Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2020:
Angsträume / Beleuchtung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/173
Aktenzeichen
66.1 Straßenbeleuchtung
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die CDU Fraktion ist von Bürgerinnen und Bürgern auf Angsträume im Hildener Stadtgebiet angesprochen worden. Unsere Aufstellung hat sicherlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die CDU Fraktion möchte mit diesem Antrag, für diese Problematik sensibilisieren und anbieten, dass wir gemeinsam überlegen welche Möglichkeiten es geben kann, hier Abhilfe zu schaffen.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion Hilden beantragt, dass die Verwaltung gezielt, die von der CDU Fraktion aufgeführten Angsträume überprüft, defekte Beleuchtungen erneuert und darüber hinaus prüft, ob mit den vorhandenen Beleuchtungsmitteln eine bessere Ausleuchtung möglich ist. Wir haben hier beispielhaft Bilder vom Teich am Holterhöfchen und der Unterführung hinter dem Ellen-Wiederhold-Platz/Hundewiese angehangen


Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.  Allgemein

 

Die Beleuchtung in Hilden ist über die Jahrzehnte mit der Stadtentwicklung gewachsen. Da sich während dieser Zeit ggfls. die Umgebungssituation bestehender Beleuchtungsanlagen geändert hat und vielleicht auch die Ansprüche gestiegen sind, ist es nicht auszuschließen, dass an einzelnen Stellen Verbesserungen / Nachrüstungen sinnvoll oder angezeigt sein können.

 

Der seit 2015 bestehende Vertrag zum Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beinhaltet auch ein umfassendes Erneuerungs- und Modernisierungsprogramm (Umrüstung auf LED). Im Vertrag gibt es wegen der 20-jährigen Laufzeit keine explizite terminliche Festlegung, in welchem Jahr welche Anlage zu erneuern oder zu modernisieren ist, da so etwas über einen solch langen Zeitrahmen nicht sinnvoll festzulegen ist. Stattdessen gibt es Festlegungen zu garantierten Stromverbräuchen in den einzelnen Jahren und zu einem maximalen mittleren Alter der Gesamtbeleuchtung am Ende der Vertragslaufzeit. Im Rahmen dieser Vertragsregelungen kann der Vertragspartner das Erneuerungsprogramm der einzelnen Leuchten selbst steuern. Der Vertrag sieht weiter eine Gewährleistung des bei Vertragsbeginn festgestellten Beleuchtungsniveaus während der gesamten Laufzeit vor. Mit dem Modernisierungsprogramm ist also keine allgemeine Anhebung des Beleuchtungsniveaus verbunden.

 

Von Seiten des Tiefbau- und Grünflächenamtes gibt es aus den o.a. Gründen keine expliziten Planungen oder Prioritätenlisten zur Errichtung von Ergänzungsbeleuchtungsanlagen. Hier besteht vielmehr eine nachfrageorientierte Vorgehensweise.

 

Hierfür sind im Budget für Ergänzungen der Beleuchtungsanlagen jährlich Mittel im Haushalt eingeplant. Im Haushalt 2020/2021 sind jeweils 20.000€ für Investitionen in diesem Bereich etatisiert. Die unter Pkt. 2 benannten zusätzlichen oder insgesamt (Mast und Leuchtenkörper) erneuerten Leuchten könnten also, wenn es so beschlossen werden sollte, bis zu dieser Höhe aus diesem Budget bestritten werden

 

 

2.  Konkret im Antrag benannte Bereiche

 

2.1  Grünanlage Holterhöfchen mit den Teichen

 

Die vorhandenen Leuchtenstandorte sind in der Anlage 2 gekennzeichnet. Bei 17 Leuchten an den Wegen rund um die zwei Teiche und einem mittleren Leuchtenabstand von knapp 30m ist die Leuchtenzahl als ausreichend anzusehen; allerdings sind dort Leuchten mit einer geringen Lichtleistung eingesetzt. Das Baudatum der Leuchten liegt zwischen 1974 und 2012, insofern sind die Leuchten teilweise überaltert (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 30 Jahre). Eine Beleuchtungsmessung in 2015 hat ergeben, dass dennoch Beleuchtungsstärken vergleichbar der in Anliegerstraßen vorliegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen eine komplette Neustrukturierung der Beleuchtung im Holterhöfchen erst im Zusammenhang mit der gemäß der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts ab 2024 vorgesehenen Sanierungsplanung Holterhöfchen durchzuführen.

