Betreff
Entwurf des Investitionsprogrammes der Finanzplanung 2004 bis 2008 sowie des Haushaltsplanes 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/016
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende Änderungen.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis

 

a) das Investitionsprogramm sowie die Haushaltssatzung 2005 zur Beschlussfassung und

 

b) die Finanzplanung bis 2008

 

dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die auf- und festgestellten Entwürfe des Investitionsprogramms und der Haushaltssatzung sind eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. Ebenso ist der Entwurf der fortgeschriebenen Finanzplanung auf- und festgestellt worden.

 

Dieser Sitzungsvorlage werden folgende Unterlagen beigefügt:

 

1.        Liste 1

Auflistung der Änderungen, denen Ratsbeschlüsse zu Grunde liegen, erledigte Anträge und Haushaltsstellen, die finanztechnisch sich nach der Einarbeitung aller Änderungen ergeben.

Hinweis: Hierüber könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

2.                 Liste 2

Haushaltsstellen mit Verwaltungsvorschlägen.

Hinweis: Hierüber könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

3.                 Liste 3       

Anträge der Fraktionen,

Anträge Hildener Bürgerinnen und Bürger zum „Kommunalen Bürgerhaushalt“ und

sonstige Anträge

über die noch - im Einzelfall -  abgestimmt werden muss.

 

Weil in den letzten Wochen eine Reihe von Änderungsanträgen der Fraktionen nachgereicht werden mussten, lege ich dieser SV alle eingereichten Anträge mit den Nr. 1 bis 118 als Anlage bei.

 

Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes wurden auch die gebildeten Zuschußbudgets der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zwischenzeitlich ergaben sich eine Reihe von An­satzkorrekturen bei einzelnen Haushaltsstellen mit der Konsequenz der Veränderung der Budgetsummen. Hierzu hat es in den Fachausschüssen die entsprechenden Beratungen gegeben. Die Verwaltung sieht daher vor, auf der Basis des Beratungsergebnisses im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Zuschußbudgets dann insgesamt zur Beschlußfassung neu vorzulegen.

 

Sollten sich die Abstimmungsergebnisse nicht verändern, so würden sich folgende Veränderungen in den Listen 1 bis 3 ergeben:

 

Hinweis: Bei der gesamten Betrachtungsweise sind allerdings die Anträge unberücksichtigt geblieben, über die bisher im Fachausschuss nicht abgestimmt worden ist.

 

Verwaltungshaushalt:

 

 

 

 

Einnahmen -

Einnahmen +

Ausgaben -

Ausgaben +

 

Liste 1

-22.900,-

0,-

-6.400,-

495.490,-

 

Verschlechterung:

- 511.990,-

 

 

 

Liste 2

-45.580,-

750.480,-

-82.655,-

564.070,-

 

Verbesserung:

+ 223.485,-

 

Liste 3

0,-

1.000,-

-10.760,-

195.000,-

 

Verschlechterung:

- 183.240,-

 

 

Gesamtverschlechterung

Im VWH:

 

- 471.745,- €

 

 

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich – je nach Beschlussfassung über einige Punkte – im Verwaltungshaushalt eine Verschlechterung von mindestens 472.000 Euro ergeben wird. Die Deckung kann nur durch eine höhere Rückzuführung vom Vermögenshaushalt erfolgen. Bisher ist eine Rückzuführung von 2.453.541,- € vorgesehen. Durch die o.g. Mehrausgaben erhöht sich die Rückzuführung um diesen Betrag und steigt auf dann 2.925.286,- €.

 

Hhst.

Verkaufserlöse

1.900.000,-

Schulpauschale

822.000,-

Rücklagenentnahmen

448.436,-

Summe

3.170.436,-

 

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen und Zahlen ist die nunmehr notwendige Rückzuführung „gerade“ noch rechtlich zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet die höhere Rückzuführung allerdings eine zusätzliche Belastung des Vermögenshaushaltes.

 

Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

Einnahmen -

Einnahmen +

Ausgaben -

Ausgaben +

 

Liste 1

0,-

0,-

0,-

953.460,-

 

Verschlechterung:

- 953.460,-

 

 

 

Liste 2

-2.700,-

130.760,-

-190.000

423.820,-

 

Verschlechterung:

- 105.760,-

 

Liste 3

0,-

0,-

-22.000,-

855.100,-

 

Verschlechterung:

-833.100,-

 

 

Gesamtverschlechterung

im VmH:

 

- 1.892.320,- €

 

 

 

Die negative Entwicklung im VMH von rd. 1,9 Mio. ist um die höhere Zuführung vom VMH an den VWH von rd. 472.000,- € noch zu erhöhen, mit der Folge, dass dann in gleicher Höhe eine Kreditaufnahme in den Plan 2005 aufgenommen werden muss.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter