Betreff
Beratung und Beschluss des Arbeitsplans für das Semester 2/2020
Vorlage
SV 097
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

Der Arbeitsplanausschuss beschließt, den vorgelegten Arbeitsplanentwurf für das Semester 2/2020 unter Berücksichtigung von Änderungen und Ergänzungen, die sich im Zuge der Beratungen durch den Ausschuss ergeben haben.

Für das 2. Semester 2020 ist folgendes Finanzvolumen geplant:

 

Sachkonto     5019   Honorare       allgemein:                   275.025,-€

Sachkonto     5019   Honorare       für Produkt 4:                  2.250,-€

Sachkonto     5019   Honorare       für Studienfahrten:        2.000,-€

Sachkonto     5211   Sachaufwand für Studienfahrten:     5.250,-€

 

Gesamtsumme:                                                                      284.525,-€

 

 

 


Erläuterungen:

1) Allgemeine Vorbemerkung zur Programmentwicklung der VHS

In allen Fachbereichen der VHS erschwert die aktuelle epidemische Situation die Planungen für das Programm 2-2020 enorm.

Dabei spielen allerdings weder das Ruhen des Kursbetriebes, noch die Arbeit aus dem Homeoffice heraus eine große Rolle. Vielmehr ist es die Planungsunsicherheit und das zwangsläufige Fehlen jeder Prognose hinsichtlich der Durchführbarkeit von Veranstaltungen im 2. Halbjahr, welches eine ordentliche Planung zwar nicht unmöglich macht, aber sehr erschwert.

 

Insbesondere die Fragen nach:

-          der Verfüg- und Nutzbarkeit von Räumen,

-          der Unterrichtsbereitschaft von (teilweise hochaltrigen oder vorbelasteten) Honorarkräften,

-          der Teilnahmebereitschaft der (teilweise hochaltrigen oder vorbelasteten) Teilnehmenden,

 

führten dazu, dass die Abteilungsleitungen mit einer teilweise sehr zurückhaltende Planungsbereitschaft zu kämpfen hatten. Einige Honorarkräfte nahmen den hinter uns liegenden „Shutdown“ zum Anlass, die Honorartätigkeit bei der VHS gänzlich einzustellen.

Das Team der VHS hat sich aber, unterstützt durch die Verbandsvorsteherin, dazu entschlossen, dass 2. Halbjahr soweit dies unter den oben beschriebenen Bedingungen möglich ist, in normalem Umfang zu planen.

Von einer epidemisch bedingten Beschränkung der TN Zahlen sehen wir zu diesem Zeitpunkt ab. Stattdessen werden wir an verschiedenen Stellen im Heft darauf verweisen, dass die VHS an die jeweils geltenden Gesetze gebunden sein wird und Neuigkeiten stets auf unserer Website veröffentlicht werden.

 

Aufgrund der beschriebenen Planungsschwierigkeiten ist der Umfang des Programmhefts 2-2020 etwas geringer, als gewohnt. Dennoch finden Sie erneut eine anspruchsvolle und attraktive Mischung aus bewährten Konzepten und neuen Kursen. Auch unser Jahresthema „Realität(en)“ wird fortgesetzt.

Die detaillierten Erläuterungen finden sich im Anschluss an dieses allgemeine Vorwort wie gewohnt als Vorbemerkungen zu den aufgelisteten Kursangeboten.

 

 

2) Finanzielle Steuerung

Die Haushaltssatzung 2020 wurde in der 21. Sitzung der Verbandsversammlung am 08.11.2019 beschlossen.

Bei den im Beschlussvorschlag genannten Summen handelte es sich um 50% der geplanten Gesamtbeträge. Die Budgetverantwortlichen bewirtschaften diese Budgets im Rahmen der üblichen haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Außerdem werden im Rahmen des Kontraktmanagements das Verhältnis zwischen Erträgen aus Hörergebühren und Honoraraufwendungen (Kostendeckungsgrad 1) sowie die Zahl der durchgeführten Unterrichtsstunden gesteuert. Für das Haushaltsjahr 2020 leitet sich der Kostendeckungsgrad 1 erstmals aus dem Haushaltsplan ab und liegt bei 1,70.

 

 

 

Gez. Martin Kurth