Betreff
Antrag der Fraktion Allianz für Hilden vom 14.03.2020:
Flächennutzungsplanänderung zwecks Aufforstung zwischen Bahn und Hofstraße - Änderung des Planungsziels
Vorlage
WP 14-20 SV 61/281
Aktenzeichen
IV/61.1-FNP-Hol
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Der Vorschlag des Bauern Wirtz geht über den bereits für dieses Gelände im Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Naturierungsumfang hinaus und beinhaltet weitere Vorteile für die Lebensqualität im unmittelbaren Umfeld und darüber hinaus. Er stellt damit einen idealen Kompromiss dar, der die Interessen der Anwohner und des Pächters bestmöglich abbildet. Zusätzlich entstehen der Stadt durch diese Umsetzung keine Kosten, anders als durch die bislang beschlossene Vorgehensweise.

 

gez. Claus Munsch                                         gez. Friedhelm Burchartz

Fraktionsvorsitzender                                     Stv. Fraktionsvorsitzender

 


Antragstext:

Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, den beigefügten Vorschlag des Bauern Wirtz anzunehmen und ihn mit der Umsetzung zu beauftragen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangssituation:

Am 29.01.2020 wurde im Stadtentwicklungsausschuss über einen Antrag der CDU-Fraktion beraten, der vorsah, in einem Bereich zwischen Hofstraße und Bahnlinie den Flächennutzungsplan zu ändern. Beabsichtigt war die Umwandlung von einem Gewerbegebiet zu einer Fläche für Wald.

 

Folgender Antrag wurde, leicht modifiziert bezüglich des Bereiches, mit einer Stimmenthaltung einstimmig beschlossen:

„Die CDU Fraktion Hilden beantragt die Aufstellung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans entlang der Bahnstrecke im Hildener Süden westlich der Grundstücke Hofstr. 110 bis zum Bolzplatz.

Der Flächennutzungsplan ist dahingehend zu ändern, dass die Darstellung GE* entlang der Bahnstrecke in Fläche „für Wald" geändert wird, um dieses Gebiet mit Bäumen zu bepflanzen.“

 

Geplantes Vorgehen zur Erreichung des politischen Auftrags:

Mit Schreiben vom 10.02.2020 wurde der Pächter der städtischen Fläche über den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses informiert.

Als erster Schritt zur Änderung des Flächennutzungsplans war seitens der Verwaltung vorgesehen, dass vor Einleitung des offiziellen Änderungsverfahrens ausnahmsweise eine vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange („Scoping“ - u.a. der Kreis Mettmann, die Landwirtschaftskammer als Interessenvertretung für die Landwirte Wirtz, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Regionalplanungsstelle) durchgeführt wird, um zur Beratung eines Aufstellungsbeschlusses eine erste Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.

Stellungnahme zum Schreiben der Landwirte Wirtz:

Bevor das vorgezogenen Scoping begonnen wurde, haben die Herren Wirtz mit ihrem per E-Mail am 08.03.2020 versandten Schreiben (siehe Anlage) ihre Befürchtungen dargelegt und einen Kompromissvorschlag zu den Planungen unterbreitet.

 

In dem Schreiben befürchten die Landwirte Flächenverluste für den Betrieb:

 

1. durch eine zukünftige Bebauung:

     Davon ausgehend, dass es sich bezüglich der befürchteten Bebauung um den angestrebten Bebauungsplan für die Grundstücke Hofstraße 150 (inkl. Hinterland) handelt, können diese Befürchtungen entkräftet werden, da in dem Bereich der Planung keine landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen. Auch ist die Aufforstung nicht als Kompensation für das Bauprojekt vorgesehen, sondern eine davon unabhängige Maßnahme.

2.  durch die geplante Aufforstung:

     Die Umsetzung der geplanten Aufforstungsmaßnahme würde tatsächlich zu Flächenverlusten für die Landwirte führen.

 

Die Landwirte schlagen als Kompromiss vor, statt eines Waldes eine Obstbaumwiese mit gleichzeitiger Grünlandnutzung zu ermöglichen sowie die Pflanzung eines Waldsaumes:

 

1.  zur Obstbaumwiese:

     Den Ausführungen des Schreibens zu den ökologischen Vorteilen einer Obstbaumwiese gegenüber einem Wald wird seitens der Verwaltung gefolgt, soweit sich die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung in Grenzen hält.

     Auch aus ökonomischer Sicht ist der Vorschlag positiv zu bewerten, da die Landwirte die Pflege der Fläche übernehmen würden. Diese würde bei der Pflanzung eines Waldes Aufgabe der Stadt sein.

 

2.  zum Waldsaum:

     Bezüglich des vorgeschlagenen Waldstreifens längs der Bahn als Lärmschutzmaßnahme wäre allerdings ein Gehölzstreifen sinnvoller. Der Saum sollte lediglich aus einer Mischung strauchiger Gehölze bestehen, um nicht in einigen Jahren zu einer Gefahr für die Bahntrasse heran zu wachsen. Zudem besitzt ein Strauchsaum aufgrund seiner lichtdurchlässigen, besonnten Eigenschaften und dem hohen Blühangebot einen hohen ökologischen Wert.

 

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlag der Landwirte bezüglich der Pflanzung einer Obstbaumwiese anzunehmen, da er aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll erscheint.

Der vorgeschlagene Waldstreifen sollte als Gehölzstreifen ausgeführt werden.

 

Sollte dem Vorschlag der Herren Wirtz gefolgt werden, müsste die als Gewerbegebiet dargestellte Fläche im Flächennutzungsplan in einem förmlichen Verfahren in eine Fläche für die Landwirtschaft geändert werden, anstatt wie bisher geplant, in eine Fläche für Wald.

Dazu bedürfte es eines neuen Beschlusses zur Änderung des Planungsziels der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung.

 

Der Beschluss könnte in diesem Fall lauten:

Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.01.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplans entlang der Bahnstrecke westlich der Grundstücke Hofstr. 110 bis Hofstr. 154 wird dahingehend geändert, dass nunmehr die heutige Darstellung GE* / Grünfläche entlang der Bahnstrecke in Fläche „für Landwirtschaft" geändert wird, um dieses Gebiet langfristig als landwirtschaftlich genutzte Obstbaumwiese zu entwickeln.

 

 

 

Klimarelevanz:

 

- Es wird die Pflanzung einer Obstbaumwiese beantragt.

- Relevant für das Klima, soweit die Pflanzung umgesetzt wird.

- Bei Umsetzung dient die Pflanzung einer Obstwiese dem Erhalt der biologischen

Vielfalt, der Bindung von CO2, einem Abkühlungseffekt bei großer Hitze und der Wasserrückhaltung.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings