Betreff
Trittsteinbiotope in der Itter, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch den BRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/175
Aktenzeichen
66.2 Itter WRRL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Projekt der Bezirksregierung Düsseldorf sowie des Bergisch-Rheinischen-Wasserverbandes zur Einrichtung von Trittsteinbiotopen in der Itter zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

Dem Bergisch-Rheinischen-Wasserverband können städtische Grundstücke zur Realisierung der Trittsteinbiotope 9 und 10 im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Projekt zusammen mit Bezirksregierung und BRW weiter zu entwickeln und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen vorzubereiten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

 

Die EU hat im Jahr 2000 die

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG - WRRL) vom 23. Oktober 2000 (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1)

verabschiedet. Die WRRL legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer einheitliche Zustands- und Zeitziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, verbessert werden. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, sollen die ökologischen Potentiale der Gewässer weiterentwickelt werden.

 

Nach Möglichkeit soll für alle der WRRL unterliegenden Gewässer bis spätestens 2027 der gute Zustand oder das gute ökologische Potential erreicht werden.

 

Von den zuständigen Institutionen wurden umfassende Zustandserhebungen und -bewertungen durchgeführt, um daraus die notwendigen Maßnahmen abzuleiten und auf dieser Basis Maßnahmenprogramme zu entwickeln.

 

Für die Gewässer in Hilden hat die Auswertung ergeben, dass diese als erheblich verändert einzustufen sind. Hier ist entsprechend der WRRL das gute ökologische Potential anzustreben. Die Maßnahmenpläne (Umsetzungsfahrpläne) für die Fließgewässer in Hilden wurden in 2012 vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) erarbeitet, da der BRW als Wasserverband für die Fließgewässer und damit die Umsetzung von Maßnahmen zuständig ist.

 

Die Stadtverwaltung hat in 2009 mit der Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 66/161 über die WRRL und in 2012 mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/089 über die Maßnahmenpläne in Hilden umfassend berichtet.

 

Realisierung von Maßnahmen an der Itter (Trittsteinbiotope)

 

Seit dem ersten Quartal 2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Möglichkeit, im Rahmen des landesweiten Vorhabens „Gewässerberatung“ die Maßnahmenträger (hier der BRW) durch gebietsspezifische Projekte zu unterstützen. Das Ziel dieser Unterstützung ist es, den WRRL-Umsetzungsprozess zu beschleunigen.

 

Eines dieser Projekte ist das Handlungskonzept „Ittermündung bis zum HRB Trotzhilden“, das im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) aufgestellt werden soll.

 

Im Entwurf des Handlungskonzepts ist vorgesehen, verteilt über den etwa 10 km langen Gewässerverlauf Trittstein-Biotope zu schaffen, die je nach Länge unterschiedliche „Strahlwirkungen“ auf das Gewässer als Lebensraum haben. Dabei muss der ungehinderte Wasserabfluss - insbesondere für den Hochwasserschutz - gewährleistet bleiben.

 

In den Anlagen 1-3 sind die derzeit angedachten Maßnahmen zur Herstellung von Trittstein-Biotopen eingetragen. Sie stellen eine weitere Konkretisierung der früheren Maßnahmenpläne dar. Die Vorschläge zu den potentiellen Standorten und zum Umfang der Trittsteinbiotope wurde auch in Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung (Tiefbau- und Grünflächenamt, Planungs- und Vermessungsamt, Baudezernat), dem BRW und der Bezirksregierung Düsseldorf diskutiert und anschließend vom Planungsbüro entsprechend der Hinweise modifiziert. Sie sind aber noch nicht so weit durchgeplant, dass die Machbarkeit aller Einzelmaßnahmen in der derzeit vorgesehenen Form schon abschließend beurteilt werden kann. Insofern sind sie auch kein Bestandteil der jetzigen Beschlussfassung, sondern dienen der Übersichtsinformation. Zur Umsetzung der Trittsteinbiotope sollen - insbesondere im innerstädtischen Raum - auch Grundstücksflächen der Stadt Hilden in Anspruch genommen werden.

 

Auf Anregung der Stadtverwaltung wurden beispielhaft Vorentwürfe zu zwei der konzipierten Trittsteinbiotope erstellt, um die Auswirkungen der Umgestaltung auf die Stadt Hilden bildhaft deutlich zu machen und in einen konkreten Entscheidungsprozess bezüglich einer Umsetzung eintreten zu können. Hierbei handelt es sich um den Standort 9 (s. Anlage 4) unter Einbezug einer Teilfläche der bisherigen städtischen Grünfläche im Eckbereich des Knotenpunkts Hochdahler Straße / Berliner Straße sowie um den Standort 10 (s. Anlage 5) im Bereich der Itterböschung nördlich der Elberfelder Straße „hinter“ der KiTa am Tucherweg.

 

Ziel beider Maßnahmen ist es, auf recht unterschiedliche Weise und den jeweiligen Voraussetzungen angepasst, dem Gewässer

  • mehr Entwicklungsraum zu geben, sei es durch Gewässeraufweitung, Umverlegung oder Rückverlegung von Mauern,
  • es strukturell zu inventarisieren, wie z.B. durch Einbau von Totholz und Entwicklung von Kiesbänken,
  • dadurch die Substrat- und Strömungsdiversität zu erhöhen und
  • gleichzeitig die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren.

 

Verwaltungsseitige Bewertung

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung wird das konzipierte Vorhaben unterstützt.
Die Stadt Hilden sollte und könnte grundsätzlich Grundstücke für das Projekt zur Verfügung stellen, wenn diese - auch absehbar - als in der Regel nicht von der Öffentlichkeit betretbare Grünflächen genutzt werden. Ein Hinweis stellt hierfür die heutige Nutzung sowie die Darstellung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung in Bebauungsplänen dar.

 

Für die im Konzept enthaltenen Standorte trifft diese Anforderung zu.

 

Weiterhin geht die Verwaltung davon aus, dass nach eventueller Umsetzung der Projekte sowohl die Böschungen als auch die "Insel im Strom" in die ausschließliche Unterhaltungszuständigkeit des BRW fallen.

Im Detail müsste im weiteren Verfahren - nach einem Grundsatzbeschluss zur Unterstützung des Projekts - die Form der Zur-Verfügung-Stellung der städtischen Grundstücke (Dienstbarkeit oder Grundstücksübertragung) sowie z.B. die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Info-Points und die Unterhaltung eines solchen Angebots und andere Details abgestimmt werden.

 


Außer der Zur-Verfügung-Stellung von Grundstücken ist die Stadt Hilden von der Umsetzung des Projekts finanziell nicht betroffen. Das Projekt soll vom BRW mit Hilfe von erheblichen Zuwendungen (Land, Bund und EU) realisiert werden. Weiterhin können in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auch Eingriffe, die aus der Aufstellung von Bebauungsplänen resultieren, durch die Umsetzung des Handlungskonzepts ausgeglichen werden, in dem die Maßnahme im Bebauungsplan als Kompensation zugeordnet und die Finanzierung durch vertragliche Regelungen gesichert wird. Dies wird auf den Eigenanteil des BRW angerechnet.

Laut Auskunft des BRW hat die Finanzierung des Eigenanteils auch deshalb keine Auswirkungen auf die Höhe des BRW-Verbandsbeitrags der Stadt Hilden.

 

 

gez.

Birgit Alkenings