Betreff
Vereinfachtes Umlaufverfahren wegen Corona Pandemie
Vorlage
SV 096
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Der Arbeitsplanausschuss beschließt, über den

-       Arbeitsplanentwurf für das 2. Semester 2020

im vereinfachten Umlaufverfahren gemäß § 15b GKG NRW i.V.m § 11 IfSBG-NRW zu befinden.

 


Erläuterungen:

 

Gemäß Beschluss der 21. VHS-Verbandsversammlung vom 12.11.2019, Anlage 1 zu SV Nr. 91, ist für den 28. Mai 2020, 17.00 Uhr ein Arbeitsplanausschuss angesetzt.

 

Die Tagesordnung beinhaltet als Schwerpunkt die Beratung des Arbeitsplanentwurfs für das 2. Semester 2020 sowie die damit verbundene Freigabe des Finanzbudgets.

 

Die aus aktuellem Anlass vorgenommene Änderung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) durch das Epidemie-Gesetz erlaubt nach § 15b GkG NRW (Beschlüsse im vereinfachten Verfahren), eilbedürftige Angelegenheiten im Umlaufverfahren zu beschließen,

 

"wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW eine epidemische Lage von besonderer Tragweite festgestellt ist (…)" sowie "zwei Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung sich mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären. Die Mitglieder der Verbandsversammlung geben ihre Stimmen über den betreffenden Beschlussvorschlag im Falle des Satzes 1 mit Einzelschreiben oder im Umlaufverfahren ab. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform."

 

§ 15b Abs. 2 GkG NRW beschreibt außerdem: "Die eilbedürftigen Angelegenheiten, über die gemäß Absatz 2 im Wege des vereinfachten Verfahrens Beschluss gefasst werden soll, sind öffentlich im geeigneten Wege bekannt zu machen."

 

Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass ohne den Beschluss des Arbeitsplanausschusses der Öffentlichkeit kein Programm für das 2.Semester 2020 vorgelegt werden kann. Da die Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW ein Pflichtaufgabe darstellt und das Programm am 22. Juni 2020 erscheinen soll, ergibt sich die Notwendigkeit der Beratung des Arbeitsplanentwurfs.

 

In Absprache mit dem Vorsitzenden des Arbeitsplanausschusses Klaus-Dieter Bartel schlägt die Leitung der VHS vor, den oben genannten Beschluss im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) nach § 15b GkG NRW i.V.m. § 11 IfSBG-NRW zu fassen.

 

Damit der Umlaufbeschluss wirksam gefasst werden kann, müssen möglichst alle, mindestens aber 2/3 der Mitglieder des Arbeitsplanausschusses diesem Beschluss schriftlich zustimmen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dieses Schreiben leserlich mit Vor- und Nachnamen zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des Beschlusses senden Sie Ihn bitte an den Verwaltungsleiter der VHS, Herrn Willms, zurück.

 

Sollte mehr als 1/3 der Mitglieder der Verbandsversammlung den Umlaufbeschluss ablehnen oder sich der Stimme enthalten, ist das schriftliche Beschlussverfahren gescheitert und der Druck des VHS-Programms für das 2. Semester kann vorerst nicht erfolgen.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit bitte ich alle Mitglieder des Arbeitsplanausschusses, möglichst kurzfristig zu agieren.

 

 

 

Bitte senden Sie diese Seite unterschrieben bis zum 18.05.2020 entweder auf dem Postweg (Anschrift: Gerresheimer Str. 20, 40721 Hilden)

oder per Fax (02103/500545) oder als Scan ( an willms@vhs-hilden-haan.de) zurück.

 

Das Umlaufverfahren soll spätestens am 28.Mai 2020 abgeschlossen sein. Geben Sie bitte besonders auf dieses Schreiben acht, da bei Verlust des Schriftstücks ein neues Umlaufverfahren eingeleitet werden müsste.

 

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

 

 

 

gez. Martin Kurth

 

 

 

 

 

Ich stimme der Beschlussvorlage zu.             ?  Ja                            ? Nein

 

 

 

 

 

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(Datum, Vor- und Nachname in Druckbuchstaben, Unterschrift)

 

 

 

Die Sitzungsvorlagen werden digital zugestellt. Wenn Sie diese in Papierform wünschen, so kreuzen Sie bitte nachfolgend an:

 

 

 

Ich möchte die Sitzungsvorlagen in Papierform erhalten:     ?  Ja