Beschlussvorschlag:
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt gegenüber dem
eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2020 / 2021 die sich aus den
Anlagen ergebenden Änderungen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die
Haushaltssatzung für die Jahre 2020/2021 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der
fortgeschriebenen Teilpläne bis 2024, fertig zu stellen und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Durchführung der
Haushaltstour im Februar 2020 zur Kenntnis.
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den bis
29.02.2020 erfolgten Budgetfreigaben im Zeitraum der vorläufigen
Haushaltsführung.
Erläuterungen und Begründungen:
I) Allgemeines
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 20202/2021 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne bis 2024, ist in der Ratssitzung am 11.12.2019 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Vorberatungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den beigefügten Listen sowie den Ausschussprotokollen zu entnehmen.
Folgende Änderungslisten sind - getrennt nach Ergebnishaushalt und Investitionsmaßnahmen - beigefügt:
● Liste 1
Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.
Hinweis: Über die Liste 1 könnte eine globale Kenntnisnahme erfolgen.
● Liste 2
Verwaltungsvorschläge für Ansatzveränderungen.
Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 3
Anträge der Fraktionen, über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2020, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Nachfolgende Positionen wurde in die Verwaltungsvorschläge für Ansatzveränderungen nicht mit aufgenommen, da sie sich erst aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Ausgaben aus Investitionstätigkeit ändern sich auch Abschreibungsbeträge, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Erträge aus aktivierten Eigenleistungen.
- Die Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage ergibt sich aus den gefassten Änderungsbeschlüssen.
- Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.
II) Gute Schule 2020
Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.
Eine Änderung des Programms für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) hatte der Rat in seiner Sitzung am 21.03.2018 einstimmig beschlossen. Weitere Änderungen haben sich seitdem nicht ergeben.
III) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2020
Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.
Am Samstag, 08.02.2020, wurde von der Verwaltung erneut eine „Haushaltstour“ ausgerichtet. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern wurde über verschiedene Medien die Möglichkeit gegeben, sich detaillierter über den Haushalt der Stadt Hilden zu informieren. Insgesamt haben 53 Bürgerinnen und Bürger und Vertreter der Presse an der Tour teilgenommen.
Nach einer Begrüßung durch die Bürgermeisterin Frau Alkenings, erfolgte die Vorstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 durch die Kämmerin Frau Franke. Die Teilnehmer nutzten diese Gelegenheit, um ausgiebig Fragen zum Haushalt zu stellen. Daran anschließend wurde zunächst die Baumaßnahme „Regenwasserkanal Am Feuerwehrhaus“ besichtigt. Weiter ging die Tour dann per Reisebus zuerst zur Wilhelm-Busch-Schule, wo das an diesem Standort geplante modulare zusätzliche Schulgebäude vorgestellt wurde, und anschließend zum Bauhof, wo die Vorstellung einer kürzlich beschafften Kehrmaschine erfolgte. Abschließend brachte der Bus die Veranstaltungsteilnehmer wieder zurück zur Feuerwehr. Hier wurde diverse Fahrzeuge, wie Lösch- und Rettungswagen, mit Preisschildern versehen und ausführlich deren Nutzung und Beschaffungsmodalitäten erläutert.
Die Resonanz in der Presse war durchweg gut; sowohl Rheinische Post als auch der Lokalanzeiger haben positiv von der Veranstaltung „Haushaltstour 2020/2021“ berichtet. Auch den Äußerungen der Teilnehmer war zu entnehmen, dass diese als sehr informativ empfunden wurde.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Gelegenheit, Vorschläge und Hinweise zu geben oder Anträge zu stellen. Vorschläge, Hinweise oder Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 wurden nicht vorgebracht.
IV) Budgetfreigaben im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung
Für den Zeitraum der vorläufigen
Haushaltsführung 2020 wurden im Januar 2020 interne Ausführungsregelungen
erlassen.
Unter anderem wurde folgendes festgelegt:
In dieser Zeit darf die Stadt Hilden nur Aufwendungen entstehen lassen
und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für
die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die
im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen, Realsteuern nach den
Sätzen des Vorjahres erheben und Kredite umschulden.
Für die vorläufige Haushaltsführung sind als Weiterführung notwendiger
Aufgaben die gesetzlich bestehenden Aufgaben und solche freiwilligen Leistungen
anzusetzen, für die bereits eine rechtliche Verpflichtung zum 01.01.2020
bestand. In der vorläufigen Haushaltsführung sollen keine Fakten durch die
Verwaltung geschaffen werden, die die Budgethoheit des Rates einschränken. Vor
diesem Hintergrund gebe ich für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.03.2020 auf der
Grundlage der Regelungen zur Budgetierung und flexiblen Haushaltsführung (§ 8
und 9) im Entwurf der Haushaltssatzung
20 %
der ordentlichen Aufwandsermächtigungen[1]
gemäß Entwurf der Haushaltssatzung 2020
zur Bewirtschaftung frei. Bitte beachten Sie
bei der Inanspruchnahme dieses Budgets die weiterhin bestehende Einschränkung
auf die Weiterführung notwendiger Aufgaben.
Für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben wurde bis zum 29.02.2020 ein über die 20 % hinausgehendes Budget freigegeben:
Der Kommunalaufsicht wurden die Budgetfreigaben zur Kenntnis gegeben.
Weiterhin wurde der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 06.02.2020 mitgeteilt, dass insbesondere für die Erfüllung und Fortführung von Pflichtaufgaben und im Sinne der Erhaltung und Verbesserung wirtschaftlicher Prozessabläufe in der Verwaltung beabsichtigt ist, bereits vor Rechtskraft der Haushaltssatzung für einige Stellen eine vorzeitige Bewirtschaftung des Stellenplans 2020 vorzunehmen. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 19.02.2020 die Kenntnisnahme bestätigt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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