Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden
nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von der
Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des
Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.
2. Der Rat der Stadt Hilden
leitet den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
3. Der Rat der Stadt Hilden
nimmt die Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 129.064,54 € und an
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 15.585.803,41 € in das
Folgejahr zur Kenntnis.
4. Nach der Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt
Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen, der Bürgermeisterin zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.
Die
Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2019 gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 3,4 Mio. € auf
494,9,3 Mio. € verringert.
Die
Investitionskredite sind auf 21,2 Mio. € gesunken.
Der
Entwurf der Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem positiven Ergebnis von
0,8 Mio. €.
Der
Entwurf der Finanzrechnung 2019 weist folgende Entwicklungen und Bestände aus:
Anfangsbestand
an Finanzmitteln |
|
17,351
Mio. € |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
+
9,417 Mio. € |
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-
5,253
Mio. € |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-
7,994
Mio. € |
|
Veränderung
der eigenen Finanzmittel |
|
- 3,830
Mio. € |
Bestand
an fremden Finanzmitteln |
|
+ 0,455 Mio. € |
liquide
Mittel |
|
13,066
Mio. € |
Die
Entwicklung der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:
|
Jahresanfangsbestand |
Inanspruchnahme
(-) / |
Jahresendbestand |
|
in
TEUR |
Zuführung (+) in TEUR |
In
TEUR |
2007 |
26.962
|
0 |
26.962 |
2008 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2009 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2010 |
26.962 |
- 1.488 |
25.474 |
2011 |
25.474 |
- 5.429 |
20.045 |
2012 |
20.045
|
13.638
|
33.683 |
2013 |
33.683
|
6.803
|
40.486
|
2014 |
40.486
|
-6.901
|
33.585
|
2015 |
33.585
|
-6.162
|
27.423
|
2016 |
27.423
|
-8.290
|
19.133
|
2017 |
19.133
|
-5.978
|
13.155
|
2018 |
13.155
|
369
|
13.524
|
2019 |
13.524 |
1.624 |
15.148 |
2020[1] |
15.148 |
760 |
15.908 |
1
vorbehaltlich der Feststellung des Jahresergebnisses von 760 T€
Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich vorbehaltlich der Feststellung des Jahresergebnisses von 760 T€ positiver, als in der Haushaltsplanung 2020 / 2021 antizipiert. Für 2019 war eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.315 T€ geplant. Daraus ergab sich eine (geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis verrechneten Ausgleichsrücklage von 15.148 T€ auf 12.833 T€ zum 31.12.2019. Der aus dem Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2019 beträgt 15.908 T€ (+ 3.075 T€).
Der Entwurf des Jahresabschluss 2019 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ist der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen kann bei den allgemeinen Sitzungsunterlagen in session.net heruntergeladen werden. Es liegen zur Ratssitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.
[1] Vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit einem Ergebnis von 1.623.669,04 €