Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/192
Aktenzeichen
III/50.2-Ro
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2019 haben sich die Asylzahlen folgt entwickelt:

 

Im Berichtsjahr 2019 wurden 142.509 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vorjahr wurden 161.931 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Abnahme der Erstantragszahlen um 12,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2019 sank gegenüber dem Vorjahreswert (23.922 Folgeanträge) um 2,1 % auf 23.429 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 165.938 Asylanträge im Jahr 2019 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (185.853 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 10,7 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, Dezember 2019).

 

Im Januar 2020 lag die Gesamtzahl der Erstanträge bei 12.212. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer nach Erstanträgen für den Zeitraum Januar 2020 sind:

 

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Syrien

3.498

 28,6 %

2.

Irak

1.240

  10,2 %

3.

Afghanistan

881

 7,2 %

4.

Türkei

826

  6,8 %

5.

Iran Islam. Rep

524

4,3 %

6.

Nigeria

445

 3,6 %

7.

Georgien

419

3,4 %

8.

Republik Moldau

339

2,8 %

9.

Ungeklärt

328

 2,7 %

10.

Russische Förderation

322

 2,6 %

 

Sonstige

3.390

27,8 %

Ergebnis

 

12.212

  100 %

 

Die Zahlen zeigen somit einen stetigen Rückgang der Asylbewerberzahlen seit 2015.

 

Im Rahmen der Asylverfahren, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2020 entschied, erhielten 6160 Personen ein Bleiberecht was einer Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten von 38,5 % entspricht.

 

Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. Seit 01.08.2019 trifft dies auf die Herkunftsländer Eritrea und Syrien zu.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen voraussichtlich über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind, bleiben sie überwiegend entsprechend in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, wie auch Familien sporadisch, sich mit eigenen Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Mit Stand 31.03.2020 sind in Hilden 454 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen untergebracht. Der starke Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch zahlreiche Auszüge, indem Menschen privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten oder durch Abschiebungen (17 Personen im Jahr 2019) außer Landes gebracht wurden. Von diesen 454 Personen sind 288 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat Februar 2020 bezog die Stadt Hilden für 167 Personen aus dieser Gruppe vom Land NRW Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), Tendenz fallend.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 95 Menschen.

 

In Hilden sieht die Verteilung in den Unterkünften nach Nationalitäten mit Stand 31.03.2020 wie folgt aus:

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Irak

55

12,11

2.

Syrien

54

11,89

3.

Iran

31

6,83

4.

Nigeria

30

6,61

5.

Eritrea

29

6,39

6.

Guinea

28

6,17

7.

Afghanistan

24

5,29

8.

Aserbaidschan

19

4,19

9.

Russland

18

3,96

9.

Pakistan

18

3,96

 

Sonstige

148

32,6

454

100 %

 

Die Rubrik „Sonstige“ setzt sich aus 148 Personen aus weiteren 24 Nationalitäten zusammen. Insgesamt sind in den Unterkünften 34 Nationalitäten vertreten.

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes. Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 29.03.2020

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

199

517

Weitere Aufnahmeverpflichtung

0

63

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

112,56*

89,12*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

177

580

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Hilden wurde im Januar kein geflüchteter Mensch, im Februar fünf und im März vier Flüchtlinge zugewiesen.

 

Die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ist von Januar 2020 mit 387 Personen auf 517 im März 2020 gestiegen. Dieser Anstieg kann ohne Klärung mit der Bezirksregierung Arnsberg derzeit nicht nachvollzogen werden. Eine Klärung wird zeitnah erfolgen. Die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

288 Personen befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen, sie erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 121 Leistungsberechtigte sind vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden vom Land nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen. Die Kostenerstattung gem. FlüAG gilt lediglich für 167 Personen.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält, was zwar prognostiziert wird, ist von der künftigen internationalen politischen Entwicklung abhängig.

 

Aktuell wird nahezu jegliche globale Aktivität von der Covid19-Pandemie dominiert. Die Grenzen sind geschlossen, Reisen sind nicht möglich und somit die Migration auch nicht. Die Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland und der Türkei waren schon vor der „Covid19-Pandemie“ angespannt- erste Ansteckungen würden die Situation noch einmal verschärfen. Vor diesem Hintergrund hatten einzelne Kommunen angeboten zumindest kurzfristig für alleinreisende Kinder Schutz anzubieten.

