Betreff
Statusbericht Haushaltsbewirtschaftung 2020
Vorlage
WP 14-20 SV 20/144
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung I.2020 zur Kenntnis.

Der Rat nimmt den Statusbericht zur Haushaltsbewirtschaftung I.2020 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Hilden für die Jahre 2020 / 2021 wurde am 09.04.2020 genehmigt. Für 2020 ist ein Defizit von 7,6 Mio. € geplant. Laut aktueller Prognose fällt das Ergebnis mit - 14,7 Mio. € deutlich schlechter aus.

 

Mit dem beigefügten Bericht wird über den Stand der Ergebnis- und Finanzrechnung zum 30.04.2020 berichtet. Auf die beigefügten Anlagen wird mit folgenden Hinweisen verwiesen:

 

-      Um die besonderen Ereignisse und Auswirkungen aus der Eindämmung der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, wurden der Quartalsstichtag auf den 30.04.2020 angepasst.

 

-      Das Tertial-Ergebnis I/2020 lässt nur eingeschränkt eine Ableitung auf das voraussichtliche Jahresergebnis zu. Ursächlich hierfür sind noch unterschiedliche unterjährige Zuordnungen von Geschäftsvorfällen und die zeitlich nachgelagerte Buchung von Eingangsrechnungen. Die Aussagekraft der Monatsauswertung wird sich erst nach Reorganisation des Rechnungswesens signifikant erhöhen. Die Prognoseermittlung erfolgte daher aus den Planansätzen unter Berücksichtigung der Entwicklung wesentlicher Aufwands- und Ertragsarten, der Entwicklung der Finanzrechnung und der Erkenntnisse aus der Budgetierung (Budgetverbräuche und -freigaben). 

 

-      Auf Ebene der Gesamtergebnisrechnung werden über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Budgetverschiebungen zwischen den Produkten nicht sichtbar, soweit sie sich die Mehrbeträge und Deckungen auf die gleiche Gliederungsebene in der Ergebnisrechnung beziehen. Da im ersten Quartal nur zwei Bereitstellungen durch die Verwaltung erfolgt sind, wird auf eine Darstellung der Teilergebnisrechnungen zunächst verzichtet. Im Folgenden ist beabsichtigt, zu wesentlichen Produkten und wesentlichen Veränderungen gegenüber den Ansätzen auch die Teilergebnisrechnungen dieser Produkte in die Berichterstattung aufzunehmen.

 

-      Die Prognose unterliegt wegen des frühen Berichtszeitraums hohen Unsicherheiten.

 

 

Folgende über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen wurden von der Kämmerin bis zum 30.04.2020 genehmigt:

 

16.000,- €       Produkt 090501 Grundstücksneuordnung und –wertermittlung,

IU61240001 Pauschale Grundstückserwerb/Umlegung, Zugänge Grund u. Boden sonst. unbebaute Grundstücke

(Deckung: Produkt 011201 Grundstücksmanagement - unbebaute Grundstücke, IO61240002 Grunderwerb Öffentl. Grün-, Verkehrsflächen, Zugänge Grund und Boden des Infrastrukturvermögens)

Grund             nicht geplanter Grundstückserwerb im Rahmen einer Umlegung

 

und

 

30.000,- €       Produkt 021701 Maßnahmen Notfallrettung, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

(Deckung: Produkt 011001 Technikunterstützte Informationsverarbeitung, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)

Grund:            Verbrauchsmaterial Corona-Schutzausrüstung

 

 

Budgetfreigaben

Für den Zeitraum bis 30.06.2020 wurden 45 % der Aufwendungen in den Ämterbudgets gemäß Haushaltssatzung zur Bewirtschaftung freigegeben. Gemäß Bewirtschaftungsverfügung ist die Aufgabenausführung in den Ämtern grundsätzlich an das freigegebene Budget anzupassen. Unabweisbare Aufwendungen und Ratsbeschlüsse sind dabei prioritär zu berücksichtigen.

Folgende Ämterbudgets wurden abweichend vollständig zu Bewirtschaftung freigegeben:

·        Ordnungsamt             Amt 32

·        Feuerwehr                  Amt 37

Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an die beiden Ämter in der Bewältigung der Corona-Krise.

Das Gesamtaufwandsvolumen in den Ämterbudgets beträgt lt. Haushaltsplanung für 2020 rd. 99,5 Mio. €. Hiervon sind lt. Bewirtschaftungsverfügung aus dem Bereich Ordnungsamt und Feuerwehr 100 % freigegeben = 1,1 Mio. € und 45 % der übrigen Ämterbudgets = 44,3 Mio. € (Gesamt = 45,4 Mio. €).

 

Es hätten demnach rechnerisch 54,1 Mio. € gesperrt werden sollen.

 

Tatsächlich konnten aufgrund bereits gebuchter Aufwendungen aus bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen für das gesamte Jahr 2020 nur rd. 46,5 Mio. € gesperrt werden.

Darüber hinaus erfolgten bisher weitere Budgetfreigaben in Höhe von rd. 1,9 Mio. € für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, so dass insgesamt zuzüglich zu den lt. Bewirtschaftungsverfügung freigegebenen 45,4 Mio. € weitere 9,5 Mio. € derzeit in den Ämterbudgets zur Verfügung stehen. 44,6 Mio. € sind zum Stichtag 30.04.2020 bis zum 30.06.2020 zur Bewirtschaftung gesperrt.

 

Die bereits erfolgten Budgetbindungen für vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Verpflichtungen aus Miet- und Versicherungsverträgen, für Müllverbrennungsentgelte an den Kreis Mettmann, für Beiträge an den Bergisch-Rheinischen-Wasserverband und für Verpflichtungen gegenüber Zweckverbänden und Beteiligungsgesellschaften aus den Aufgabenbereichen Gebäudebewirtschaftung, Tiefbau, Kinderbetreuung, Bauhof und Zentralverwaltung.