Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen und zum Zustand der Kunstrasenplätze zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen Pflegeanleitungen und
ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der
Sportplatzanlagen vor. Im April 2019 haben alle pflegenden Vereine und der für
die Bezirkssportanlage zuständige Mitarbeiter überarbeitete
Pflegepläne/Leistungsbeschreibungen erhalten. Bei der Begehung der Anlagen sind
diese Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die
Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze
durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden, wie vertraglich
abgestimmt, entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung
jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
-
Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der
Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein
sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs-
und Pflegeverträge incl. der aktuellen Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
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Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der
Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.
Sportplatz- und Umkleidebegehungen 2019:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleide- und Funktionsgebäude
wurden im September und Oktober 2019 durchgeführt.
Die
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren
bei den Begehungen im September und Oktober in einem überwiegend guten bis sehr
guten Pflegezustand. Alle betreuenden Vereine begleiteten die Begehungen mit
vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und werden bzw. wurden
bereits behoben. Die Umkleide- und Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hoffeldstraße
Straße befanden sich in einem unzureichenden Reinigungszustand. Eine
Nachsteuerung war hier erforderlich. Der betreuende Verein konnte die
angezeigten Mängel bis zur Nachbegehung im Januar 2020 beseitigen.
Im Rahmen der
Sportplatzbegehungen wurde intensiv auf die Erbringung der Leistungen, die im
Rahmen der Leistungsverzeichnisse festgelegt wurden, eingegangen.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportplatzanlagen führt großteilig dazu, dass sich die
zu pflegenden Flächen und Gebäude in einem guten bis sehr guten Zustand
befinden. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und
Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur
Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit
den Vereinsvertretern. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung
verschiedener Pflege- und Reinigungsschritte und -intensitäten ist per
Leistungsverzeichnis festgelegt. Pflegende Stellen sind der Verein, der Bauhof
und bei Bedarf eine Fachfirma.
Kunstrasenbegehungen 2020:
Hinsichtlich der
Beobachtung und frühzeitigen Erkennung von Mängeln auf den Kunstrasenplätzen
wurde im Ausschuss für Schule und Sport am 23.08.2018 nach Vorschlag der
Verwaltung neben der jährlichen Sportplatz- und Umkleidebegehung die
Durchführung einer separaten, auf die Kunstrasenplätze beschränkten
Zustandskontrolle im Frühjahr eines jeden Jahres beschlossen. Die
Zustandskontrolle findet mit allen zuständigen Fachämtern statt.
Die diesjährige
Begehung sollte am 26. März 2020 stattfinden. Aufgrund der „Corona-Pandemie“
mussten der begehungstermin abgesagt werden. Es ist beabsichtigt, einen neuen
Termin in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemie und der damit
einhergehenden Regelungen für Juni 2020 abzustimmen. Folgende Plätze werden
dann begutachtet.
1. Sportplatz
Hoffeldstraße mit Korkverfüllung, Sanierung im Jahr 2018
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße mir Granulatverfüllung, geplante Sanierung im Jahr 2021
3. Sportplatz
Kalstert mit Korkverfüllung, Sanierung im Jahr 2019
4. Sportplatz
Schützenstraße mit Granualtverfüllung, Sanierung im Jahr 2012
5. Sportplatz
Weidenweg mit Korkverfüllung, Sanierung im Jahr 2019
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch mit Quarzsandverfüllung, Reparatur im Jahr 2018
Vor Schließung der
städtischen Sportanlagen und somit der Hildener Sportplätze am 16.03.2020
konnte durch sporadische Begehungen der Kunstrasenplätze im Allgemeinen guter
Zustand festgestellt werden. Bis zu dem Zeitpunkt gab es von Seiten der Vereine
keine Mägnelmeldungen bzw. keine Meldungen über Auffälligkeiten. Alle Vereine
werden regelmäßig darauf hingewiesen, die Kunstrasenflächen dauernd in
Augenschein zu nehmen und erkennbare Schwachstellen sowie Mängel der Verwaltung
zu melden.
gez.
Birgit Alkenings