Betreff
Anregung gem. § 24 GO ; Einberufung eines Runden Tisches "Corona-Hilfe"
Vorlage
WP 14-20 SV BM/003
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Um insbesondere Hildener Kleinbetriebe, Einzelunternehmer und Selbständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, auch von Seiten der Stadt schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, sollten sich Vertreter aller Ratsfraktionen gemeinsam mit der Stadt und ggf. externen Fachleuten bzw. Betroffenen an einen Tisch setzen, um intensiv zu überlegen, welche Hilfsleistungen — jeglicher Art — die Stadt Hilden anbieten kann und sollte. Hierzu sollte möglichst zeitnah ein Runder Tisch „Corona-Hilfe" ins Leben gerufen werden.

Die Bewältigung der Corona-Krise ist auch in Hilden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die aktuelle Wucht und die zu erwartenden Auswirkungen der Krise machen es notwendig, dass neben der Verwaltung auch die gewählten Ratsmitglieder Verantwortung übernehmen und gemeinsam nach sinnvollen, kreativen und mutigen Lösungen gesucht wird, wie wir die wirtschaftlichen Strukturen unserer Stadt erhalten und schützen können. Hierzu ist die Errichtung eines Runden Tisches erforderlich, zu dem auch externe Fachleute und Betroffene eingeladen werden sollten.

 

 


Antragstext:

 

Hiermit beantrage ich gem. S 24 GO NRW die Einrichtung eines Runden Tisches „Corona-Hilfe" und bitte, den zuständigen Fachausschuss/die zuständigen Gremien mit der Angelegenheit zu befassen.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor bisher nicht dagewesenen Herausforderungen.

Bund und Land haben mit umfangreichen Stützungsmaßnahmen schnell und flexibel reagiert. Insbesondere die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Krisenbewältigung ist auf diesen Ebenen richtig angesiedelt, weil es sich um eine nationale Krise handelt, deren gesetzliche Zuständigkeit bei den Ländern liegt.

Die Kommunen und ihre (Krisen-)Stäbe müssen die Gratwanderung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der Mitarbeiterfürsorge und der Aufrechterhaltung wesentlicher kritischer Prozesse und Dienstleistungen der Daseinsfürsorge meistern und leisten an vorderster Front Herausragendes. Leider fehlen oftmals ausreichende Handlungsvorgaben. Da sind dann pragmatische Reaktion, schnelle Entscheidung, Lösungsorientierung und Informationstransparenz gefordert.

In Hilden konnte unter diesen Prämissen die erste Phase der Corona-Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen und Schließungsverordnungen gut bewältigt werden.

Besonders herauszuheben ist das Maß der Zusammenarbeit, die Geschwindigkeit in der Kommunikation und die Flexibilität aller Beteiligten. In der Krise hat sich das gute Hildener Netzwerk bewährt und ist über sich hinausgewachsen.

Im Bereich der Wirtschaftsförderung waren z.B. Abstimmungen mit dem Industrieverein, der IHK, der Handwerkskammer, Arbeitsagentur und Jobcenter und einzelnen Hildener Unternehmen sehr zeitnah und vertrauensvoll möglich, so dass die Hildener Unternehmen frühzeitig über Hilfsprogramme und Stützungsprogramme sowie die Zugangsmöglichkeiten dazu informiert werden konnten.

Im Sozialen ist sicherlich die Zusammenarbeit der Hildener Tafel mit dem Corona-Hilfsfond der Rotarier und der Einkaufshilfe (von Jugendparlament und der städtischen Jugendförderung und dem Sozialamt) besonders zu würdigen. Die vielen weiteren Hilfsprojekte von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen sollen daneben aber auch erwähnt werden: Spendenaktionen, Nachbarschaftshilfen, Online-Angebote für Kinder und Jugendliche, Kulturaktivitäten, Danke-schön-Aktionen und, und, und. Die gesamte Stadt Hilden kann zufrieden mit sich und der gemeinsamen Krisenbewältigung sein. Die bestehenden Strukturen als Basis für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben haben eine erhebliche Belastungsprobe mit Bravour bestanden und wurden von den zahlreichen Beteiligten in beeindruckender Geschwindigkeit ausgeweitet und an die besonderen Voraussetzungen angepasst.

In der zweiten Phase geht es inzwischen darum, den Weg aus den Beschränkungen heraus zu finden, ohne dass die Infektionszahlen wieder ansteigen. Das ist mindestens ebenso fordernd wie die ersten Wochen der Pandemie. Denn in dem Maße wie Verbote entfallen, ist die Einsichtsfähigkeit aller Bürgerinnen und Bürger in infektionsverhindernde Maßnahmen gefordert.

 

Mit diesem Bürgerantrag wird die Einrichtung eines Runden Tisches angeregt, der überlegen soll, welche Hilfemaßnahmen die Stadt Hilden anbieten soll.

 

Die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen sehen für die Grundordnung der Aufgabenausführung, Bürgerbeteiligung und Bürgervertretung Strukturen vor. Die kommunale Willensbildung obliegt dem Rat und seinen Ausschüssen. Diese sind im aktuellen Kontext als systemrelevant eingestuft worden und dürfen insofern Sitzungen durchführen. Die Gemeindeordnung NRW wie auch die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden treffen Regelungen für Ausschüsse des Rates. Als Beratungsgremien sind bisher der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat eingerichtet worden. Temporäre Beratungsgremien wie „runde Tische“ sind nicht eingerichtet und müssten - soweit gewünscht- institutionalisiert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Gäste zu Sitzung der politischen Gremien einzuladen und diesen Rederecht einzuräumen.

 

Wie oben angesprochen sind in der Krise pragmatische Reaktion und schnelle Entscheidung gefordert. Beratungsgremien könnten die bestehenden Strukturen grundsätzlich ergänzen, sollten aber derzeit gut laufende Prozesse nicht formalisieren, so dass sie schwerfälliger werden oder auf den nächsten Beratungstermin warten müssen. Gegen gute Ideen und Beratung ist natürlich nichts einzuwenden. Diese können auch jetzt bereits jederzeit eingebracht werden.

 

Für die Durchführung etwaiger nicht institutionalisierter Beratungsgremien, z.B. „runder Tische“ ist darauf hinzuweisen, dass im Moment physische Treffen von den Ausnahmen der CoronaSchVO nicht abgedeckt sind, sondern (noch) unter die Veranstaltungsverbote fallen, wenn es sich eben nicht um ein offizielles Gremium der kommunalen Selbstverwaltung handelt. D.h. die Treffen eines Runden Tisches wären virtuell zu organisieren.

 

Politische Parteien können zudem Veranstaltungen durchführen, die nach Corona-Schutzverordnung aktuell auch als physische Treffen durchgeführt werden können. Die Durchführung solcher Veranstaltungen wäre entsprechend von den politischen Parteien zu organisieren.

 

Birgit Alkenings

 

 

 

Klimarelevanz:

 

keine

 

 

Verfahrensablauf:

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Rat in dieser Angelegenheit entscheidungsbefugt.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Je nach Ausgestaltung eines „runden Tisches“ fallen Mehraufwendungen für Sitzungsgelder und Raumanmietungen im Produkt 010101 - Dienst für Rat, Ausschüsse und Fraktionen -  an.

 

gez. Franke