Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt folgende 14.
Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“:
14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des
Rates der Stadt Hilden“
Aufgrund
der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden
in
der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung
am
25.03.2020 folgende 14. Änderung zur „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“
beschlossen:
§ 1
1. §
9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Festlegung, ab welcher
Höhe überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW
anzusehen sind, ergibt sich aus der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden
Haushaltssatzung.
2. §
9 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen
§
2
Diese
14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“ tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 trifft in den §§ 8 bis 10 Regelungen zur Budgetierung, flexiblen Haushaltsführung und zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Bisher wurden keine Änderungsanträge zu den Regelungen der Haushaltssatzung eingereicht, so dass davon auszugehen ist, dass der Rat der Stadt Hilden diese Regelung in seiner Sitzung am 25.03.2020 beschließen wird.
Die o. g. Regelungen korrespondieren dann jedoch nicht mehr mit § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates. Es wird daher angeregt, in der Sitzung am 25.03.2020 dem Rat einen Beschluss zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vorzuschlagen. Um Wiederholungen und Abweichungen zukünftig zu vermeiden, wird vorgeschlagen, einen dynamischen Verweis auf die Haushaltssatzung aufzunehmen.
Die Verpflichtung, bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in einen Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen, ergibt sich aus § 10 Kommunalhaushaltsverordnung NRW.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin