Betreff
Jahresbericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für das Jahr 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 50/188
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für das Jahr 2019 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Wiederum wird das breite Spektrum der Angebote der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) ausführlich dargestellt.

 

Für das Berichtsjahr 2018 wurde der Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zwischenzeitlich an die Stadt Hilden zurückerstattet, was eine erfreuliche Entwicklung darstellt.

 

Die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 wurden dem BPA zwischenzeitlich vorgelegt, einschließlich der Eröffnungsbilanz. Notwendige Anlagen für das Jahr 2018 wurden noch nicht zur Verfügung gestellt.

 

Zur weiteren Gestaltung der Zusammenarbeit über das Jahr 2020 hinaus, wurden bereits Produkte mit den entsprechenden Beschreibungen und Zielen erarbeitet, denen die entsprechenden Kosten zugeordnet werden müssen. Zu diesem Zweck hat es einen intensiven Austausch mit der Lenkungsgruppe einschließlich des von der FZG beauftragten Steuerberaters gegeben. Da der bisherige Vertrag zwischen der FZG und Amt 50 auch Bereiche des Amtes 51 umfasst, muss vor einer endgültigen Erarbeitung und Festlegung der vertraglichen geregelten Angebote, die Abgrenzung der Angebote zwischen den Ämtern 51 und 50 ermöglicht werden.

 

Das bedeutet, dass in Amt 51 ebenfalls Produkte mit den entsprechenden Beschreibungen und Zielen festgelegt werden müssen, damit die Kostenzuordnung einschließlich der Zuordnung von Personalkapazitäten erfolgreich sein kann. Dieser Prozess bleibt abzuwarten, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann und die Perspektiven für das Jahr 2021 erarbeitet und festgelegt werden können.

 

 

gez.

Birgit Alkenings