Beschlussvorschlag:
Der
Arbeitsplanausschuss beschließt, den vorgelegten Arbeitsplanentwurf für das
Semester 2/2020 unter Berücksichtigung von Änderungen und Ergänzungen, die sich
im Zuge der Beratungen durch den Ausschuss ergeben haben.
Für
das 2. Semester 2020 ist folgendes Finanzvolumen geplant:
Sachkonto 5019 Honorare allgemein: 275.025,-€
Sachkonto 5019 Honorare für Produkt 4: 2.250,-€
Sachkonto 5019 Honorare für Studienfahrten:
2.000,-€
Sachkonto 5211 Sachaufwand
für Studienfahrten: 5.250,-€
Gesamtsumme: 284.525,-€
Erläuterungen:
1) Allgemeine Vorbemerkung zur
Programmentwicklung der VHS
In allen Fachbereichen der VHS erschwert die aktuelle epidemische
Situation die Planungen für das Programm 2-2020 enorm.
Dabei spielen allerdings weder das Ruhen des Kursbetriebes, noch die
Arbeit aus dem Homeoffice heraus eine große Rolle. Vielmehr ist es die
Planungsunsicherheit und das zwangsläufige Fehlen jeder Prognose hinsichtlich
der Durchführbarkeit von Veranstaltungen im 2. Halbjahr, welches eine
ordentliche Planung zwar nicht unmöglich macht, aber sehr erschwert.
Insbesondere die Fragen nach:
-
der Verfüg- und Nutzbarkeit von
Räumen,
-
der Unterrichtsbereitschaft von
(teilweise hochaltrigen oder vorbelasteten) Honorarkräften,
-
der Teilnahmebereitschaft der
(teilweise hochaltrigen oder vorbelasteten) Teilnehmenden,
führten dazu, dass die Abteilungsleitungen mit einer teilweise sehr
zurückhaltende Planungsbereitschaft zu kämpfen hatten. Einige Honorarkräfte
nahmen den hinter uns liegenden „Shutdown“ zum Anlass, die Honorartätigkeit bei
der VHS gänzlich einzustellen.
Das Team der VHS hat sich aber, unterstützt durch die
Verbandsvorsteherin, dazu entschlossen, dass 2. Halbjahr soweit dies unter den
oben beschriebenen Bedingungen möglich ist, in normalem Umfang zu planen.
Von einer epidemisch bedingten Beschränkung der TN Zahlen sehen wir zu
diesem Zeitpunkt ab. Stattdessen werden wir an verschiedenen Stellen im Heft
darauf verweisen, dass die VHS an die jeweils geltenden Gesetze gebunden sein
wird und Neuigkeiten stets auf unserer Website veröffentlicht werden.
Aufgrund der beschriebenen Planungsschwierigkeiten ist der Umfang des
Programmhefts 2-2020 etwas geringer, als gewohnt. Dennoch finden Sie erneut
eine anspruchsvolle und attraktive Mischung aus bewährten Konzepten und neuen
Kursen. Auch unser Jahresthema „Realität(en)“ wird fortgesetzt.
Die detaillierten Erläuterungen finden sich im Anschluss an dieses
allgemeine Vorwort wie gewohnt als Vorbemerkungen zu den aufgelisteten
Kursangeboten.
2) Finanzielle Steuerung
Die Haushaltssatzung 2020 wurde in der 21. Sitzung der
Verbandsversammlung am 08.11.2019 beschlossen.
Bei den im Beschlussvorschlag genannten Summen handelte es sich um 50%
der geplanten Gesamtbeträge. Die Budgetverantwortlichen bewirtschaften diese
Budgets im Rahmen der üblichen haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Außerdem werden im Rahmen des Kontraktmanagements das Verhältnis
zwischen Erträgen aus Hörergebühren und Honoraraufwendungen (Kostendeckungsgrad
1) sowie die Zahl der durchgeführten Unterrichtsstunden gesteuert. Für das Haushaltsjahr
2020 leitet sich der Kostendeckungsgrad 1 erstmals aus dem Haushaltsplan ab und
liegt bei 1,70.
Gez. Martin Kurth