Begründung:
Um insbesondere Hildener Kleinbetriebe, Einzelunternehmer und Selbständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, auch von Seiten der Stadt schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, sollten sich Vertreter aller Ratsfraktionen gemeinsam mit der Stadt und ggf. externen Fachleuten bzw. Betroffenen an einen Tisch setzen, um intensiv zu überlegen, welche Hilfsleistungen — jeglicher Art — die Stadt Hilden anbieten kann und sollte. Hierzu sollte möglichst zeitnah ein Runder Tisch „Corona-Hilfe" ins Leben gerufen werden.
Die Bewältigung der Corona-Krise ist auch in Hilden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die aktuelle Wucht und die zu erwartenden Auswirkungen der Krise machen es notwendig, dass neben der Verwaltung auch die gewählten Ratsmitglieder Verantwortung übernehmen und gemeinsam nach sinnvollen, kreativen und mutigen Lösungen gesucht wird, wie wir die wirtschaftlichen Strukturen unserer Stadt erhalten und schützen können. Hierzu ist die Errichtung eines Runden Tisches erforderlich, zu dem auch externe Fachleute und Betroffene eingeladen werden sollten.
Antragstext:
Hiermit beantrage ich gem. S 24 GO NRW die Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe" und bitte, den zuständigen Fachausschuss/die zuständigen Gremien mit der Angelegenheit zu befassen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Corona-Pandemie
stellt uns alle vor bisher nicht dagewesenen Herausforderungen.
Bund und Land haben
mit umfangreichen Stützungsmaßnahmen schnell und flexibel reagiert.
Insbesondere die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Krisenbewältigung ist
auf diesen Ebenen richtig angesiedelt, weil es sich um eine nationale Krise
handelt, deren gesetzliche Zuständigkeit bei den Ländern liegt.
Die Kommunen und
ihre (Krisen-)Stäbe müssen die Gratwanderung zwischen dem Gesundheitsschutz der
Bevölkerung, der Mitarbeiterfürsorge und der Aufrechterhaltung wesentlicher
kritischer Prozesse und Dienstleistungen der Daseinsfürsorge meistern und
leisten an vorderster Front Herausragendes. Leider fehlen oftmals ausreichende
Handlungsvorgaben. Da sind dann pragmatische Reaktion, schnelle Entscheidung,
Lösungsorientierung und Informationstransparenz gefordert.
In Hilden konnte
unter diesen Prämissen die erste Phase der Corona-Pandemie mit ihren
Kontaktbeschränkungen und Schließungsverordnungen gut bewältigt werden.
Besonders herauszuheben
ist das Maß der Zusammenarbeit, die Geschwindigkeit in der Kommunikation und
die Flexibilität aller Beteiligten. In der Krise hat sich das gute Hildener
Netzwerk bewährt und ist über sich hinausgewachsen.
Im Bereich der
Wirtschaftsförderung waren z.B. Abstimmungen mit dem Industrieverein, der IHK,
der Handwerkskammer, Arbeitsagentur und Jobcenter und einzelnen Hildener
Unternehmen sehr zeitnah und vertrauensvoll möglich, so dass die Hildener
Unternehmen frühzeitig über Hilfsprogramme und Stützungsprogramme sowie die
Zugangsmöglichkeiten dazu informiert werden konnten.
Im Sozialen ist
sicherlich die Zusammenarbeit der Hildener Tafel mit dem Corona-Hilfsfond der
Rotarier und der Einkaufshilfe (von Jugendparlament und der städtischen
Jugendförderung und dem Sozialamt) besonders zu würdigen. Die vielen weiteren
Hilfsprojekte von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen sollen daneben aber
auch erwähnt werden: Spendenaktionen, Nachbarschaftshilfen, Online-Angebote für
Kinder und Jugendliche, Kulturaktivitäten, Danke-schön-Aktionen und, und, und.
Die gesamte Stadt Hilden kann zufrieden mit sich und der gemeinsamen
Krisenbewältigung sein. Die bestehenden Strukturen als Basis für das
gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben haben eine erhebliche Belastungsprobe
mit Bravour bestanden und wurden von den zahlreichen Beteiligten in
beeindruckender Geschwindigkeit ausgeweitet und an die besonderen
Voraussetzungen angepasst.
In der zweiten
Phase geht es inzwischen darum, den Weg aus den Beschränkungen heraus zu
finden, ohne dass die Infektionszahlen wieder ansteigen. Das ist mindestens
ebenso fordernd wie die ersten Wochen der Pandemie. Denn in dem Maße wie
Verbote entfallen, ist die Einsichtsfähigkeit aller Bürgerinnen und Bürger in
infektionsverhindernde Maßnahmen gefordert.
Mit diesem
Bürgerantrag wird die Einrichtung eines Runden Tisches angeregt, der überlegen
soll, welche Hilfemaßnahmen die Stadt Hilden anbieten soll.
Die
kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen sehen für die Grundordnung der Aufgabenausführung,
Bürgerbeteiligung und Bürgervertretung Strukturen vor. Die kommunale
Willensbildung obliegt dem Rat und seinen Ausschüssen. Diese sind im aktuellen
Kontext als systemrelevant eingestuft worden und dürfen insofern Sitzungen
durchführen. Die Gemeindeordnung NRW wie auch die Zuständigkeitsordnung des
Rates der Stadt Hilden treffen Regelungen für Ausschüsse des Rates. Als
Beratungsgremien sind bisher der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat
eingerichtet worden. Temporäre Beratungsgremien wie „runde Tische“ sind nicht
eingerichtet und müssten - soweit gewünscht- institutionalisiert werden. Es
besteht zudem die Möglichkeit, Gäste zu Sitzung der politischen Gremien
einzuladen und diesen Rederecht einzuräumen.
Wie oben angesprochen sind in der Krise pragmatische Reaktion und schnelle Entscheidung gefordert. Beratungsgremien könnten die bestehenden Strukturen grundsätzlich ergänzen, sollten aber derzeit gut laufende Prozesse nicht formalisieren, so dass sie schwerfälliger werden oder auf den nächsten Beratungstermin warten müssen. Gegen gute Ideen und Beratung ist natürlich nichts einzuwenden. Diese können auch jetzt bereits jederzeit eingebracht werden.
Für die Durchführung etwaiger nicht institutionalisierter Beratungsgremien, z.B. „runder Tische“ ist darauf hinzuweisen, dass im Moment physische Treffen von den Ausnahmen der CoronaSchVO nicht abgedeckt sind, sondern (noch) unter die Veranstaltungsverbote fallen, wenn es sich eben nicht um ein offizielles Gremium der kommunalen Selbstverwaltung handelt. D.h. die Treffen eines Runden Tisches wären virtuell zu organisieren.
Politische Parteien können zudem Veranstaltungen durchführen, die nach Corona-Schutzverordnung aktuell auch als physische Treffen durchgeführt werden können. Die Durchführung solcher Veranstaltungen wäre entsprechend von den politischen Parteien zu organisieren.
Birgit Alkenings
Klimarelevanz:
keine
Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
der Zuständigkeitsordnung ist der Rat in dieser Angelegenheit entscheidungsbefugt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Je nach
Ausgestaltung eines „runden Tisches“ fallen Mehraufwendungen für
Sitzungsgelder und Raumanmietungen im Produkt 010101 - Dienst für Rat,
Ausschüsse und Fraktionen - an. gez.
Franke |
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