. NRW. S. 308) wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen verlängert, durch Ausnahmeregelungen erweitert und auf eine neue rechtliche Grundlage gesetzt.

 

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für die Monate April und Mai 2020 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Entscheidung des Rates die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für die Monate April und Mai 2020 zu schaffen.

 

Die Stadt Hilden verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch

später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für April und Mai

2020.

 

Wenn man die Sollstellung für April und Mai 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 357.862,00 Euro für beide Monate zu rechnen, die sich wie folgt aufteilen:

 

 

Produkt 060101 (Kita/Kindertagespflege):           201.656,00 € (städt. Anteil 50%):

 

 

Produkt 060201 (Betreuung Schule):                    156.206,00 € (städt. Anteil 50%):

 

 

Gesamt April + Mai                                                 357.862,00 € (städt. Anteil 50%):

 

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Mai 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Diese Beteiligung ist bereits in den o.g. Beträgen enthalten.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

060101

 

 

11.811.326,-

 

060201

 

 

02.019.880,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Verschlechterungen (Mindererträge):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

060101

 

 

11.609.670,-

 

060201

 

 

01.863.674,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke