Erläuterungen zum
Antrag:
Das
Corona-Virus legt aktuell große Teile des öffentlichen Lebens lahm.
Unausweichliche
Schutzmaßnahmen
wie das Schließen von Schulen, Geschäften, Gastronomiebetrieben und
Sportstätten,
die Absage von Veranstaltungen und Versammlungen bedeuten für viele Betroffene
finanzielle
Verluste. In Fällen besonderer Härte, die anderweitig nicht ausgeglichen werden
können, muss der Staat, und - soweit möglich - auch die Kommune Hilfe anbieten.
Dies
kann beispielsweise in Form eines Hilfsfonds geschehen, der existenziell
besonders hart
Betroffenen
unter die Arme greift, der aber auch extrem unter der Krise Leidenden, wie
Kulturschaffenden, Vereinen und Verbänden zu Gute kommen
könnte.
Wünschenswert
ist eine Möglichkeit, jenseits der Hilfsprogramme von Land und Bund, die sich
vornehmlich
an die Wirtschaft, Selbständige, Freiberufler etc. wenden. Diese Hilfen sind
richtig und wichtig, doch dabei darf es allein nicht bleiben. Es geht darum,
auch Hilfe in besonderen
Lebenslagen
leisten zu können, z. B. in Form von Soforthilfen, Nothilfen oder Überbrückungshilfen,
vorrangig für Mieten und für den sonstigen Lebensunterhalt.
Gedacht
ist an einen Solidarfonds für Menschen, die jetzt unverschuldet in Not geraten
sind und die in den Genuss einer freiwilligen Leistung der Stadt kommen sollen,
ohne daraus einen
Rechtsanspruch
ableiten zu können.
Im
Einzelnen sollte der Fonds folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zielgruppe
Hildener
BürgerInnen, die sich aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse in
einer
außergewöhnlichen
Notlage befinden.
Sonstige
Voraussetzungen
•
Hauptwohnsitz in Hilden
•
Legaler Aufenthalt
•
Geringes Einkommen
•
Alle anderen Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft.
•
Ein Beratungskontext zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie muss
gegeben sein. Der Antrag wird bei der jeweiligen Kontaktperson abgegeben.
Entsprechend
der Dringlichkeit wird die Verwaltung gebeten, mit Hochdruck an der
Ausgestaltung des Fonds zu arbeiten.
Antragstext:
Deshalb
stellen wir folgenden Antrag:
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Einrichtung eines Hilfsfonds zu prüfen und
Vorbereitungen
zu treffen, mit dem Ziel, den Rat in die Lage zu versetzen, nach Vorberatung im
Haupt-
und Finanzausschuss für die Stadt Hilden einen Hilfsfonds zu beschließen, mit
dem die
Stadt die Möglichkeit erhält, unbürokratische Hilfe zu
leisten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Auswirkung der „Coronakrise“ ist vielfältig wahrnehmbar und stellt sowohl der Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger in Hilden vor große Herausforderungen und Einschnitte. Leider ist auch feststellbar, dass sich Bürgerinnen und Bürger in finanzieller und materieller Not durch Einkommenseinbußen befinden. Dies betrifft viele Erwerbstätige, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. In dieser Situation hat der Bund reagiert und einen vereinfachten Zugang zu existenzsichernden Leistungen geschaffen. Die sich erhöhenden Fallzahlen gerade im Bereich des Wohngeldes zeigen, dass das System greift. Zusätzlich haben Bund und Länder Rettungsschirme, gerade für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige, erlassen. So ist gewährleistet, dass auch von staatlicher Seite aus mögliche soziale Notsituationen schnell abgemildert oder gar vermieden werden können.
Diese Leistungen müssten bei einem städtischen Sozialfonds aber angerechnet werden. Es dürfte also kein zusätzliches Geld ausgezahlt werden, sondern es würde nur ein anderer Regelkreis greifen.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung frühzeitig andere Initiativen auf den Weg gebracht oder unterstützt, um trotzdem unbürokratisch zu helfen. Neben der Unterstützung der Verteilung von Lebensmitteln durch die Tafel in Trägerschaft des SKFM Hilden ist hier vorranig die Unterstützung bei der Einrichtung des Sozialfonds des Rotary Clubs Hilden-Haan zu nennen.
Neben der Verteilung von Einkaufsgutscheinen, die gleichzeitig den Hildener Einzelhandel unterstützen sollen, wird über den Sozialfonds jedem in Not befindlichen Bürger die Möglichkeit gegeben, sich über eine Hotline oder per Mail an die Rotarier Stiftung Hilden Haan zu wenden und eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, die unbürokratisch und schnell geleistet wird. Dabei nimmt die Verwaltung eine Beratungsfunktion ein.
Diese Unterstützungsmöglichkeit steht grundsätzlich neben Privatpersonen auch ehrenamtlich ausgerichteten Vereinen und Institutionen zur Verfügung.
Der Sozialfonds, der sich aus Spenden bildet, wird gut nachgefragt. Aktuell liegt das Spendenaufkommen bei über 25.000,-€, die durchschnittliche finanzielle Unterstützung liegt bei max. 200,-€. Informationen sind unter www.rotary-sozialfonds.de abrufbar. Spenden können über betterplace.org oder über das Spendenkonto DE75 3007 0010 0105 4444 04 eingebracht werden.
Aus Sichtweise der Verwaltung ist es daher nicht zielführend, einen weiteren Sozialfonds in Hilden einzurichten.
gez.
Birgit Alkenings
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