 

Die Anzahl der Personen, mit der in Hilden im Rahmen des Familiennachzugs im Jahr 2020 zu rechnen ist, wird weiterhin mit ca. 20 Personen angenommen. Von Januar bis Dezember 2019 wurden der Stadt Hilden zwölf Personen Rahmen des Familiennachzugs zugewiesen.

 

 

Finanzielle Situation

 

Jahr

Betriebskosten

der Häuser

Personalkosten

Ausgaben

AsylbLG

Gesamtkosten

Asylbereich

Zuwendungen

nach FlüAG

Integrationspauschale

Quote

 

 

2018

2.837.400,72 €

1.460.645,57€

2.763.247,70 €

7.061.293,99€

2.531.318,00 €

 

 

 

 

220.824,39 € *

 

 

 

 

38,98%

 

 

2019

2.715.788,32€

1.257.217,13 €

3.256.573,20 €

7.229.578,65 €

2.065.410,00 €

 

 

 

 

590.398,00 €

 

 

 

 

36,75%

 

 

 

 

 

 

 

 

* Integrationspauschale gem. § 14 a Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen wurde per Bescheid von der Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 2018 ausgezahlt.  Durchführungszeitraum: 01.01.2015 bis 31.10.2019.


 

Aufschlüsselung der Aufwendungen nach dem AsylbLG

 

Der folgenden Tabelle können Sie die Aufschlüsselung der Aufwendungen nach dem AsylbLG entnehmen:

 

Leistungen nach §2 Analog SGB II o. XII nach 18 Monaten Aufenthalt, manuelle Statistik

Leistungen nach §3, manuelle Statistik

 

Jahr

Leistungen §2

Benutzungsgebühren nach §2

Krankenhilfe nach §2

§3 Grundleistungen für Leistungsberechtigte nach §1 AsylbLG

Kosten der Unterkunft gem. §3 AsylbLG

Krankenhilfe gem. §4 AsylbLG (Leistungsberchtigte nach §3)

Sonstiges, gemäß Jahresabschluss

Haushalts-Ergebnis

2018

1.178.327,21 €

289.895,07 €

379.009,72 €

467.843,61 €

156.313,44 €

291.858,65 €

-218.634,70 €

2.544.618,00 €

2019

1.506.804,55 €

332.309,90 €

464.908,02 €

486.765,26 €

246.361,00 €

219.424,47 €

-755.700,20 €

2.500.873,00 €*

 

* = vorläufiges Haushaltsergebnis

 

 

Tabelle 2: Aufschlüsselung der Personen im Leistungsbezug unter Berücksichtigung des

§ 1 AsylbLG

 

Der folgenden Tabelle können Sie die Aufschlüsselung der Personen im Leistungsbezug unter Berücksichtigung des § 1 AsylbLG, die Aufschlüsselung der Personen mit Anspruch auf Pauschalen nach dem FlüAG und den Gesamtbetrag der FlüAG-Pauschale pro Monatsmeldung (Jahresdurchschnitt) entnehmen:

 

Jahr

Personen im Leistungsbezug gem§1 AsylbLG (Jahresdurchschnitt)

Personen mit Anspruch auf Pauschalen nach FlüAG (Jahresdurchschnitt)

Gesamtbetrag der FlüAg-Pauschale

Landeszuweisungen nach dem FlüAG

Integrationspauschalen für die Gemeinden gem. §14 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW

Sonstiges, gemäß Jahresabschluss

Haushalt-Ergebnis

 

2018

408

244

210.943,17 €

2.531.318,00 € *2

220.824,39 €

186.189,61 €

2.938.332,00 €

 

2019

376

198

171.367,50 €

2.065.410,00 €

590.398,00 €

102.188,00 €

2.757.996,00 €*

 

* = vorläufiges Haushaltsergebnis

 

 

 

 

*2 = Im  Haushaltsergebnis für 2018 sind 2.938.332,39€ eingesetzt.

