Beschlussvorschlag:
A: für den
Stadtentwicklungsausschuss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zur Umsetzung der vom Rat am
11.12.209 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme die Pflanzung
von 20 zusätzlichen Straßenbäumen nach der vorgelegten Planung.
B: für den Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Umsetzung der vom Rat am
11.12.209 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme zur Pflanzung
von 20 zusätzlichen Straßenbäumen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In 2019 hat die
Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet.
Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im
Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und
modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und
am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.
Ein Bestandteil ist
das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von
zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:
Maßnahme |
Begründung/ Ziel |
Erläuterungen |
Stellungnahme Verwaltung |
Finanzielle Auswirkung |
Pflanzung von insgesamt 100 neuen Straßenbäumen: (Programm für 5 Jahre) |
Nachweislich
dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung |
Die
Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum
möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite
und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist. (siehe
hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150) |
Es
ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach
Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen. Bei
Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen |
100.000
€/ Jahr ab
Haushalt 2020 |
Die Standorte der
für das Jahr 2020 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück) wurden
erarbeitet. Vorgesehen sind sie an folgenden Stellen:
Straße |
Haus |
Standort |
Bemerkung |
Beethovenstraße |
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östl.
Abschnitt |
Bushaltestelle |
Gehweg |
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westl.
Abschnitt |
8 |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
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10 |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
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|
2a |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
|
Händelstraße |
|
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geg.
11 |
Gehweg |
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Loewestraße |
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neben
15 |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
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Zelter Straße |
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geg.
1 |
Gehweg |
|
Schalbruch |
|
|
|
|
neben
12 |
Gehweg |
|
Steinauer Straße |
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geg.
47 |
Fahrbahn |
|
|
geg.
79 |
Fahrbahn |
|
Uhlandstraße |
|
|
|
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7 |
Parkstreifen |
evtl.
fällt ein Parkplatz weg |
|
13 |
Parkstreifen |
evtl.
fällt ein Parkplatz weg |
|
19
a |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
|
Verbindungsstraße |
|
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|
|
geg.
13 |
Parkstreifen |
evtl.
fällt ein Parkplatz weg |
|
geg.
46 |
Parkstreifen |
evtl.
fällt ein Parkplatz weg |
Schützenstraße |
|
|
|
|
72 |
Fahrbahn |
|
|
74 |
Fahrbahn |
|
Hofstraße |
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152 |
Parkstreifen |
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154 |
Parkstreifen,
in Sperrfläche |
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geg.
133 |
Parkstreifen |
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Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem
geplanten Standort.
Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:
- Verteilung
im Stadtgebiet
- vorh.
Baumbestand im Straßenbereichsumfeld
- Parkplatzsituation
- straßenverkehrliche
Belange
- Feuerwehraufstellflächen
- vorh.
Infrastrukturleitungen
überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue
Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren
sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der
Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der
öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener
2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.
Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies
ist z.B. der Amberbaum, die Hopfenbuche, die Säulenhainbuche, der Schnurbaum,
der Feldahorn und Spitzahorn. Darüber hinaus wurde die teilweise schöne
Herbstfärbung und eine schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.
Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im
Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2020
etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000€ geschätzt (je nach
Baupreisstand Herbst 2020).
gez.
Birgit Alkenings
Hinweis zum
Verfahren:
Bei den
„Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um einen Teil
der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für die Entscheidung
über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es deshalb der
Stadtentwicklungsausschuss.
Dem Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur Kenntnis gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen u. Brücken |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze,
Brücken |
2.757.672,00 |
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|
|
|
|
|
||
|
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|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||