Betreff
Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 50/189
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss die Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

Die im Jahr 2006 beschlossene Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen vom 27.9.2006 bedurfte einer Überarbeitung.

 

Aufgrund der bevorstehenden Neuwahlen des Behindertenbeirates im Jahr 2020 erklärten mehrere Funktionsträger des Behindertenbeirates die Aufgabe ihres Amtes mit der Entlastung des Vorstandes in der Delegiertenkonferenz am Tag der Wahl.

 

Daraufhin wurde intensiv nach Mitgliedern gesucht, die sich zum einen zur Wahl stellen und gleichzeitig bereit sind, eine aktive Funktion wahrzunehmen. Zwar wurden Menschen mit der Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen, gefunden, nicht jedoch für den Vorsitz des Behindertenbeirates. Das führte zu Überlegungen, den Behindertenbeirat für andere potentielle Mitglieder als bisher in der Geschäftsordnung beschrieben zu öffnen. Aufgrund einer Stellungnahme des Rechtsamtes vertritt die Stadt Hilden die Auffassung, dass der Rat der Stadt Hilden den Behindertenbeirat für eine Änderung einer Geschäftsordnung und/oder die Erstellung einer Wahlordnung gemäß §13 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) durch Satzung ermächtigen muss. Gemäß §13 Absatz 1 Satz 2 BGG NRW bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände Näheres durch eine Satzung

 

Die Überprüfung der Satzung vom 27.9 2006 hat ergeben, dass keinerlei Legitimation zur Erstellung einer Geschäftsordnung und/oder Wahlordnung und deren eigenständiger Verabschiedung durch den Behindertenbeirat vorgesehen wurde.

 

Aufgrund des Umfanges der notwenigen Änderungen handelt es ich nicht um eine Nachtragssatzung, sondern um die Neufassung der Satzung. Beide Satzungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Entwicklungen aufgrund der Covid 19 Pandemie haben ohnehin zu einer Verschiebung der ursprünglich zum 03.04.2020 vorgesehenen Wahl geführt, so dass eine Geschäftsordnung noch vor einem möglichen Wahltermin des Behindertenbeirates erarbeitet werden könnte.

 

 

gez.

Birgit Alkenings