Die Zahl ist nicht korrekt, da die FlüAG-Pauschale für Dezember 2017 (155.014,00€) mit drin ist.

Die korrekte Zahl laut Infoma wäre 2.783.318,39€

Diese setz sich zusammen aus 2.562.494,00 (FlüAG) + 220.824,39 (Integartionspauschale)

Allerdings hatten wir bei FlüAG noch Rückerstattungen, so dass sich die Zahl auf 2.531.318,00€ verringert.

 

 

Im Jahr 2018 und 2019 wurden die Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration in Nordrhein-Westfalen gem. § 14 a / 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetz für den Durchführungszeitraum 01.01.2015 - 31.10.2019 und für 2019 für den Durchführungszeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 ausgezahlt. Durch die Mittel sollen die Gemeinden zur Integration insbesondere von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und Geduldeten entlastet werden. Im Jahr 2020 ist nicht mit weiteren gesetzlichen Mitteln zur Integration zu rechnen.

(Quelle: http://www.kfi.nrw.de/zuwanderung/Integrationspauschalen1/191127-FAQ-zu-_-14c-TIntG.pdf)  

 

Integration

 

Die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in den Übergangsheimen der Stadt Hilden erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte, die gleichzeitig Hilfestellungen zur Integration in die hiesige Gesellschaft leisten. Zunächst stehen dabei vor allem formale Dinge im Mittelpunkt, wie das Erläutern der Hausordnung, die Anmeldung im Bürgerbüro, das Anmelden von Kindern in der Schule und die Weiterleitung zu anderen Behörden oder Sprachkursträgern.

 

Viele Personen bedürfen auch dringend medizinischer Behandlung oder Pflege, weshalb auch Kontakte zu Ärzten, Spezialkliniken oder Pflegediensten geknüpft werden. Die Regelung der grundsätzlichen Angelegenheiten wird auch als „formale Integration“ bezeichnet.

 

Hiernach setzt sich die sozialpädagogische Betreuung mit Schritten zur „sozialen Integration“ fort, die ebenfalls durch die Fachkräfte der Abteilung „Besondere soziale Dienste“ geleistet oder begleitend unterstützt werden.

 

Maßnahmen und Projekte werden zum Teil aus eigener Hand, aber auch in Abstimmung mit zahlreichen Kooperationspartnern angeboten. Ferienangebote für Kinder werden z.B. in eigener Regie durchgeführt, auf die Angebote von Sportvereinen, Stadtbücherei und Musikschule wird hingewiesen. Der seit 2006 bestehende „Maßnahmenkatalog Integration“, in den zahlreichen und unterschiedlichsten Akteuren in der Stadt Fördergelder für integrative Projekte beantragen, enthält auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Maßnahmen, die sich auch an Flüchtlinge richten.

 

Das Thema Integration bei der Stadt Hilden stand leider im ersten Quartal des Jahres 2020 auch ganz um Zeichen der „Covid19“-Pandemie.

 

Die gute Integration, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen war bis zur Ausbreitung des „Covid19-Virus“ durch enge und intensive Kontakte der pädagogischen Fachkräfte mit den Klienten gekennzeichnet. Aufgrund der Pandemie- Verordnungen und der Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber Ihren Mitarbeitern stand das Sachgebiet Besondere Soziale Dienste- wie vermutlich auch andere Sachgebiete bei der Stadt Hilden vor einer besonderen Herausforderung.

 

Viele Projekte wurden konzipiert und intensiv geplant, konnten aber leider aufgrund der besonderen Situation nicht umgesetzt werden. Das lange vorbereitete Ferienprogramm, wo u.a. ein Ausflug ins Freilichtmuseum in Hagen und die bereits etablierte Osterhasenrally angeboten werden sollten, musste kurzfristig abgesagt werden. Dazu wurde ein Flyer mit interessanten Angeboten von Vereinen und Organisationen in Hilden in den Osterferien zusammengestellt. Leider kann aber auch ein großer Teil der Veranstaltungen nicht stattfinden.

