Betreff
Richtlinie über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltungs-/Denkmalspflege
Vorlage
WP 04-09 SV 60/114
Aktenzeichen
IV/60. 1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss:

 

 

Die in vollem Wortlaut vorliegenden Richtlinien über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege (Anlage 1) werden hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.“

 

 

G. Scheib


 

Erläuterungen und Begründungen:

In Ergänzung der projektbezogenen Einzelzuschüsse wurden von 1985 bis einschließlich 2006 auch Denkmalförderungsmittel des Landes an die Gemeinden zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisung war, dass die Kommune eigene Fördermittel in gleicher Höhe im Haushalt ausgewiesen hat.

 

Im Rahmen der sinkenden Mittel des Landes NRW zur Denkmalpflege (Pauschalzuweisung) - im Jahr 2003 i. H. v. 3.200,00 €, im Jahr 2004 und 2005 nur noch jeweils in Höhe von 2.000,00 € (und im Jahr 2006 dann sogar nur noch 1.000,00 €) - entschied man im Rahmen des Haushaltsplanes 2004 mit den städtischen Mitteln i. H. v. 1.200,00 €, aus der Reduzierung des komplementären städtischen Anteils zur Denkmalpflege, die Einrichtung einer Haushaltsstelle (damals HH-St.: 3411.000.9881) für die stadteigene Förderung zur Erhaltenspflege (tabellarische Darstellung s. u.).

 

Mit diesen städtischen Fördermitteln besteht seitdem in einem gewissen Maße die Möglichkeit, nach den „Richtlinien zur Förderung des erhaltenswerten Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“, Eigentümern eines solchen erhaltenswerten Baubestandes eine Förderung zu gewähren.

 

Seit dem Landeshaushalt 2007 sind nun keine Mittel mehr für die Zuwendung zur Denkmalpflegepauschale vorgesehen, dessen ungeachtet besteht hierfür weiterhin der städtische Haushaltsansatz i. H. v. zurzeit 4.000,00 €.

 

Haushalts-jahr

Denkmalpflege

Erhaltenspflege

Landesmittel

i. H. v.

Städtische Komplementär-mittel

i. H. v.

Seidenweber-straße

Mittel i. H. v.

Klusenstraße

Mittel i. H. v.

Kilvertzheide

Mittel i. H. v.

2003

3.200,00 €

3.200,00 €

-------- €

-------- €

-------- €

2004

2.000,00 €

2.000,00 €

1.200,00 €

-------- €

-------- €

2005

2.000,00 €

2.000,00 €

1.200,00 €

-------- €

-------- €

2006

1.000,00 €

1.000,00 €

1.200,00 €

-------- €

-------- €

2007

-------- €

2.000,00 €

1.500,00 €

-------- €

-------- €

2008

-------- €

2.000,00 €

1.500,00 €

-------- €

-------- €

2009

-------- €

4.000,00 €

2.000,00 €

1.500,00 €

-------- €

 

Vor diesem Hintergrund sowie der Ausdehnung der erhaltenswerten Bereiche – neben der Erhaltungssatzung Seidenweberstraße seit Ende 2008 auch die Erhaltungssatzung Klusenstraße und zukünftig die Erhaltungssatzung Kilvertzheide – und nicht zuletzt wegen der Währungsumstellung mit dem Jahr 2002 wurde eine Überarbeitung der bisherigen „Richtlinien zur Förderung des erhaltenswerten Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“ notwendig. Hierbei wurde auch eine eventuelle Wiedereinführung der Landesmittel zur Denkmalpflege (siehe § 6 der Neufassung in Anlage 1) berücksichtigt.

 

Mit Inkrafttreten der „Richtlinien über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege“ treten die „Richtlinien zur Förderung des erhaltenswerten Baubestandes in Hilden aus städtischen Mitteln“ (Vorläufer) außer Kraft.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Richtlinien über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

gez. G. Scheib



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

010607

Bezeichnung

Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

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