Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss gemäß §25 KomHVO den Bericht der Verwaltung über die Kostenerhöhung zur Kenntnis. Die Aufstockung der Investitionsauszahlungen (und mögliche Auswirkungen auf den Ergebnisplan) wird in den Änderungsnachweis der Verwaltung für den Haushaltsbeschluss aufgenommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 die Kostenentwicklung als Ergebnis der in 2019 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung des 2. Bauabschnittes für das IHK Projekt „Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz“ zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat die erneute Ausschreibung mit dem wie folgt geänderten Bauprogramm beschlossen:
- Verzicht auf die Fontänenanlage (1)
- Verzicht auf die Umgestaltung der befestigten Fläche zwischen Treppenaufgang Stadthalle und Itterbrücke (2)
- Verzicht auf die Umgestaltung der befestigten Fläche zwischen Stadthalle und Teichbrücke (4)
Die Neuverlegung des Natursteinpflasters oberhalb des Treppenbereiches am Steinhäusercentrum soll gemäß mehrheitlichen Beschluss im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 13.02.2020 nicht entfallen, sondern - wie ursprünglich geplant - erfolgen.
Nähere Erläuterungen zu den technischen und finanziellen Zusammenhängen sind der beigefügten ursprünglichen SV 66/171 zu entnehmen.
Der vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschlossene Verzicht auf den Ausbau der o.g. Bereiche würde sich für den 2. BA folgende Mehrkostensituation ergeben:
250.000 € (Kostenüberschreitung gem. Ausschreibungsergebnis) - 205.000 € (Einsparung durch Reduzierung des Bauprogramms Bereich 1-4, ohne 3) + 146.000 € (15% Baukostenzuschlag bei reduziertem Bauprogramm) + 30.000 € (zusätzliche Ingenieurkosten) = 221.000 €.
Die finanzielle Darstellung dieser Änderung sowie solcher aus dem noch nicht abgerechneten 1. Bauabschnitt werden in die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66260044 |
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer (Kosten
aufgrund des Beschlusses im UKS am 13.02.2020) Bei Fortführung der Baumaßnahme mit
reduziertem Bauprogramm (Bereiche 1,2 und 4) ist mit Mehrkosten in
Höhe von ca. 221.000,00 € zu rechnen. In Abhängigkeit
von der Bewertung des Festwertes „Allgemeine Grünflächen“ zum 31.12.2019 sind
die Mehrkosten als Ersatzbeschaffung (Unterhaltungsaufwand) oder als Wertaufholung
auf die historischen Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Gez. Franke |
||||||
|
||||||