Betreff
Antrag Allianz für Hilden: Erstellung eines nutzerfreundlichen Online-Formulars zur Meldung (Anzeige) von Falschparkern im ruhenden Verkehr
Vorlage
WP 14-20 SV 32/035
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Halt- und Parkverstöße mit zugelassenen Kraftfahrzeugen erscheinen in der heutigen Zeit als ein „Kavaliersdelikt“. Insbesondere die Schulwegesicherheit für Radfahrer wird durch das Halten und Parken auf Radwegen zunehmend verschlechtert. Die städtischen Verkehrsüberwachungskräfte (Politessen) leisten durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Aber festgehalten werden muss, dass diese Mitarbeiter nicht alle Verkehrsverstöße im Stadtgebiet aufnehmen können. Hier kann eine vereinfachte Online-Meldung durch Bürger*innen hilfreich sein. Da das Amtsgericht Langenfeld keine Verfahren einleitet, wenn nicht eine unterschriebene Anzeige vorliegt, ist die Zulässigkeit einer digitalen Unterschrift zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen bzw. anderenfalls ein Ausdruck einer unterschriebenen Version vorzusehen wie oben beantragt.

 


Antragstext:

 

Die ALLIANZ für Hilden beantragt:

 

1.         Die Stadt Hilden erstellt ein nutzerfreundlicheres Online-Formular zur Meldung von Falschparkern im ruhenden Verkehr, dass auch über das Handy nutzbar ist. Das Online-Formular ist so zu gestalten, dass alle für eine Anzeigenerstellung erforderlichen Inhalte erfasst sein müssen, bevor es abgesendet werden kann. Das umfasst insbesondere eine digitale Unterschrift oder nötigenfalls eine Erklärung, dass die/der Anzeigende die zu erstellende Anzeige ausdruckt, unter schreibt und einschickt bevor sie bearbeitet werden kann.

2.         Auf entsprechende Möglichkeiten, Falschparker zu melden, wird durch Öffentlich-

keitsarbeit ausdrücklich hingewiesen und das Online-Formular soll auf der Webseite der Stadt Hilden so platziert werden, dass es von den Bürgern*innen sofort gefunden werden kann.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Ordnungsamt der Stadt Hilden stellt heute schon einen sog. Anzeigenvordruck für Dritte (Zeugenaussage) auf Anfrage zur Verfügung; dies allerdings nicht online und auch nicht interaktiv. Bisher muss somit der Zeuge/die Zeugin diesen Vordruck handschriftlich ausfüllen und unterschreiben und per Post, Fax oder in eingescannter Form per E-Mail übersenden.

 

Dies ist mit Sicherheit (noch) keine digitale Lösung und insofern ist dem Antrag auch zuzustimmen, dass dies zeitgerechter möglich ist. Hierauf und auch auf eine öffentliche Bewerbung hat die Verwaltung aber bisher verzichtet. Dies hat seine Gründe:

 

Im Jahr erhält das Ordnungsamt zwischen ca. 300 bis 350 private „Anzeigen“. Diese müssen konkrete Angaben zur vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeit und auch zum Anzeigenerstatter/zur Anzeigenerstatterin enthalten, da dieser/diese sich im Verfahren als Zeuge/Zeugin zur Verfügung stellen muss. 

Die eingehenden Anzeigen oder besser Zeugenaussagen müssen durch das Ordnungsamt auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden, bevor diese zu einer Verfahrenseröffnung (Anhörung) führen. Nicht wenige Anzeigen scheitern schon an diesem Punkt. Darüber hinaus verursacht die interne Verarbeitung auch zusätzlichen Aufwand. Dies ist bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten so hinnehmbar, deutlich wird somit aber auch, dass hiermit, selbst bei einer „Modernisierung“ im Anzeigewesen, keine spürbaren Mehrerträge verbunden sein können. Dafür sind die in Frage stehenden Ordnungsgelder zu gering.

Hinzu kommt, dass die Vielzahl dieser Verfahren als Bußgeldverfahren dem Amtsgericht Langenfeld zur abschließenden Entscheidung nach erfolgtem Einspruch vorgelegt werden müssen, da die angezeigten Fahrzeughalter/-führer gerade bei Privatanzeigen den Rechtsweg ausschöpfen.

Im Ergebnis ist dann festzustellen, dass mehr als die Hälfe dieser Verfahren entweder bereits durch die zuständige Staatsanwaltschaft oder letztendlich durch das Amtsgericht eingestellt werden. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht sind gegenüber der Verwaltung in diesem Punkt rechenschaftspflichtig. Zu vermuten ist, dass dies auch mit der Vielzahl eingehender Verfahren (auch aus anderen Städten) in dieser Angelegenheit zu tun haben könnte.

 

Ein weiterer Grund dafür, dass die Verwaltung das Anzeigewesen in diesem Punkt bislang nicht modernisiert oder gar öffentlich beworben hat, ist, dass insbesondere die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr nicht selten als „moderne Wegelagerei“ in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die Anzahl der durch reguläre Ordnungskräfte festgestellten Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet (ca. 27.000 Vorgänge im Jahr) ist schon vergleichsweise hoch. Ein „Aufruf“ zu noch mehr durch private Anzeigen hält die Verwaltung für unangemessen und auch wenig imagefördernd. In Anbetracht der sich durch die Corona-Krise weiter verschlechternden Haushaltslage sogar für ein fatales Signal.

Zudem dienen die Privatanzeigen in einer großen Anzahl der Fälle nur als Medium der Austragung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.

 

Die rechtliche und technische Möglichkeit für ein interaktives Formular mit digitaler Signatur

 

Um eine Online-Anzeige digital zu unterschreiben, wird eine sog. „Qualifizierte elektronische Signatur (QES)“ benötigt. Nur mit dieser gilt ein Dokument als unterschrieben nach dem Signaturgesetz. Faktisch ist es aber in Deutschland so, dass so gut wie keine Privatpersonen diese Form der Signatur nutzen. Oftmals findet man diese im unternehmerischen und vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich.

Somit läuft eine Zielsetzung des vorliegenden Antrags, das Anzeigewesen effektiver und vor allem schneller zu gestalten allein deshalb weitestgehend ins Leere.

Es ist aber dennoch ohne weiteres für die Verwaltung möglich dem Antrag folgend ein interaktives PDF-Formular abrufbar auf der Homepage der Stadt Hilden zu erstellen, das auch die qualifizierte digitale Signatur ermöglicht. In der Vielzahl der Fälle müssten die Anzeigenerstatter nach dem Ausfüllen des Formulars dieses dennoch weiterhin ausdrucken und dann unterschreiben.

 

Auch rechtlich ist die Anzeigenerstattung mittels digitaler Signatur nach neuerlicher Rücksprache mit dem Amtsgericht Langenfeld zulässig.

 

Die Verwaltung würde somit dem Antrag in diesem Punkt durchaus folgen, allerdings dies nicht aus den vorstehenden Gründen mit einer öffentlichen Bewerbung verbinden wollen.

 

Beschlussfassung wird anheimgestellt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Antrag und die Beschlussfassung hierzu haben keine Klimarelevanz.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke