Betreff
Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/176
Aktenzeichen
666.3 Klimaanpassung Straßenbäume
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A:    für den Stadtentwicklungsausschuss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.209 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme die Pflanzung von 20 zusätzlichen Straßenbäumen nach der vorgelegten Planung.

 

 

B:    für den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Umsetzung der vom Rat am 11.12.209 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme zur Pflanzung von 20 zusätzlichen Straßenbäumen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In 2019 hat die Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet. Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.

 

Ein Bestandteil ist das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:

 

Maßnahme

Begründung/ Ziel

Erläuterungen

Stellungnahme Verwaltung

Finanzielle Auswirkung

Pflanzung von

insgesamt 100 neuen

Straßenbäumen:

(Programm für 5 Jahre)

Nachweislich dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung

Die Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist.
Die vorgesehenen Pflanzstellen sind dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen.

(siehe hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150)

Es ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen.

Bei Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen

100.000 €/ Jahr

ab Haushalt 2020

 

 

Die Standorte der für das Jahr 2020 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück) wurden erarbeitet. Vorgesehen sind sie an folgenden Stellen:

 

Straße

Haus
Nr.

Standort

Bemerkung

Beethovenstraße

 

 

 

östl. Abschnitt

Bushaltestelle

Gehweg

 

westl. Abschnitt

8

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

 

10

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

 

2a

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

Händelstraße

 

 

 

 

geg. 11

Gehweg

 

Loewestraße

 

 

 

 

neben 15

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

Zelter Straße

 

 

 

 

geg. 1

Gehweg

 

Schalbruch

 

 

 

 

neben 12

Gehweg

 

Steinauer Straße

 

 

 

 

geg. 47

Fahrbahn

 

 

geg. 79

Fahrbahn

 

Uhlandstraße

 

 

 

 

7

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

 

13

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

 

19 a

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

Verbindungsstraße

 

 

 

 

geg. 13

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

 

geg. 46

Parkstreifen

evtl. fällt ein Parkplatz weg

Schützenstraße

 

 

 

 

72

Fahrbahn

 

 

74

Fahrbahn

 

Hofstraße

 

 

 

 

152

Parkstreifen

 

 

154

Parkstreifen, in Sperrfläche

 

 

geg. 133

Parkstreifen

 

 

 

Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem geplanten Standort.

 

Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:

-    Verteilung im Stadtgebiet

-    vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld

-    Parkplatzsituation

-    straßenverkehrliche Belange

-    Feuerwehraufstellflächen

-    vorh. Infrastrukturleitungen

überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener 2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.

 

Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies ist z.B. der Amberbaum, die Hopfenbuche, die Säulenhainbuche, der Schnurbaum, der Feldahorn und Spitzahorn. Darüber hinaus wurde die teilweise schöne Herbstfärbung und eine schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.

 

Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2020 etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000€ geschätzt (je nach Baupreisstand Herbst 2020).

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

Hinweis zum Verfahren:

 

Bei den „Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um einen Teil der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für die Entscheidung über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es deshalb der Stadtentwicklungsausschuss.

Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen u.

Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

2.757.672,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke