Betreff
Fortführung IHK Projekt "Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz" - 2. Bauabschnitt
Vorlage
WP 14-20 SV 66/171/1
Aktenzeichen
IV/66.3-Stadtpark
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss gemäß §25 KomHVO den Bericht der Verwaltung über die Kostenerhöhung zur Kenntnis. Die Aufstockung der Investitionsauszahlungen (und mögliche Auswirkungen auf den Ergebnisplan) wird in den Änderungsnachweis der Verwaltung für den Haushaltsbeschluss aufgenommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 die Kostenentwicklung als Ergebnis der in 2019 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung des 2. Bauabschnittes für das IHK Projekt „Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz“ zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat die erneute Ausschreibung mit dem wie folgt geänderten Bauprogramm beschlossen:

 

  • Verzicht auf die Fontänenanlage (1)
  • Verzicht auf die Umgestaltung der befestigten Fläche zwischen Treppenaufgang Stadthalle und Itterbrücke (2)
  • Verzicht auf die Umgestaltung der befestigten Fläche zwischen Stadthalle und Teichbrücke (4)

 

Die Neuverlegung des Natursteinpflasters oberhalb des Treppenbereiches am Steinhäusercentrum soll gemäß mehrheitlichen Beschluss im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 13.02.2020 nicht entfallen, sondern - wie ursprünglich geplant - erfolgen.

 

Nähere Erläuterungen zu den technischen und finanziellen Zusammenhängen sind der beigefügten ursprünglichen SV 66/171 zu entnehmen.

 

Der vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschlossene Verzicht auf den Ausbau der o.g. Bereiche würde sich für den 2. BA folgende Mehrkostensituation ergeben:

250.000 € (Kostenüberschreitung gem. Ausschreibungsergebnis) - 205.000 € (Einsparung durch Reduzierung des Bauprogramms Bereich 1-4, ohne 3) + 146.000 € (15% Baukostenzuschlag bei reduziertem Bauprogramm) + 30.000 € (zusätzliche Ingenieurkosten) = 221.000 €.

 

Die finanzielle Darstellung dieser Änderung sowie solcher aus dem noch nicht abgerechneten 1. Bauabschnitt werden in die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufgenommen.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66260044

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

(Kosten aufgrund des Beschlusses im UKS am 13.02.2020)

Bei Fortführung der Baumaßnahme mit reduziertem Bauprogramm (Bereiche 1,2 und 4) ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 221.000,00 € zu rechnen. In Abhängigkeit von der Bewertung des Festwertes „Allgemeine Grünflächen“ zum 31.12.2019 sind die Mehrkosten als Ersatzbeschaffung (Unterhaltungsaufwand) oder als Wertaufholung auf die historischen Anschaffungskosten zu berücksichtigen.

Gez. Franke