Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und dem Haupt- und
Finanzausschuss die Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung in der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die im Jahr 2006 beschlossene Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen vom 27.9.2006 bedurfte einer Überarbeitung.
Aufgrund der bevorstehenden Neuwahlen des Behindertenbeirates im Jahr 2020 erklärten mehrere Funktionsträger des Behindertenbeirates die Aufgabe ihres Amtes mit der Entlastung des Vorstandes in der Delegiertenkonferenz am Tag der Wahl.
Daraufhin wurde intensiv nach Mitgliedern gesucht, die sich
zum einen zur Wahl stellen und gleichzeitig bereit sind, eine aktive Funktion
wahrzunehmen. Zwar wurden Menschen mit der Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen,
gefunden, nicht jedoch für den Vorsitz des Behindertenbeirates. Das führte zu
Überlegungen, den Behindertenbeirat für andere potentielle Mitglieder als
bisher in der Geschäftsordnung beschrieben zu öffnen. Aufgrund einer
Stellungnahme des Rechtsamtes vertritt die Stadt Hilden die Auffassung, dass der
Rat der Stadt Hilden den Behindertenbeirat für eine Änderung einer
Geschäftsordnung und/oder die Erstellung einer Wahlordnung gemäß §13
Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) durch Satzung ermächtigen muss. Gemäß §13 Absatz 1 Satz 2 BGG NRW bestimmen die Gemeinden und
Gemeindeverbände Näheres durch eine Satzung
Die Überprüfung der Satzung vom 27.9 2006 hat ergeben, dass
keinerlei Legitimation zur Erstellung einer Geschäftsordnung und/oder
Wahlordnung und deren eigenständiger Verabschiedung durch den Behindertenbeirat
vorgesehen wurde.
Aufgrund des Umfanges der notwenigen Änderungen handelt es
ich nicht um eine Nachtragssatzung, sondern um die Neufassung der Satzung.
Beide Satzungen sind der Anlage zu entnehmen.
Die Entwicklungen aufgrund der Covid 19 Pandemie haben
ohnehin zu einer Verschiebung der ursprünglich zum 03.04.2020 vorgesehenen Wahl
geführt, so dass eine Geschäftsordnung noch vor einem möglichen Wahltermin des
Behindertenbeirates erarbeitet werden könnte.
gez.
Birgit Alkenings