 

Eine gewisse Verbesserung der Beleuchtungsstärke mit den vorhandenen Leuchten wäre gemäß nachfolgender Erläuterung machbar. Von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr werden die Leuchten auf 50% der Normalleistung heruntergeschaltet, wie dies auch in der Regel in Anliegerstraßen erfolgt. Technisch ist es möglich, diese Dimmung erst z.B. ab 24.00 Uhr beginnen zu lassen. Es kann dies allerdings nicht bei einzelnen ausgewählten Leuchten realisiert werden, sondern nur mit allen Leuchten, die an einem Stromversorgungsstrang angeschlossen sind. Im Fall Holterhöfchen wären dies insgesamt 26 Stück. Die zusätzlichen Stromkosten würden sich auf ca. 200€/Jahr belaufen. Diese Kosten müssten aus dem vorhandenen Budget bestritten werden.

 

Wenn man schon jetzt einen Austausch der kompletten Leuchten (inkl. Mast) vornehmen will, so ist mit Kosten von 3.000€ je Leuchte, also insgesamt 51.000€ zu rechnen. Dies wäre nach den städtischen Bilanzierungsrichtlinien investiv. Bezüglich der Haushaltsauswirkung sei auf die Erläuterung im Pkt. 1 verwiesen.

Sollten auf den bestehenden Masten nur die Leuchtenköpfe (Umrüstung auf LED) ausgetauscht werden, ist mit voraussichtlichen Kosten von 600€ je Leuchtenkopf, also insgesamt gut 10.000€ zu rechnen. Da es sich hierbei nicht um eine Investition, sondern um Aufwand handelt und die Kosten aus dem vom Rat beschlossenen Instandhaltungsbudget des Dezernates bestritten werden sollen, so werden voraussichtlich andere Instandhaltungsmaßnahmen verschoben werden müssen.

 

2.2  Unterführung hinter dem Ellen-Wiederhold-Platz/Hundewiese

 

Einen Überblick über die Leuchtenstandorte zeigt die Anlage 3.

 

Die Beleuchtungssituation im Bereich „gelb“ des in Süd-Nordrichtung vom Rathaus über die Itter und unter der Berliner Straße sowie weiter durch die Grünanlage zur Hagdornstraße verlaufenden Weges ist als ausreichend zu bezeichnen. Angsträume wegen unzureichender Beleuchtung sind hier nicht erkennbar. Hier sind auch bereits LED-Leuchten installiert. Weitere Verbesserungen wären also nur mit zusätzlichen Leuchten möglich.

 

Im Bereich rot auf dem Weg längs der Itter auf der Gewässersüdseite ist die Beleuchtung auch ausreichend. Hier ist jedoch noch keine Umrüstung auf LED erfolgt. Ein Umrüstungstermin wurde auch noch nicht festgelegt. Mit einer Umrüstung könnte noch eine gewisse Verbesserung erfolgen. Die Kosten dafür lägen bei ca. 2.000€.

 

Im Bereich blau auf dem Weg längs der Itter auf der Gewässernordseite besteht keine Beleuchtung. Dies deshalb, weil der Weg sehr wenig frequentiert ist und auf der Südseite eine beleuchtete Alternative besteht. Wenn hier eine Beleuchtung installiert werden soll, so ist bei 3 Leuchten mit Investitionskosten von ca. 18.000€ zu rechnen.

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Wenn zusätzliche Beleuchtungsanlagen installiert werden, so führt dies zwangsläufig zu einem Anstieg der Stromverbräuche. Dies kann, in Abhängigkeit von der Bezugsquelle, zu zusätzlichen CO2-Belastungen führen.

Eine Umrüstung weiterer Leuchtkörper auf LED führt zu einer Reduktion des Stromverbrauchs.
Gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag wird jedoch die städtische Straßenbeleuchtung ausschließlich mit Ökostrom betrieben, der mit dem OK-Power-Siegel zertifiziert ist. D.h. der Strom stammt zu 100% aus erneuerbaren Quellen; der Stromlieferant muss einen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende bzw. zur Integration erneuerbarer Energien ins Versorgungssystem leisten und darf sich nicht an Atomkraftwerken, Braunkohlekraftwerken und neuen Steinkohlekraftwerken beteiligen.