Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die Erhöhung der vorzeitigen Mittelbereitstellung und
-freigabe für die Investitionsmaßnahme
„Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather
Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000 Euro um 258 Tsd Euro auf
2.058.000 Euro.
Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.
2.
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die zusätzliche Erhöhung der vorzeitigen
Mittelbereitstellung und -freigabe für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an
der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ um einen
Risikozuschlag von 200 Tsd Euro auf 2.258.000 Euro.
Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Hilden hat am 15.01.2020 die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000 Euro beschlossen. Darin enthalten sind die Kosten zu Abbruch, Neubau, Planung und Außenanlagen.
Sowohl die Ausschreibung über die Leistungen zum Neubau, als auch über die Leistungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes, wurden daraufhin termingerecht am 17.01.2020 veröffentlicht. Die Submission erfolgte am 07.02.2020. Die Zuschlagsfrist endet am 28.02.2020.
In der Ausschreibung wurden folgende Termine vorgegeben:
- Abbruch des Bestandsgebäudes (roter Schulpavillon) in den Osterferien 04.2020
- Ausführungsbeginn Neubau 05.2020
- Fertigstellung des Neubaus 04.08.2020
Submissionsergebnis
Abbruch Bestandsgebäude
Zur Ausschreibung Abbruch sind insgesamt zehn Angebote von zehn Bietern eingegangen. Der preisgünstigste Bieter liegt bei rund 51 Tsd Euro, der teuerste bei rund 141 Tsd Euro.
Das wirtschaftlichste Angebot liegt im Bereich der Kostenschätzung in Höhe von 51 Tsd Euro.
Neubau
Zur Ausschreibung sind insgesamt zehn Angebote von neun Bietern eingegangen.
Der preisgünstigste Anbieter liegt bei rund 1,8 Mio. €, der teuerste bei rund 4,3 Mio. €.
Das wirtschaftlichste Angebot liegt mit 257.813,50 Euro rund 16 % über der für die entsprechenden Leistungen kalkulierten Summe.
Die Investitionssumme steigt somit auf 2,1 Mio Euro einschließlich Abbruch, Neubau, Planung und Außenanlagen.
Fazit Submission
Die aktuelle Baukonjunktur führt derzeit zu außergewöhnlich hohen Ausschreibungsergebnissen. Dies führt in diesem Fall zu einer Erhöhung des voraussichtlichen Mittelbedarfs für die Gesamtmaßnahme auf ca. 2,1 Mio. €. Im Rahmen der Kalkulation wurde auf Grund der Terminschiene und des gewählten Bauverfahrens bereits von einem überdurchschnittlichen hohen Quadratmeterpreis in Höhe von rund 2.100 Euro ausgegangen. Das Ausschreibungsergebnis weist nunmehr einen Quadratmeterpreis in Höhe von ca. 2.400 Euro aus. Dies war in der Kalkulation nicht vorhersehbar.
Konsequenzen
Eine
sanktionslose Aufhebung auf Grund der Kostenüberschreitungen gegenüber der Kostenschätzung
kommt nach Rechtsprechung (Urteil vom 12.12.2013, 1 U 498/13) nicht in
Betracht. Eine sanktionslose Aufhebung in rechtlicher Hinsicht dürfte ebenfalls
nicht schadlos möglich sein, da die fehlenden Haushaltsmittel innerhalb der
Begrenzungen der vorläufigen Haushaltsführung (anders als z.B. bei einer
zwischenzeitlich verhängten Haushaltssperre) der Stadt Hilden als Auftraggeber
bereits bei Einleitung des Ausschreibungsverfahrens bekannt war. Eine
vollständige rechtliche Bewertung konnte angesichts der Kürze der Zeit noch
nicht erfolgen, es wird aber auch aus Sicht der Verwaltung ohnehin nicht
empfohlen, eine Aufhebung vorzunehmen.
1. Verlängerung
der Zuschlagsfrist
Mit einer vorbehaltlich der Zustimmung der
Bieter möglichen Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum 12.03.2020 ist auf
Grund der Dringlichkeit eine Beratung und Beschlussfassung zum erhöhten
Mittelbedarf im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03. möglich. Bei Verlängerung
der Zu-schlagsfrist bis zum 31.03. ist eine zusätzliche Beratung und
Beschlussfassung zur zusätzlichen Veranschlagung und zur vorzeitigen
Mittelfreigaben am 25.03. möglich. Die vorgesehenen Termine zu Abbruch, Baubeginn
und Fertigstellung der Maßnahme können in beiden Fällen dann nicht mehr
eingehalten werden und es ist von einer Fertigstellung zum Ende der
Herbstferien auszugehen. Bei Priorisierung eines schnellstmöglichen
Baufortschritts wäre ein frühestmöglicher Zuschlag vorteilhaft. Die Mitglieder
des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz haben deshalb in der Sitzung vom
13.02.2020 für die Alternative 2, Sondersitzung des Rates vor dem 28.02.2020
plädiert.
2. Sondersitzung
Rat vor dem 28.02.2020
Mit einer Sondersitzung des Rats vor dem
28.02. ist eine Beratung und Beschlussfassung zum erhöhten Mittelbedarf vor
Ablauf der Zuschlagsfrist möglich. In diesem Fall besteht weiterhin die Chance,
den Neubau trotz des sehr engen Terminplans zu Beginn des neuen Schuljahrs fertig
zu stellen.
Chancen und
Risiken
Termine
Der vom Anbieter erstellte Bauzeitenplan weist für das Baugenehmigungsverfahren einen Zeitraum von insgesamt sieben Wochen aus. Dieser ungewöhnlich enge Zeitrahmen ist notwendig, um den termingerechten Baubeginn zu erreichen.
Parallel zum Baugenehmigungsverfahren ist die Ausführungsplanung Bau und TGA (Technische Gebäudeausrüstung) sukzessive abzustimmen und freizugeben. Sollten Änderungen in der Planung auf Grund von Auflagen aus der Baugenehmigung notwendig sein, sind diese nicht in der Ausführungsplanung enthalten und müssen eingepflegt werden. Diese Rückkopplungen können zu terminlichen Verzügen führen.
Der Beginn der Gründungsarbeiten ist unmittelbar nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen. Sollte es bei den Abbrucharbeiten zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, hat dies Einfluss auf die Folgetermine.
Kosten
Auf Grund der engen Terminschiene müssen Arbeitsschritte parallelisiert werden (Bsp. Ausführungsplanung parallel zum Genehmigungsverfahren). Auf Basis von Rückkopplungen aus dem Genehmigungsverfahren auf die laufende Planung kann es zu Mehrkosten kommen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind und durch die Stadt zu tragen wären.
Durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren oder Bauablauf, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, können Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherung des Endtermins notwendig werden. Hieraus können der Stadt Mehrkosten entstehen, da der enge Terminplan keine Terminpuffer vorsehen kann.
Für die Außenanlagen sind in der Kostenberechnung derzeit noch rund 100 Tsd Euro vorgesehen. Eine Einsparung kann hier im weiteren Projektverlauf ggf. erfolgen.
Empfehlung
Auf Grund der vorgenannten Risiken könnten die am 15.01.2020 veranschlagten und vorzeitig bereit gestellten Mittel nicht nur um den Fehlbetrag in Höhe von rund 258 Tsd Euro erhöht werden, sondern um weitere 200 Tsd Euro für Unvorhergesehenes. Eine Kostenberechnung, die eine Veranschlagung in dieser Höhe begründet, liegt nicht vor, so dass es sich um einen Risikozuschlag handelt.
Entwurf der
Haushaltssatzung
Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung und ihren Anlagen (ohne Änderungsbeschluss vom 15.01.2020) ergeben sich folgende Änderungen:
Finanzrechnung/Ansatz 2020 (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)
Nr. 25 Auszahlung für Baumaßnahmen bisher 12.592.245 €
neu 13.660.245 €
(neu 13.860.245 €)
Nr. 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bisher 19.862.380 €
neu 20.930.380 €
(neu 21.130.380 €)
Nr. 31 Saldo aus Investitionstätigkeit bisher -5.859.129 €
neu -6.927.129 €
(neu -7.127.129 €)
Nr. 38 Änderungen d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln
bisher -5.622.082 €
neu -6.690.082 €
(neu -6.890.082 €)
Nr. 40 liquide Mittel bisher 12.120.941 €
neu
11.052.941 € (neu 10.852.941 €)
Finanzrechnung/Ansatz 2021 (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)
Nr. 33 Einzahlung aus der Aufnahme und Rückflüsse von Krediten
bisher 741.000 €
neu 1.809.000 €
(neu 2.009.000 €)
Nr. 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit bisher -1.109.000 €
neu -41.000 €
(neu 159.000
€)
Nr. 39 Anfangsbestand an liquiden Mitteln bisher 12.120.941 €
neu 11.052.941 €
(neu
10.852.941 €)
Haushaltssatzung:
§ 1 (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)
2020 Auszahlung aus der Investitionstätigkeit bisher 19.862.380 €
neu 20.930.380 €
(neu
21.130.380 €)
2021 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit bisher -741.000 €
neu -1.809.000 €
(neu -2.009.000
€)
§ 2 (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird in
2021 festgesetzt auf bisher 741.000 €
neu 1.809.000 €
(neu 2.009.000 €)
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250024 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt (ENTWURF): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
Fortschreibung der Abschreibungen erfolgt über die Änderung der
Investitionstätigkeit zwischen Haushaltsplanentwurf und
Haushaltsplanbeschluss insgesamt über eine Sitzungsvorlage für den Haupt- und
Finanzausschuss Gez. Franke |
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