Erläuterungen zum
Antrag:
Halt- und
Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen erscheinen in der heutigen Zeit
als ein „Kavaliersdelikt“. Insbesondere die Schulwegesicherheit für Radfahrer
wird durch das Halten und Parken auf Radwegen zunehmend verschlechtert. Die
städtischen Verkehrsüberwachungskräfte (Politessen) leisten durch ihre
Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Aber
festgehalten werden muss, dass diese Mitarbeiter nicht alle Verkehrsverstöße im
Stadtgebiet aufnehmen können. Hier kann eine vereinfachte Online-Meldung durch
Bürger*innen hilfreich sein. Da das Amtsgericht Langenfeld keine Verfahren
einleitet, wenn nicht eine unterschriebene Anzeige vorliegt, ist die
Zulässigkeit einer digitalen Unterschrift zu prüfen und bei positivem Ergebnis
umzusetzen bzw. anderenfalls ein Ausdruck einer unterschriebenen Version
vorzusehen wie oben beantragt.
Antragstext:
Die
ALLIANZ für Hilden beantragt:
1. Die Stadt Hilden erstellt ein
nutzerfreundlicheres Online-Formular zur Meldung von Falschparkern im ruhenden
Verkehr, dass auch über das Handy nutzbar ist. Das Online-Formular ist so zu
gestalten, dass alle für eine Anzeigenerstellung erforderlichen Inhalte erfasst
sein müssen, bevor es abgesendet werden kann. Das umfasst insbesondere eine
digitale Unterschrift oder nötigenfalls eine Erklärung, dass die/der Anzeigende
die zu erstellende Anzeige ausdruckt, unter schreibt und einschickt bevor sie
bearbeitet werden kann.
2.
Auf entsprechende Möglichkeiten,
Falschparker zu melden, wird durch Öffentlich-
keitsarbeit ausdrücklich hingewiesen und das Online-Formular soll auf
der Webseite der Stadt Hilden so platziert werden, dass es von den
Bürgern*innen sofort gefunden werden kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Ordnungsamt der Stadt Hilden stellt heute schon einen sog. Anzeigenvordruck für Dritte (Zeugenaussage) auf Anfrage zur Verfügung; dies allerdings nicht online und auch nicht interaktiv. Bisher muss somit der Zeuge/die Zeugin diesen Vordruck handschriftlich ausfüllen und unterschreiben und per Post, Fax oder in eingescannter Form per E-Mail übersenden.
Dies ist mit Sicherheit (noch) keine digitale Lösung und insofern ist dem Antrag auch zuzustimmen, dass dies zeitgerechter möglich ist. Hierauf und auch auf eine öffentliche Bewerbung hat die Verwaltung aber bisher verzichtet. Dies hat seine Gründe:
Im Jahr erhält das Ordnungsamt zwischen ca. 300 bis 350 private „Anzeigen“. Diese müssen konkrete Angaben zur vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeit und auch zum Anzeigenerstatter/zur Anzeigenerstatterin enthalten, da dieser/diese sich im Verfahren als Zeuge/Zeugin zur Verfügung stellen muss.
Die eingehenden Anzeigen oder besser Zeugenaussagen müssen durch das Ordnungsamt auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden, bevor diese zu einer Verfahrenseröffnung (Anhörung) führen. Nicht wenige Anzeigen scheitern schon an diesem Punkt. Darüber hinaus verursacht die interne Verarbeitung auch zusätzlichen Aufwand. Dies ist bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten so hinnehmbar, deutlich wird somit aber auch, dass hiermit, selbst bei einer „Modernisierung“ im Anzeigewesen, keine spürbaren Mehrerträge verbunden sein können. Dafür sind die in Frage stehenden Ordnungsgelder zu gering.
Hinzu kommt, dass die Vielzahl dieser Verfahren als Bußgeldverfahren dem Amtsgericht Langenfeld zur abschließenden Entscheidung nach erfolgtem Einspruch vorgelegt werden müssen, da die angezeigten Fahrzeughalter/-führer gerade bei Privatanzeigen den Rechtsweg ausschöpfen.
Im Ergebnis ist dann festzustellen, dass mehr als die Hälfe dieser Verfahren entweder bereits durch die zuständige Staatsanwaltschaft oder letztendlich durch das Amtsgericht eingestellt werden. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht sind gegenüber der Verwaltung in diesem Punkt rechenschaftspflichtig. Zu vermuten ist, dass dies auch mit der Vielzahl eingehender Verfahren (auch aus anderen Städten) in dieser Angelegenheit zu tun haben könnte.
Ein weiterer Grund dafür, dass die Verwaltung das Anzeigewesen in diesem Punkt bislang nicht modernisiert oder gar öffentlich beworben hat, ist, dass insbesondere die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr nicht selten als „moderne Wegelagerei“ in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die Anzahl der durch reguläre Ordnungskräfte festgestellten Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet (ca. 27.000 Vorgänge im Jahr) ist schon vergleichsweise hoch. Ein „Aufruf“ zu noch mehr durch private Anzeigen hält die Verwaltung für unangemessen und auch wenig imagefördernd. In Anbetracht der sich durch die Corona-Krise weiter verschlechternden Haushaltslage sogar für ein fatales Signal.
Zudem dienen die Privatanzeigen in einer großen Anzahl der Fälle nur als Medium der Austragung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die rechtliche und technische Möglichkeit für ein
interaktives Formular mit digitaler Signatur
Um eine Online-Anzeige digital zu unterschreiben, wird eine sog.
„Qualifizierte elektronische Signatur (QES)“ benötigt. Nur mit dieser gilt ein
Dokument als unterschrieben nach dem Signaturgesetz. Faktisch ist es aber in
Deutschland so, dass so gut wie keine Privatpersonen diese Form der Signatur
nutzen. Oftmals findet man diese im unternehmerischen und vor allem im
öffentlich-rechtlichen Bereich.
Somit läuft eine Zielsetzung des vorliegenden Antrags, das Anzeigewesen
effektiver und vor allem schneller zu gestalten allein deshalb weitestgehend
ins Leere.
Es ist aber dennoch ohne weiteres für die Verwaltung möglich dem Antrag
folgend ein interaktives PDF-Formular abrufbar auf der Homepage der Stadt
Hilden zu erstellen, das auch die qualifizierte digitale Signatur ermöglicht.
In der Vielzahl der Fälle müssten die Anzeigenerstatter nach dem Ausfüllen des
Formulars dieses dennoch weiterhin ausdrucken und dann unterschreiben.
Auch rechtlich ist die Anzeigenerstattung mittels digitaler Signatur
nach neuerlicher Rücksprache mit dem Amtsgericht Langenfeld zulässig.
Die Verwaltung würde somit dem Antrag in diesem Punkt durchaus folgen,
allerdings dies nicht aus den vorstehenden Gründen mit einer öffentlichen
Bewerbung verbinden wollen.
Beschlussfassung
wird anheimgestellt.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Klimarelevanz:
Der Antrag und die Beschlussfassung hierzu haben keine Klimarelevanz.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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