Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 12.02.2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 204A für das Areal der Tennis- und Golf-Ranch Bungert (Diekhaus) -
Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Dachbegrünung oder zu Photovoltaikanlagen
Vorlage
WP 14-20 SV 61/280
Aktenzeichen
IV/61.1-204A-Hol
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat mit Mehrheit den Klimanotstand in Hilden ausgerufen.

Dies sollte auch mit entsprechenden Beschlüssen untermauert werden und nicht nur auf dem Papier stehen.

Der Rat kann mit oben genannter Maßnahme zeigen, dass er bereit ist, im Sinne der Verbesserung des Stadtklimas zu handeln und der Ausrufung des Klimanotstands Rechnung zu tragen.

Der globale Klimawandel ist Tatsache und jede Maßnahme zur Verbesserung sollte ergriffen werden.

Deshalb favorisieren die Freien Demokraten das Gründach!

Eventuellen Bedenken z.B. aus statischer Sicht ist im Vorfeld in der Planung durch eine angepasste Dachkonstruktion entgegenzuwirken.

Die Hildener FDP vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, Verantwortung für unser Stadtklima und die kommenden Generationen zu übernehmen, und mit dem Beschluss oben genannter Maßnahmen unter Beweis zu stellen.

 

 

Gez.

Rudolf Joseph                                     Thomas Remih

Fraktionsvorsitzender                         stellvertretender Fraktionsvorsitzender


Antragstext:

 

Der Rat möge beschließen, bei dem geplanten Bauvorhaben auf dem Areal der Tennis- und Golf-Ranch Bungert (Diekhaus) entweder im Kaufvertrag oder im städtebaulichen Durchführungsvertrag den Erwerber und Vorhabenträger zu verpflichten, die gesamte Dachfläche des neu entstehenden Gebäudes flächendeckend zu begrünen (Gründach), sowie die Aufforstung einer angemessenen Fläche im Bereich Flausenberg durchzuführen.

 

Alternativ könnte die gesamte Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung versehen und eine angemessene Fläche im Bereich Flausenberg aufgeforstet werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die FDP-Fraktion hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 204A (VEP Nr. 22), für den am 25.03.2020 vom Rat der Stadt Hilden die Offenlage beschlossen wurde, die Ergänzung weiterer Vertragsbedingungen beantragt.

 

Die Ergänzungen sollen entweder bei der Veräußerung des Grundstückes im Kaufvertrag oder im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 22 festgehalten werden:

 

1.  Es soll die Aufforstung einer angemessenen Fläche im Bereich Flausenberg durchgeführt werden.

 

     Stellungnahme:

     Bei der Aufforstungsmaßnahme handelt es sich um eine nach dem Landesforstgesetz vorgeschriebene Ersatzaufforstung. Die Details werden im Durchführungsvertrag festgehalten. Zudem wird die Ersatzaufforstung bereits unter dem Punkt 6.1.11 (Zuordnung der Flächen für den Ersatz von Waldflächen nach LFoG) textlich im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 204A festgesetzt.

 

2.  Es wird favorisiert eine Begrünung der gesamten Dachflächen des geplanten Gebäudes gefordert, oder alternativ
die Installation einer Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche.
(In der Begründung zum Antrag wird ergänzt, dass damit einhergehend im Vorfeld die statische Voraussetzung einer solchen Dachkonstruktion zu sichern ist.)

 

     Stellungnahme:

-    Der Entwurf des Bebauungsplanes weist ein Baufenster auf, in dem ein Gebäude mit einer Dachfläche von über 30.000 m² errichtet werden kann. Für die Bereiche, die als Bürogebäude vorgesehen sind, wurde bereits im Planentwurf eine Dachbegrünung festgesetzt. Die großflächige Hallendachfläche stünde grundsätzlich für eine Nutzung zur Verfügung.

 

-    Die von der FDP-Fraktion favorisierte Dachbegrünung ist eher eine Maßnahme der Klimafolgeanpassung; d.h., dass durch die Maßnahme hauptsächlich die Regenwasserversickerung und das Mikroklima verbessert würden. Dagegen wäre die Anbringung einer Photovoltaikanlage eine Maßnahme zum Klimaschutz, da die Anlage bei der Energiegewinnung kein klimaschädliches CO2 freisetzt und somit für die Zukunft ein wichtiger Energielieferant wäre.

