Betreff
Qualitätsvereinbarung Jugendhilfe (ambulante Hilfen)
Vorlage
WP 14-20 SV 51/318
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Qualitätsvereinbarungen zwischen dem Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden und den Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Arbeitsprogramm des Amtes für Jugend, Schule und Sport sah für das Jahr 2019 im Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards im Bereich der ambulanten Hilfen vor.

 

Im Rahmen eines Qualitätsdialoges zwischen der Stadt Hilden und acht Trägern der freien Jugendhilfe aus Hilden und der näheren Umgebung wurde die vorliegende Qualitätsvereinbarung erarbeitet. Als Grundlage diente die Empfehlung des LVR zum Aushandlungsprozess zwischen öffentlichen und freien Trägern, die gemeinsam die Verantwortung für die Gestaltung der lokalen oder regionalen Jugendhilfe tragen (vgl. Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen - Empfehlungen für Jugendämter und freie Träger 11/2016).

 

Eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung regelt das gemeinsame Handeln des öffentlichen Jugendhilfeträgers und des freien Trägers. Ziel ist einen für beide Seiten verlässlichen Rahmen zur Verständigung über die Qualität der Leistungsangebote zu schaffen.

 

Insbesondere für das Controlling und die Steuerung des Budgets Hilfen zur Erziehung war die Verständigung über die Bestandteile und Umfang der abrechnungsfähigen Fachleistungsstunde maßgeblich.

Fachlich stand die Vereinbarung zur fallbezogenen Zusammenarbeit im Fokus. Hierzu zählen das Berichtswesen sowie der wechselseitige Informationsfluss.

 

Die Erarbeitung der Qualitätsvereinbarung war ein Prozess von über einem Jahr.

Abgerundet wird die Vereinbarung durch gemeinsam erarbeitete Vordrucke, die für alle Fachkräfte verbindliche Arbeitsmaterialien darstellen.

 

Auf Basis der konstruktiven und guten Kommunikation und Kooperation kann und wird aufgebaut werden. Eine Qualitätsvereinbarung ist nicht statisch, sondern lebt mit der Weiterentwicklung. Auch hierzu sind Vereinbarungen getroffen worden.

 

Die vorliegende Qualitätsvereinbarung dient zukünftig als Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Schule und Sport und den freien Trägern der Jugendhilfe.

 

 

gez.

Birgit Alkenings