 

Ebenso den „Covid19“-Restriktionen zum Opfer fiel die Verleihung des Integrationspreis 2020. Die für den 01.04.2020 geplante Veranstaltung ist allerdings nicht abgesagt, aber zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

 

Der Kinderschutzbund hat unter ehrenamtlicher Unterstützung einer Sozialarbeiterin der Stadt Hilden das Projekt „Echt starke Familien“ MiKiE (Migranten, Kinder, Eltern) ab dem 25.1.2020 durchgeführt. Das Projekt wurde in 8 Modulen (samstags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr) konzipiert und in Räumlichkeiten der Herderstraße durchgeführt. Eine Kinderbetreuung während des Projekts konnte durch den Kinderschutzbund sichergestellt werden. Leider konnten aufgrund der „Covid19“- Pandemie bislang aber nur 7 der 8 Module stattfinden. Ob das letzte Modul noch durchgeführt werden kann ist abzuwarten. Für den ersten Durchgang wurden Russisch sprechende MuttersprachlerInnen ausgewählt. Der Kurs wurde in deutscher Sprache angeboten und mit Hilfe einer Übersetzerin ins Russische übersetzt. Der Dank beim letzten Treffen war groß und der Wunsch nach regelmäßigen Folgetreffen wurde artikuliert. Angedacht sind auch Folgekurse für Personen anderer Herkunftssprachen.

 

Das Projekt „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG) und der Jugendmigrationsdienst (JMD) haben im ersten Quartal 2020 Räumlichkeiten in der Herderstrasse bezogen. Beide Anbieter bedienen zwar faktisch dieselbe Klientel, haben sich aber in Hilden auf unterschiedliche geschlechterspezifische Schwerpunkte verständigt.

 

Die Sozialarbeiter/innen von (ZAG) und dem Jugendmigrationsdienst beraten Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen, wenn es z.B. mit dem Schulabschluss nicht geklappt hat, ein Elternteil gestorben ist, Schulden, Sucht oder anderen Problematiken. Die Pädagog/innen/en machen es sich zur Aufgabe, gemeinsam mit den jungen Menschen herauszufinden, welche Stärken sie haben und wie sie ihre beruflichen und persönlichen Ziele erreichen können.

 

Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG) kümmert sich in Hilden vorrangig um junge Mädchen und Frauen zwischen 14 und 26, während der Jugendmigrationsdienst in Hilden Beratungsangebote für zugewanderten junge Männer zwischen 12 und 27 Jahren anbietet. So sind alle bestehenden Angebote aufeinander abgestimmt und es entstehen Synergien anstatt Konkurrenz.

 

An der Herderstraße ist über Mittel aus dem Projekt „Komm an“ ein Begegnungsraum neugestaltet worden. Hierbei haben Bewohner der Flüchtlingsunterkunft maßgeblich bei der Renovierung und Umgestaltung des Raumes mitgeholfen. Der Begegnungsraum sollte in einer kleinen Feierstunde vom Sozialdezernenten an die Bewohner übergeben werden. Leider ist auch die Übergabe des Begegnungsraums unter den „Covid19“- Auflagen bislang nicht möglich gewesen. Es wird nach einem neuen Termin gesucht.

 

Das Nähzimmer ist von der Ellerstraße in die Herderstraße umgezogen. Die Herderstraße liegt verkehrsgünstiger und die Räume lassen sich besser nutzen. Über Stoffspenden konnten Gardinen für den Begegnungsraum in der Herderstraße und für Bewohnerräume in anderen Objekten angefertigt werden. Es ist geplant das Angebot eines Nährraums auszuweiten und ggf. auch für Hildener Bürger/innen zu öffnen. So könnten neue Kontakte zwischen Flüchtlingen und Hildener Bürger/innen entstehen.

 

Die im Januar 2019 begonnene Kooperation mit dem Kinderschutzbund wird aufgrund der bisherigen Nachfrage weitergeführt. Das „Café Mima“ (Migration und Mama) bietet einmal im Monat die Möglichkeit für junge Mütter, die in Übergangsheimen leben, sich zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation auszutauschen. Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und begleitet.

 

Der Kreis Mettmann hatte einen Antrag im Rahmen des Projektes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit - Gemeinsam klappt’s“ gestellt, der es der Stadt Hilden ermöglicht, mit einer halben Stelle die Integration von geduldeten Flüchtlingen im Alter von 18 bis 27 Jahren zu verbessern. Es erfolgt eine intensive Einzelbetreuung im Rahmen des Case-Management, um ressourcenorientiert Integrationschancen der Geduldeten zu erhöhen. Nachdem die Interviewphase mit den Personen, die in Hildener Übergangsheimen wohnen und eine Duldung haben, überwiegend abgeschlossen war, verhinderte die „Corona-Krise“ eine kontinuierliche Weiterarbeit. Schließlich kommt als sozialarbeiterische Methode im Projekt überwiegend die „soziale Einzelfallhilfe“ zur Anwendung, die ohne einen unmittelbaren Kontakt zum Klientel kaum denkbar ist. Auf höherer Ebene (Kreis / Bezirksregierung) werden derzeit Überlegungen dazu angestellt, was derzeit dennoch im Sinne des Projekts geschehen kann.“

 

Auch die Kirchen und die Moscheegemeinden beteiligen sich an der Integration der Flüchtlinge. Die katholische Kirche und die evangelische Kirche betreiben mit ihren Cafés, wo Flüchtlinge Kontakte knüpfen können und in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützt werden, auch einen wertvollen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in Hilden. Die Moscheegemeinden haben ihre Türen für Flüchtlinge geöffnet – im Ramadan sind die Flüchtlinge dort eingeladen, das Fasten zu brechen.

 

Das ehrenamtliche Engagement Hildener Bürger und Bürgerinnen besteht weiter fort. Neben den Personen, die sich in den Kirchen engagieren, gibt es 9 sehr engagierte Integrationslotsen und -lotsinnen, die (auch spontan) angefragt werden können, um Flüchtlingen bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Kontakte zwischen der Verwaltung und den Lotsinnen und Lotsen kommen oft zustande, ebenso findet regelmäßig ein gemeinschaftlicher Austausch statt. Unterstützt wird dieses ehrenamtliche Engagement auch durch das Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ des Landes, welches die finanzielle Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen bezweckt. Es ermöglicht, den Integrationslotsen und -lotsinnen eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement zukommen zu lassen. Für 2020 liegt bereits eine Förderzusage über Mittel in Höhe von € 6.850 vor. Diese Summe kann für die „Ausstattung eines Ankommenstreffpunkt“, für Begleitungen durch Ehrenamtler und für den Austausch zwischen Integrationsbüro, Flüchtlinge und Ehrenamtler eingesetzt werden.

 

Die Beratung von Flüchtlingen durch den des Integrationsfonds Hilden-Haan, dient der Integration von Flüchtlingen in das Erwerbsleben. Hierfür ist eine intensive Betreuung und Beseitigung von Hemmnissen erforderlich, die auch weiterhin in der Herderstrasse angeboten wird. „Der IFH begleitet ausgewählte Kandidaten in der Phase des Spracherwerbs und hilft seit 2015 mit seinen Kontakten, erfolgreiche Kandidaten an lokale Arbeitgeber zu vermitteln“ – so die Selbstbeschreibung des Angebotes der Organisation. Erste Flüchtlinge wurden in Arbeit vermittelt.

 

Zwar werden der Stadt Hilden weiterhin monatlich nur einzelne Flüchtlinge zugewiesen werden, aber die Beratungsgespräche im Rahmen von Hausbesuchen in den Unterkünften, wie auch in der Sprechstunde im Dienstgebäude kann aktuell nicht durchgeführt werden, was die Situation in den Unterkünften erheblich erschwert. Über Email und Telefon versuchen die Pädagog/innen/en auch unter erheblich erschwerten Bedingungen einen möglichst hohen Betreuungs- und Beratungsstandard zu bieten.

 

Die derzeitigen Zuweisungen tragen zu einer moderaten Auslastung der städtischen Unterkünfte bei, was die Stadt Hilden in die Lage versetzt Ausweichmöglichkeiten für eventuelle „Covid19“- Erkrankungen in den Unterkünften zu schaffen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

WP 14-20 SV 50/161