 

-    Betrachtet man das für den Planbereich angefertigte klimaökologische Gutachten, erstellt durch die GEO-NET Umweltconsulting GmbH im Juli 2019 (einsehbar im Internet zu den Planverfahren), zeigt sich tatsächlich eine Temperaturerhöhung, allerdings nur in der direkten Umgebung der geplanten Halle. Die umgebende Wohnbebauung ist davon nicht betroffen. Eine Dachbegrünung würde damit eine positive Wirkung auf die Gewerbebebauung selbst haben. Der Überflutungsschutz bei sehr seltenen Starkniederschlagsereignissen wurde durch das Entwässerungsgutachten berücksichtigt, so dass die Dachbegrünung als Wasserzwischenspeicher nicht benötigt wird.

 

-    Bezüglich der Dachlasten ist die Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf einem gewerblichen Hallendach dieser Größenordnung realistischer.
Die folgenden Informationen über Dachlasten sind aus verschiedenen Webseiten des Internets entnommen und nur als grobe Richtwerte zu betrachten.
Eine extensive Dachbegrünung hat im allergünstigsten Fall eine Dachlast von mindestens 40 kg/m² (bis zu 150 kg/m²) wogegen die Last für eine Photovoltaikanlage auf einem Flachdach mit Dachdurchdringung bei ca. 18 bis 30 kg/m² liegt.
Inzwischen gibt es auch Systeme, die eine Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Für den Ertrag einer Photovoltaikanlage wirkt sich dieses vorteilhaft aus, allerdings ist die Dachlast auch höher (ca. 100 bis 150 kg/m²).

 

-     Bei der Anbringung einer Photovoltaikanlage muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017 beachtet werden, das sich unter anderem mit der Einspeisevergütung befasst.
Bei Solaranlagen besteht dieser Anspruch (§ 19 Absatz 1) für den mit der Anlage erzeugten Strom nur, solange und soweit eine von der Bundesnetzagentur ausgestellte Zahlungsberechtigung für die Anlage wirksam ist. Für das Erlangen einer Berechtigung gibt es ein Ausschreibungsverfahren. Hat die Anlage nur eine installierte Leistung bis einschließlich 750 Kilowatt-Peak (kWp), wird eine Vergütung ohne ein Ausschreibungsverfahren gezahlt. Nach einer Jahresfrist kann die Anlage ohne Ausschreibung um jeweils weitere installierte 750 kWp erweitert werden. Eine Photovoltaikanlage, die 750 kWp erwirtschaftet, braucht ca. eine 6000 bis 7500 m² große Dachfläche. Sollte das Dach in den Folgejahren weiter bestückt werden, müssten beim Bau der Halle bereits die statischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Um die Einspeisung zu gewährleisten, müssten außerhalb des Gebäudes zudem, je nach Größe der Anlage, weitere Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Trafostationen und Leitungen erbaut werden.

 

-     Der Vorhabenträger hat sich mit beigefügten Schreiben zu dem Anliegen des Antrags geäußert. Er erklärt sich bereit, sich zu verpflichten, eine 750 kWp-Photovoltaikanlage auf dem Hallendach zu installieren.

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

- Es wird das Aufbringen einer Dachbegrünung oder einer Photovoltaikanlage für die im Bebauungsplanentwurf ausgewiesene Dachfläche beantragt.

- Relevant für das Klima.

- Bei Umsetzung einer Dachbegrünung: zusätzliche, aber nicht erforderliche Wasserrückhaltung, Verbesserung des lokalen Mikroklimas, Luftreinhaltung durch zusätzliche Bindung von Feinstaub, Wärmedämmung für das Dach, etc.

- Bei Umsetzung einer Photovoltaikanlage: In 10 Jahren spart eine Anlage zur Gewinnung von Solarenergie pro kWp ca. 5 Tonnen CO2 ein. Zudem erspart sie den Transport von fossilen Brennstoffen.

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings