Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die Veranschlagung der in der Anlage 3 ausgewiesenen
Aufwendungen und Erträge für die freiwilligen Leistungen 2020 und 2021.
2. a) Der Rat der Stadt Hilden beschließt
gemäß Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 12.03.2020:
a. Im Ergebnisplan wird gem. § 75 Abs. 2
Satz 4 GO NRW ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Prozent der ordentlichen
Aufwendungen veranschlagt. Die Personalaufwendungen werden hiervon ausdrücklich
ausgenommen.
b. Die Kämmerei wird aufgefordert,
rechtzeitig im Laufe der beiden Haushaltsjahre dem Rat die konkreten
Auswirkungen der globalen Aufwandsminderung aufzuzeigen und Gelegenheit zum
Nachsteuern zu geben.
und
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung mit einem globalen Minderaufwand von 1.217.307 € in 2020 und
1.222.490 € in 2021 für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit entsprechenden
Fortschreibungen gegenüber den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses
(Anlage 1) mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2020 als Anlage
zum Haushaltsplan.
oder
2.b) Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung ohne globalen Minderaufwand für die
Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans
2020 als Anlage zum Haushaltsplan.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß
Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
Hilden für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist in dem Rat für seine Sitzung am
11.12.2019 zugeleitet und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2020, während der Dauer des
Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und
Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bis zum 15.03.2020 nicht erhoben.
Die im Rahmen der Haushaltsvorberatungen der
Fachausschüsse im Februar 2020 und den Vorberatungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 11. März 2020 empfohlenen Ansatzänderungen im Ergebnisplan,
im Finanzplan und den Teilplänen sowie die daraus resultierende Veränderungen
bei Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und
Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen, die Kreditermächtigungen und die sich daraus ergebenden Zins- und
Tilgungsleistungen wurden in die Haushaltssatzung für die Jahre 2020/2021
aufgenommen (Anlage 2).
Die Aufwendungen und Erträge für freiwillige Leistungen wurden demnach auf den Betrag der Haushaltsanmeldung der Produktverantwortlichen anpasst. Der Rat setzt damit die Ermächtigungsgrundlagen für die freiwilligen Leistungen in dem Umfang gemäß beigefügter Liste „freiwillige Leistungen“ (Anlage 3) fest.
Am 12. März 2020 ging der als Anlage 4 beigefügte Antrag der Fraktion Bürgeraktion zur Sitzung des Rates am 25. März 2020 ein.
Entsprechend des Antrages ist eine abweichende Haushaltssatzung (Anlage 1) als alternative Beschlussgrundlage beigefügt.