Betreff
Unterschutzstellung des Hauses Mittelstr. 79 ( Alte Messingstange )
hier: Antrag der Fraktion BA Hilden vom 21. 07. 2009
Vorlage
WP 04-09 SV 60/115
Aktenzeichen
IV/60.2-Bo.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuß davon Kenntnis, dass es sich bei dem Haus Mittelstraße 79 nicht um ein Einzeldenkmal handelt.

Der Antrag der Fraktion Bürgeraktion auf Unterschutzstellung des Hauses Mittelstr. 79 wird daher abgelehnt.


Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 21. 07. 09 beantragte die Fraktion Bürgeraktion Hilden die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Unterschutzstellung des Hauses Mittelstr. 79 ( Alte Messingstange )“ für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. 08. 2009.

 

Bereits im Rahmen einer Begehung durch den Landschaftsverband Rheinland im Jahre 2005 wurde festgestellt, dass für das Gebäude Mittelstr. 79 keine Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen, da vor allem im Bereich der Ladenzone in der Vergangenheit derart gravierende bauliche Veränderungen erfolgten, dass keine hinreichenden Kriterien für eine Einstufung als Baudenkmal vorliegen.

 

Das Haus  Mittelstr. 79 stellt jedoch aufgrund der städtebaulichen Bedeutung innerhalb der Mittelstraße eine historische Bausubstanz dar und ist  ein bereichsprägendes  und erhaltenswertes Objekt innerhalb des Denkmalbereiches Hilden.

 

Deshalb wurde in allen Gesprächen auf die Bedeutung des Objektes hingewiesen und die Forderung erhoben, die Fassade ab 1. Obergeschoß zu erhalten.

Eine Möglichkeit, dies rechtlich durchzusetzen, gibt es allerdings nicht.

 

Dem neuen Eigentümer ist die stadtbildprägende Bedeutung des Objektes bekannt.

 

 

In diesem Zusammenhang wird auf die SV 60/038 Sachstandsbericht Unterschutzstellungen denkmalwürdiger Gebäude der Stadt Hilden ( 2005 ) – StEA 15. 02. 2006 – verwiesen.

 

 

gez. G. Scheib