Betreff
Antrag der Ratsfraktion Bürgeraktion "Einrichtung eines Corona-Sozialfonds"
Vorlage
WP 14-20 SV III/019
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Das Corona-Virus legt aktuell große Teile des öffentlichen Lebens lahm. Unausweichliche

Schutzmaßnahmen wie das Schließen von Schulen, Geschäften, Gastronomiebetrieben und

Sportstätten, die Absage von Veranstaltungen und Versammlungen bedeuten für viele Betroffene

finanzielle Verluste. In Fällen besonderer Härte, die anderweitig nicht ausgeglichen werden können, muss der Staat, und - soweit möglich - auch die Kommune Hilfe anbieten.

 

Dies kann beispielsweise in Form eines Hilfsfonds geschehen, der existenziell besonders hart

Betroffenen unter die Arme greift, der aber auch extrem unter der Krise Leidenden, wie

Kulturschaffenden, Vereinen und Verbänden zu Gute kommen könnte.

 

 

Wünschenswert ist eine Möglichkeit, jenseits der Hilfsprogramme von Land und Bund, die sich

vornehmlich an die Wirtschaft, Selbständige, Freiberufler etc. wenden. Diese Hilfen sind richtig und wichtig, doch dabei darf es allein nicht bleiben. Es geht darum, auch Hilfe in besonderen

Lebenslagen leisten zu können, z. B. in Form von Soforthilfen, Nothilfen oder Überbrückungshilfen, vorrangig für Mieten und für den sonstigen Lebensunterhalt.

 

Gedacht ist an einen Solidarfonds für Menschen, die jetzt unverschuldet in Not geraten sind und die in den Genuss einer freiwilligen Leistung der Stadt kommen sollen, ohne daraus einen

Rechtsanspruch ableiten zu können.

 

Im Einzelnen sollte der Fonds folgende Voraussetzungen erfüllen:

Zielgruppe

Hildener BürgerInnen, die sich aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse in einer

außergewöhnlichen Notlage befinden.

 

Sonstige Voraussetzungen

• Hauptwohnsitz in Hilden

• Legaler Aufenthalt

• Geringes Einkommen

• Alle anderen Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft.

• Ein Beratungskontext zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie muss gegeben sein. Der Antrag wird bei der jeweiligen Kontaktperson abgegeben.

 

Entsprechend der Dringlichkeit wird die Verwaltung gebeten, mit Hochdruck an der Ausgestaltung des Fonds zu arbeiten.


Antragstext:

 

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Einrichtung eines Hilfsfonds zu prüfen und

Vorbereitungen zu treffen, mit dem Ziel, den Rat in die Lage zu versetzen, nach Vorberatung im

Haupt- und Finanzausschuss für die Stadt Hilden einen Hilfsfonds zu beschließen, mit dem die

Stadt die Möglichkeit erhält, unbürokratische Hilfe zu leisten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Auswirkung der „Coronakrise“ ist vielfältig wahrnehmbar und stellt sowohl der Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger in Hilden vor große Herausforderungen und Einschnitte. Leider ist auch feststellbar, dass sich Bürgerinnen und Bürger in finanzieller und materieller Not durch Einkommenseinbußen befinden. Dies betrifft viele Erwerbstätige, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. In dieser Situation hat der Bund reagiert und einen vereinfachten Zugang zu existenzsichernden Leistungen geschaffen. Die sich erhöhenden Fallzahlen gerade im Bereich des Wohngeldes zeigen, dass das System greift. Zusätzlich haben Bund und Länder Rettungsschirme, gerade für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige, erlassen. So ist gewährleistet, dass auch von staatlicher Seite aus mögliche soziale Notsituationen schnell abgemildert oder gar vermieden werden können.

 

Diese Leistungen müssten bei einem städtischen Sozialfonds aber angerechnet werden. Es dürfte also kein zusätzliches Geld ausgezahlt werden, sondern es würde nur ein anderer Regelkreis greifen.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung frühzeitig andere Initiativen auf den Weg gebracht oder unterstützt, um trotzdem unbürokratisch zu helfen. Neben der Unterstützung der Verteilung von Lebensmitteln durch die Tafel in Trägerschaft des SKFM Hilden ist hier vorranig die Unterstützung bei der Einrichtung des Sozialfonds des Rotary Clubs Hilden-Haan zu nennen.

 

Neben der Verteilung von Einkaufsgutscheinen, die gleichzeitig den Hildener Einzelhandel unterstützen sollen, wird über den Sozialfonds jedem in Not befindlichen Bürger die Möglichkeit gegeben, sich über eine Hotline oder per Mail an die Rotarier Stiftung Hilden Haan zu wenden und eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, die unbürokratisch und schnell geleistet wird. Dabei nimmt die Verwaltung eine Beratungsfunktion ein.

 

Diese Unterstützungsmöglichkeit steht grundsätzlich neben Privatpersonen auch ehrenamtlich ausgerichteten Vereinen und Institutionen zur Verfügung.

 

Der Sozialfonds, der sich aus Spenden bildet, wird gut nachgefragt. Aktuell liegt das Spendenaufkommen bei über 25.000,-€, die durchschnittliche finanzielle Unterstützung liegt bei max. 200,-€. Informationen sind unter www.rotary-sozialfonds.de abrufbar. Spenden können über betterplace.org oder über das Spendenkonto DE75 3007 0010 0105 4444 04 eingebracht werden.

 

Aus Sichtweise der Verwaltung ist es daher nicht zielführend, einen weiteren Sozialfonds in Hilden einzurichten.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

 

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