Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stimmt dem
Vorschlag der Verwaltung zu, die im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai
geleisteten Zahlungen an Sondernutzungsgebühren in Höhe von bis zu ca. 7.500 €
den Unternehmen/Nutzungsberechtigten für die jeweiligen Zeiträume der
coronabedingten Betriebsuntersagungen zu erlassen bzw. zu erstatten.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit SV 32/034 hat die Verwaltung dem Rat der
Stadt Hilden empfohlen, den Antrag der FDP-Fraktion auf die Nichterhebung von
Gebühren für die Nutzung außengastronomischer Bewirtungsflächen bis zum
31.12.2020 abzulehnen.
Anders bewertet die Verwaltung dies jedoch
für die durch Allgemeinverfügungen der Stadt Hilden und später durch die Coronaschutzverordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW) verfügten Zeiträume der
Betriebsschließungen in den einzelnen Branchen.
Die Verwaltung hatte schon mit den ersten Betriebsschließungen die
Absicht, Betrieben des Handels, des Dienstleistungsgewerbes und auch der
Gastronomie bereits geleistete Sondernutzungsgebühren für die Zeiträume
der jeweiligen Betriebsschließungen (Mitte März bis Mitte Mai) zu erstatten.
Hier galt es allerdings zunächst die
landesverordnungsrechtliche Entwicklung abzuwarten, um die maßgeblichen Zeiträume
aller hiervon betreffenden Branchen zu kennen. Diese sind seit ca. Mitte Mai
nun bekannt.
Nicht mögliche Sondernutzungen aufgrund von Betriebsuntersagungen in der Zeit vom 16. März bis Mitte Mai 2020:
Ø Gastronomische Sondernutzung
genehmigt, Nutzung nicht möglich,
aber vorab bezahlt*/in Rechnung gestellt ca. 4.500 €
Ø Hinweisschilder, Warenauslagen
genehmigt, Nutzung nicht möglich,
aber bereits bezahlt*/in Rechnung gestellt ca. 3.000 €
gesamt: ca. 7.500 €
*Es ist jetzt
nicht in jedem Einzelfall überprüft worden, ob jede bislang offene Forderung
auch tatsächlich beglichen wurde, dafür ist die Anzahl gestellter und
genehmigter Sondernutzung zu groß. Dies wird dann je nach Beschlussfassung im
Einzelfall überprüft.
Wie bereits in der SV 32/034
dargestellt, ist in diesen besonderen Ausnahmezeiten die Anwendung der Härtefallregelung
nach § 15 der Sondernutzungssatzung angemessen und zielführend. Es wäre
schlichtweg nicht vermittelbar und im Ergebnis ungerecht, wenn die betroffenen
Branchen, die die Betriebsschließungen nicht zu verantworten hatten, für die
jeweiligen Zeiträume zu Sondernutzungsgebühren herangezogen würden, ohne dass
eine Nutzung überhaupt möglich war.
Wie oben dargestellt
handelt es sich hierbei um einen Gesamtbetrag in Höhe von bis zu ca. 7.500 €. Die Abwicklung würde durch das
Ordnungsamt in Form von Änderungsbescheiden bei längerfristigen
Nutzugszeiträumen oder durch tatsächliche Erstattungsleistungen erfolgen.
Die Verwaltung bittet
hierzu um Zustimmung durch den Rat der Stadt Hilden.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0201010020 |
431100 |
SN-Gebühren |
150.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0201010020 |
431100 |
SN-Gebühren |
142.500 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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