Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport sowie im
Haupt- und Finanzausschuss die Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse
an Sportvereine in der als Anlage beigefügten neuen Fassung. Die Neufassung
tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an
Hildener Vereine wurden im Jahr 2012 inhaltlich überarbeitet und sind seit dem
01.01.2013 gültig. Der Ausschuss für Schule und Sport legte im Rahmen eines
Grundsatzbeschlusses und auf der Grundlage der Zuständigkeitsverordnung des
Rates die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 104.000 €
fest. Aufgrund der Veränderung der Haushaltslage der Stadt Hilden wurde das
Budget bis zum Jahr 2019 auf 100.000 € reduziert.
Neben sprachlichen Veränderungen und Anpassungen, wurden auch Inhalte
verändert. Die Anpassungen werden im Folgenden „gelb“ dargestellt.
I.
Allgemeines
1.
Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die
unentgeltliche Bereitstellung
von städtischen Sportanlagen und durch die Gewährung von Zuschüssen auf der
Grundlage dieser Richtlinien.
II. Fördervoraussetzungen
Förder- und
zuschussberechtigt sind:
a) Der Stadtsportverband
als lokale Dachorganisation der Hildener Sportvereine b)
Sportvereine, die gleichzeitig folgende Kriterien
erfüllen müssen:
III. Fördermaßnahmen
1.
Kinder- und Jugendförderung
Sportvereine mit mindestens 15 jugendlichen Mitgliedern bis einschließlich 17 Jahren erhalten für
jedes jugendliche Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 6 € pro Jahr. Maßgebender
Stichtag für die Anzahl der Mitglieder ist der 1. Januar eines jeden Jahres.
Der vom Landessportbund bestätigte Meldebogen des aktuellen
Jahres ist bis zum 31.10. eines jeden Jahres der Verwaltung
vorzulegen.
…Ein Verwendungsnachweis (Vordruck) ist
der Verwaltung vorzulegen.
2.
Übungsleiterförderung
Hildener Sportvereine, die vom Landessportbund anerkannte Übungsleiterinnen und -leiter
einsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 70 € pro anerkannte
Zuschusseinheit pro Jahr. Der Zuschussbescheid des aktuellen Jahres des Landessportbundes NRW ist
bis zum 31.10. beim
Sportbüro einzureichen.
3.
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften
… Als Meisterschaft wird nur anerkannt, wenn sie der zuständige
Fachverband des DOSB ausgeschrieben und vergeben hat. Den Nachweis hat
der antragstellende Verein unaufgefordert zu erbringen….
…Für die Teilnahme an deutschen oder darüberhinausgehenden
Meisterschaften wird eine Verpflegungspauschale von 30 € pro Tag für maximal
drei Tage gewährt. Der Pauschalzuschuss und die
Verpflegungspauschale können nicht gleichzeitig für eine Veranstaltung
beantragt werden.
4.
Förderung des Stadtsportverbandes
Zur Unterstützung der allgemeinen Tätigkeit des Stadtsportverbandes und zur Förderung der Zusammenarbeit von Sportverwaltung und
Stadtsportverband, sowie für die jährlich stattfindende
Sportabzeichenaktion wird dem Verband ein Zuschuss in Höhe von 12.200 € gewährt. Ein
Verwendungsnachweis ist in Form des jeweiligen Jahresabschlusses bis 31.03. des Folgejahres
dem Sportbüro vorzulegen.
- Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportstätten
…
Sportanlagen, die weder
gepachtet, gemietet oder vereinseigen sind, jedoch durch den Verein für den
Sportbetrieb gepflegt werden, können im
Einzelfall und nach Rücksprache mit der Amtsleitung durch die Sportvereine
gegen Entgelt unterhalten und betrieben werden. Auf die umsatzsteuerliche
Anforderung wird an dieser Stelle verwiesen.
Ein Verwendungsnachweis
(Vordruck) ist dem Sportbüro vorzulegen.
8.
Zuschüsse zur Anschaffung von Sport- und
Sportplatzpflegegeräten
….. Zur Anschaffung von Sportgeräten, Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenständen die
der Ausübung des Sportbetriebes dienen
IV. Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale
Die Mittel der jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten
Sportpauschale werden anteilig mit 40.000 € für
Vereinsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien Nr. III.8 und III.9 verwendet. Die
restlichen Mittel werden für städtische Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Gegebenenfalls in einem Jahr nicht ausgeschöpfte Mittel für Vereinsmaßnahmen
können für die Finanzierung späterer Zuschussmaßnahmen angesammelt werden.
Diese Mittel sind zweckgebunden
als sonstige Verbindlichkeit zu buchen.
V. Verfahren
…..
Für Zuschüsse nach III.8 und III.9 der Richtlinien ist ein ordnungsgemäß
geführter Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwaltung steht das Recht zu, in
die Originale der Kassenunterlagen und Buchhaltung des Vereins Einsicht zu
nehmen oder die Vorlage dieser Unterlagen zu verlangen, die im Zusammenhang mit
dem Zuschussobjekt stehen. Das gleiche Recht steht dem städtischen Beratungs- und Prüfungsamt
zu.
Das Budget für den Aufwand der Zuschüsse an die Sportvereine laut
Richtlinien wird nicht verändert.
In der Anlage befindet sich die Neufassung der
Richtlinien.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2020 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
100.000,- |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
12.500,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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