Betreff
Sachstand Oberstufenzentrum Helmholtz-Gymnasium
Vorlage
WP 14-20 SV 26/060
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Sachstand zum Oberstufenzentrum Helmholtz-Gymnasium zur Kenntnis


Erläuterungen und Begründungen:

 

Grundlage

Die Stadt Hilden erstellt am Schulstandort „Am Holterhöfchen“ den Bau eines neuen Oberstufenzentrums für das Helmholtz-Gymnasium (HGH) als Ersatzneubau für das bestehende Oberstufenzentrum im sogenannten „Kocks-Gebäude“. Dieses ist nicht mehr sanierungswürdig und wird nach Errichtung des Neubaus abgerissen.

 

Der Neubau ist als freistehendes, zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Innenhof geplant. Das Gebäude beinhaltet 16 Klassenräume für das Helmholtz-Gymnasium (HGH), 1 Klassenraum mit anschließendem Differenzierungsraum für die benachbarte Marie-Colinet-Sekundarschule (MCS), einen Lehrerbereich mit Berufsorientierungsraum, einen Bereich für die Jugendförderung mit Gruppenraum sowie Büro- und Nebenräume.

 

Projektfortschritt

 

Bauantrag und Vorarbeiten

Die Bauausführung inklusive der Erstellung der Ausführungsplanung wurde in 2019 an die Firma Brüninghoff vergeben. Der genehmigte Bauantrag liegt seit Januar 2020 vor, die erforderlichen Tiefbauarbeiten mit Erschließung, erforderlichen Leitungsumlegungen und der Erstellung der Rigolen zur Entwässerung wurden im Anschluss bereits durchgeführt.

 

Ausführungsplanung

Im Rahmen der parallel erstellten Ausführungsplanung ist die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung beim Kreis Mettmann erforderlich. Da sowohl das Oberstufenzentrum als auch die benachbarte Sekundarschule mit einer umweltfreundlichen Geothermie-Anlage beheizt werden, muss zur Erlangung der wasserrechtlichen Genehmigung nachgewiesen werden, dass sich beide Anlagen nicht gegenseitig so beeinflussen, dass negative Auswirkungen auf tiefere Bodenschichten zu erwarten sind. Hierzu musste eine zusätzliche gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden. Die wasserrechtliche Genehmigung wird für 06/2020 erwartet. Mit Vorliegen der bereits freigegebenen Ausführungsplanung und der wasserrechtlichen Genehmigung, kann die Montage der Geothermiesonden erfolgen.

 

Montage

Die Vorfertigung der Module erfolgt unabhängig von der wasserrechtlichen Genehmigung im Werk. Nach Einbringung der Sonden für die Geothermie erfolgt die Anlieferung der Module sowie deren Montage auf der Baustelle.

 

Termine

Nach aktuellem Bauzeitenplan ergeben sich folgende Termine:

 

Vorgang

Termin

Fertigstellung Entwurf

erfolgt

Vergabe Bauleistung

erfolgt

Bauantrag eingereicht

erfolgt

Bauantrag genehmigt

erfolgt

Durchführung Tiefbau

erfolgt

Fertigstellung Ausführungsplanung

erfolgt

Beginn Baustellenmontage

07 / 2020

Fertigstellung Baustellenmontage

12 / 2020

Fertigstellung Ausbaugewerke

04 / 2021

Abnahmen und Mängelbeseitigung

05 / 2021

Nutzungsaufnahme

06 / 2021

 

 

Im Rahmen der Budgetverantwortlichkeit des Fachamtes stehen finanzielle Mittel für das Projekt zur Verfügung.

 

 

gez.

Birgit Alkenings