Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den
Stadtentwicklungsausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegenden Richtlinien über die Gewährung einer
städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege (Anlage 1) werden hiermit
beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In Ergänzung der projektbezogenen Einzelzuschüsse wurden von 1985 bis
einschließlich 2006 auch Denkmalförderungsmittel des Landes an die Gemeinden
zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisung war, dass die
Kommune eigene Fördermittel in gleicher Höhe im Haushalt ausgewiesen hat.
Im Rahmen der sinkenden Mittel des Landes NRW zur Denkmalpflege
(Pauschalzuweisung) - im Jahr 2003 i. H. v. 3.200,00 €, im Jahr 2004 und 2005
nur noch jeweils in Höhe von 2.000,00 € (und im Jahr 2006 dann sogar nur noch
1.000,00 €) - entschied man im Rahmen des Haushaltsplanes 2004 mit den
städtischen Mitteln i. H. v. 1.200,00 €, aus der Reduzierung des komplementären
städtischen Anteils zur Denkmalpflege, die Einrichtung einer Haushaltsstelle
(damals HH-St.: 3411.000.9881) für die stadteigene Förderung zur Erhaltenspflege
(tabellarische Darstellung s. u.).
Mit diesen städtischen Fördermitteln besteht seitdem in einem gewissen
Maße die Möglichkeit, nach den „Richtlinien zur Förderung des erhaltenswerten
Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“, Eigentümern eines solchen
erhaltenswerten Baubestandes eine Förderung zu gewähren.
Seit dem Landeshaushalt 2007 sind nun keine Mittel mehr für die
Zuwendung zur Denkmalpflegepauschale vorgesehen, dessen ungeachtet besteht
hierfür weiterhin der städtische Haushaltsansatz i. H. v. zurzeit 4.000,00 €.
Haushalts-jahr |
Denkmalpflege |
Erhaltenspflege |
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Landesmittel i. H. v. |
Städtische Komplementär-mittel i. H. v. |
Seidenweber-straße Mittel i. H. v. |
Klusenstraße Mittel i. H. v. |
Kilvertzheide Mittel i. H. v. |
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2003 |
3.200,00 € |
3.200,00 € |
-------- € |
-------- € |
-------- € |
2004 |
2.000,00 € |
2.000,00 € |
1.200,00 € |
-------- € |
-------- € |
2005 |
2.000,00 € |
2.000,00 € |
1.200,00 € |
-------- € |
-------- € |
2006 |
1.000,00 € |
1.000,00 € |
1.200,00 € |
-------- € |
-------- € |
2007 |
-------- € |
2.000,00 € |
1.500,00 € |
-------- € |
-------- € |
2008 |
-------- € |
2.000,00 € |
1.500,00 € |
-------- € |
-------- € |
2009 |
-------- € |
4.000,00 € |
2.000,00 € |
1.500,00 € |
-------- € |
Vor diesem Hintergrund sowie der Ausdehnung der erhaltenswerten Bereiche
– neben der Erhaltungssatzung Seidenweberstraße seit Ende 2008 auch die
Erhaltungssatzung Klusenstraße und zukünftig die Erhaltungssatzung
Kilvertzheide – und nicht zuletzt wegen der Währungsumstellung mit dem Jahr
2002 wurde eine Überarbeitung der bisherigen „Richtlinien zur Förderung des
erhaltenswerten Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“ notwendig.
Hierbei wurde auch eine eventuelle Wiedereinführung der Landesmittel zur
Denkmalpflege (siehe § 6 der Neufassung in Anlage 1) berücksichtigt.
Mit Inkrafttreten der „Richtlinien über die Gewährung einer städtischen
Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege“ treten die „Richtlinien zur Förderung
des erhaltenswerten Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“ (Vorläufer)
außer Kraft.
Die Verwaltung empfiehlt, die Richtlinien über die Gewährung einer
städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege in der vorliegenden Fassung
zu beschließen.
gez. G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
010607 |
Bezeichnung |
Verwaltungsdienstleistungen
für das Baudezernat |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |