Beschlussvorschlag:
- Der Rat entsendet
auf Vorschlag der katholischen
Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden in den
Schul- und Sportausschuss
als beratendes Mitglied Frauke
Dietrich
(anstelle von Pfr. Dr. Nieswandt)
als stellv. beratendes Mitglied Bernd
Burggraf
für Frauke Dietrich
(anstelle von Joachim Busch)
- Der Rat nimmt zur Kenntnis:
Die katholische Kirchengemeinde hat als
Vertreter bestellt:
Jugendhilfeausschuss
als beratendes Mitglied gem. § 4,
Abs. III, lit. h) Klaus Dietz
(anstelle von Pfr. Dr. Nieswandt)
als stellv. beratendes Mitglied Michael
Ruland
für Klaus Dietz
(anstelle von Klaus Dietz)
Die Vorsitzende des Jugendamtselternbeirats hat als Vertreterinnen
benannt:
Jugendhilfeausschuss
als beratendes Mitglied gem. § 4,
Abs. III, lit. l) Heike Schüler
(anstelle von Faisal Farhat)
als stellv. beratendes Mitglied Michaela
Hegener
für Heike Schüler
(anstelle von Ulrich Siedentop)
Erläuterungen und Begründungen:
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Zu 1:
Der Schulausschuss wird nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammengesetzt. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.
Zu 2:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und Zusammen-setzung richtet sich nach §§ 69ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Demnach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden/des Vorsitzenden an.
Stimmberechtigt sind 9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie 6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt. Hinzu kommen beratende Mitglieder und Stellvertreter entsprechend § 4 Absatz 3 der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden.
Gem. § 4, Abs. III,
lit. h) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden
wird eine Vertreterin/ ein
Vertreter der evangelischen
und der katholischen Kirche
von der evangelischen
und der katholischen Kirche
bestellt.
Gem. § 4, Abs. III,
lit. l) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden
wird eine Vertreterin/ ein
Vertreter des
Jugendamtselternbeirat Hilden
von der Vorsitzenden/
dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden benannt.
Sowohl die katholische Kirche als auch die Vorsitzende des Jugendamtselternbeirats wurden neue Vertreterinnen/ Vertreter mitgeteilt, die dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben werden.
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt die Bürgermeisterin nicht mit.
gez.
Birgit Alkenings