Betreff
Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initierter Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
Vorlage
WP 14-20 SV 60/071
Aktenzeichen
IV/60-Ka.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates vom 27.04.2016 wurde festgelegt, dass der Rat und die Fachausschüsse von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse erhalten.

Erfasst werden sollen alle Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und

Ø  auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden, oder

Ø  auf Initiative der Fraktionen/des Ausschusses ergänzt oder geändert wurden.

 

 

Auflistung der Beschlüsse, die die o.a. Anforderungen erfüllen:

 

 

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.11.2015:

Anregung und Beschwerden nach § 24 GO

SV 66/10/1 – Anlegung barrierefreier Gehweg westl. Seite der Schwanenstraße

 

Arbeitsauftrag des Stadtentwicklungsausschusses:

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Jahr 2016 im Zuge der Planung der Brücke Schwanenstraße alternative Lösungsmöglichkeiten zur Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der Schwanenstraße vorzulegen.

 

Sachstand:

Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses in der Schwanenstraße wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt.

Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Die Planung konnte wegen der besonderen Aufgabenstellungen wie Verkehrsführung und Hochwasserschutz während der Bauabwicklung noch nicht abgeschlossen werden. Hinzu kommen Forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie zur Ausbildung der Ittersohle im Brückenbaubereich. Der Planungsprozess wir noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.06.2018:

SV 66/109 – Durchführung einer Informationsveranstaltung zu den Ausbauplänen des BAB Kreuz Hilden und der BAB 3 sowie der Raststätte Ohligser Heide durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss fasste folgenden Beschluss:

Die Stadt Hilden informiert im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Bürgerinnen und Bürger über die Ausbaupläne zum „Hildener Kreuz“ und zu A-3 sowie den Ausbau der Raststätte Ohligser Heide sobald die Informationen vorliegen. Dazu werden Vertreter/-innen von Straßen.NRW als Referenten / Referentinnen eingeladen.

 

Sachstand:

Bisher liegen der Stadtverwaltung keine neuen Informationen zur Planung der Raststätte Ohligser Heide West sowie zu dem beabsichtigten Ausbau der A3 vor.

 

Zum konzipierten Ausbau der Tank- und Rastanlage Ohligser Heide-West hat sich gegenüber den Erläuterungen in der Sitzungsvorlage SV 66/109 kein neuer Sachstand ergeben.

 

Zum konzipierten achtstreifigen Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen-Opladen und südlich des Hildener Kreuzes hat der Landesbetrieb Straßen.NRW u.a. am Samstag, den 28.09.2019 auf dem Markt in der Hildener Fußgängerzone über den aktuellen Stand der Konzepte berichtet und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Für die Planung dieses Abschnitts ist die Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln verantwortlich. Die Bürgerinitiative „3reicht!“ diskutierte zur gleichen Zeit ebenfalls am Markt mit den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Die aktuellen Informationen zu diesem Teilprojekt stehen auch auf der Internetseite des Landesbetriebs (https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/a3/ausbau-zwischen-hilden-und-leverkusen-opladen) für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Auf der Internetseite der Stadt Hilden ist unter www.hilden.de/baustellen der direkte Link zu den Informationen des Landesbetriebs zu finden.

Nach dortigen Informationen ändert sich ab 2021 die Projektträgerschaft. Von Januar 2021 an wird der Landesbetrieb Straßen.NRW in die „Autobahn GmbH des Bundes“ übergehen. Die Projektwebsite zum Ausbau der A3 wird dann dort eingegliedert www.autobahn.de .

 

 

 

 

Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.01.2020

Antrag der CDU-Fraktion zur Flächennutzungsplanänderung zwecks Aufforstung zwischen Bahn und Hofstraße (SV 61/262)

 

 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:

Die CDU Fraktion Hilden beantragt die Aufstellung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans entlang der Bahnstrecke im Hildener Süden westlich der Grundstücke Hofstr. 110 bis zum Bolzplatz.

Der Flächennutzungsplan ist dahingehend zu ändern, dass die Darstellung GE* entlang der Bahnstrecke in Fläche „für Wald" geändert wird, um dieses Gebiet mit Bäumen zu bepflanzen.

 

Sachstand:

Zur Vorbereitung des anschließenden Aufstellungsbeschlusses wollte die Verwaltung ein „Scoping“-Verfahren bei den betroffenen Behörden durchführen. Vorab wurde der Pächter der betroffenen Flächen informiert.
Dieser hat mit E-Mail vom 08.03.2020 den Vorschlag unterbreitet, statt eines Waldes eine Obstbaumwiese sowie einen Waldsaum anzulegen.
Dieser Vorschlag wird auf Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/281 zur Beratung gestellt.
Das „Scoping“-Verfahren wurde von der Verwaltung bis zu einer Entscheidung zu diesem Vorschlag ausgesetzt.

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Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion zum Mobilitätskonzept / Radverkehrskonzept für die Stadt Hilden (SV 61/257/1)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss fasste folgenden Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Mobilitätskonzept für die Stadt Hilden erstellen zu lassen, dass sich sowohl mit dem Rad- und dem Individualverkehr als auch mit dem ÖPNV beschäftigt.

2.    Die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses wird gebeten, in der Tagesordnung für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.04.2020 die Beratung eines Entwurfs einer Aufgabenstellung inkl. eines Erarbeitungsprozesses sowie eines Beteiligungskonzepts zur Erarbeitung des Mobilitätskonzepts aufzunehmen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf einer Aufgabenstellung inkl. eines Erarbeitungsprozesses sowie eines Beteiligungskonzepts zu erstellen und bis einschließlich 16.03.2020 den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen vorab zur Verfügung zu stellen.

 

Sachstand:

Der Entwurf entsprechend Ziffer 3 wurde am 17.03.2020 übersandt. Da die Sitzung am 22.04.2020 ausgefallen ist, steht die Beratung zu Ziffer 2 mit SV 61/278 in dieser Sitzung an.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin