Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Qualitätsvereinbarungen zwischen dem Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden und den Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Arbeitsprogramm
des Amtes für Jugend, Schule und Sport sah für das Jahr 2019 im Arbeitsfeld des
Allgemeinen Sozialen Dienstes die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards
im Bereich der ambulanten Hilfen vor.
Im Rahmen eines
Qualitätsdialoges zwischen der Stadt Hilden und acht Trägern der freien
Jugendhilfe aus Hilden und der näheren Umgebung wurde die vorliegende Qualitätsvereinbarung
erarbeitet. Als Grundlage diente die Empfehlung des LVR zum Aushandlungsprozess
zwischen öffentlichen und freien Trägern, die gemeinsam die Verantwortung für
die Gestaltung der lokalen oder regionalen Jugendhilfe tragen (vgl. Aushandlung
ambulanter Erziehungshilfen - Empfehlungen für Jugendämter und freie Träger
11/2016).
Eine
Qualitätsentwicklungsvereinbarung regelt das gemeinsame Handeln des
öffentlichen Jugendhilfeträgers und des freien Trägers. Ziel ist einen für
beide Seiten verlässlichen Rahmen zur Verständigung über die Qualität der
Leistungsangebote zu schaffen.
Insbesondere für
das Controlling und die Steuerung des Budgets Hilfen zur Erziehung war die
Verständigung über die Bestandteile und Umfang der abrechnungsfähigen
Fachleistungsstunde maßgeblich.
Fachlich stand die
Vereinbarung zur fallbezogenen Zusammenarbeit im Fokus. Hierzu zählen das
Berichtswesen sowie der wechselseitige Informationsfluss.
Die Erarbeitung der
Qualitätsvereinbarung war ein Prozess von über einem Jahr.
Abgerundet wird die
Vereinbarung durch gemeinsam erarbeitete Vordrucke, die für alle Fachkräfte
verbindliche Arbeitsmaterialien darstellen.
Auf Basis der
konstruktiven und guten Kommunikation und Kooperation kann und wird aufgebaut
werden. Eine Qualitätsvereinbarung ist nicht statisch, sondern lebt mit der
Weiterentwicklung. Auch hierzu sind Vereinbarungen getroffen worden.
Die vorliegende
Qualitätsvereinbarung dient zukünftig als Basis der Zusammenarbeit zwischen dem
Amt für Jugend, Schule und Sport und den freien Trägern der Jugendhilfe.
gez.
Birgit Alkenings