Betreff
Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134
Vorlage
WP 14-20 SV 26/056
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Erhöhung der vorzeitigen Mittelbereitstellung und -freigabe für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000 Euro um 258 Tsd Euro auf 2.058.000 Euro.

Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt die zusätzliche Erhöhung der vorzeitigen Mittelbereitstellung und -freigabe für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ um einen Risikozuschlag von 200 Tsd Euro auf 2.258.000 Euro.

Die in den Erläuterungen dargestellten Änderungen sollen für den Beschluss der Haushaltssatzung und seiner Anlagen berücksichtigt werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangssituation

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 15.01.2020 die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „Neubau von 4 Klassen- und Nebenräumen an der Wilhelm-Busch-Schule, Richrather Straße 134 (IO26250024)“ in Höhe von 1.800.000 Euro beschlossen. Darin enthalten sind die Kosten zu Abbruch, Neubau, Planung und Außenanlagen.

 

Sowohl die Ausschreibung über die Leistungen zum Neubau, als auch über die Leistungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes, wurden daraufhin termingerecht am 17.01.2020 veröffentlicht. Die Submission erfolgte am 07.02.2020. Die Zuschlagsfrist endet am 28.02.2020.

 

In der Ausschreibung wurden folgende Termine vorgegeben:

-      Abbruch des Bestandsgebäudes (roter Schulpavillon) in den Osterferien 04.2020

-      Ausführungsbeginn Neubau 05.2020

-      Fertigstellung des Neubaus 04.08.2020

 

Submissionsergebnis

 

Abbruch Bestandsgebäude

Zur Ausschreibung Abbruch sind insgesamt zehn Angebote von zehn Bietern eingegangen. Der preisgünstigste Bieter liegt bei rund 51 Tsd Euro, der teuerste bei rund 141 Tsd Euro.

 

Das wirtschaftlichste Angebot liegt im Bereich der Kostenschätzung in Höhe von 51 Tsd Euro.

 

Neubau

Zur Ausschreibung sind insgesamt zehn Angebote von neun Bietern eingegangen.

 

Der preisgünstigste Anbieter liegt bei rund 1,8 Mio. €, der teuerste bei rund 4,3 Mio. €.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt mit 257.813,50 Euro rund 16 % über der für die entsprechenden Leistungen kalkulierten Summe.

 

Die Investitionssumme steigt somit auf 2,1 Mio Euro einschließlich Abbruch, Neubau, Planung und Außenanlagen.

 

Fazit Submission

Die aktuelle Baukonjunktur führt derzeit zu außergewöhnlich hohen Ausschreibungsergebnissen. Dies führt in diesem Fall zu einer Erhöhung des voraussichtlichen Mittelbedarfs für die Gesamtmaßnahme auf ca. 2,1 Mio. €. Im Rahmen der Kalkulation wurde auf Grund der Terminschiene und des gewählten Bauverfahrens bereits von einem überdurchschnittlichen hohen Quadratmeterpreis in Höhe von rund 2.100 Euro ausgegangen. Das Ausschreibungsergebnis weist nunmehr einen Quadratmeterpreis in Höhe von ca. 2.400 Euro aus. Dies war in der Kalkulation nicht vorhersehbar.

 

Konsequenzen

 

Eine sanktionslose Aufhebung auf Grund der Kostenüberschreitungen gegenüber der Kostenschätzung kommt nach Rechtsprechung (Urteil vom 12.12.2013, 1 U 498/13) nicht in Betracht. Eine sanktionslose Aufhebung in rechtlicher Hinsicht dürfte ebenfalls nicht schadlos möglich sein, da die fehlenden Haushaltsmittel innerhalb der Begrenzungen der vorläufigen Haushaltsführung (anders als z.B. bei einer zwischenzeitlich verhängten Haushaltssperre) der Stadt Hilden als Auftraggeber bereits bei Einleitung des Ausschreibungsverfahrens bekannt war. Eine vollständige rechtliche Bewertung konnte angesichts der Kürze der Zeit noch nicht erfolgen, es wird aber auch aus Sicht der Verwaltung ohnehin nicht empfohlen, eine Aufhebung vorzunehmen.

 

1.         Verlängerung der Zuschlagsfrist

Mit einer vorbehaltlich der Zustimmung der Bieter möglichen Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum 12.03.2020 ist auf Grund der Dringlichkeit eine Beratung und Beschlussfassung zum erhöhten Mittelbedarf im Haupt- und Finanzausschuss am 11.03. möglich. Bei Verlängerung der Zu-schlagsfrist bis zum 31.03. ist eine zusätzliche Beratung und Beschlussfassung zur zusätzlichen Veranschlagung und zur vorzeitigen Mittelfreigaben am 25.03. möglich. Die vorgesehenen Termine zu Abbruch, Baubeginn und Fertigstellung der Maßnahme können in beiden Fällen dann nicht mehr eingehalten werden und es ist von einer Fertigstellung zum Ende der Herbstferien auszugehen. Bei Priorisierung eines schnellstmöglichen Baufortschritts wäre ein frühestmöglicher Zuschlag vorteilhaft. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz haben deshalb in der Sitzung vom 13.02.2020 für die Alternative 2, Sondersitzung des Rates vor dem 28.02.2020 plädiert.

 

2.         Sondersitzung Rat vor dem 28.02.2020

Mit einer Sondersitzung des Rats vor dem 28.02. ist eine Beratung und Beschlussfassung zum erhöhten Mittelbedarf vor Ablauf der Zuschlagsfrist möglich. In diesem Fall besteht weiterhin die Chance, den Neubau trotz des sehr engen Terminplans zu Beginn des neuen Schuljahrs fertig zu stellen.

 

Chancen und Risiken

 

Termine

 

Der vom Anbieter erstellte Bauzeitenplan weist für das Baugenehmigungsverfahren einen Zeitraum von insgesamt sieben Wochen aus. Dieser ungewöhnlich enge Zeitrahmen ist notwendig, um den termingerechten Baubeginn zu erreichen.

 

Parallel zum Baugenehmigungsverfahren ist die Ausführungsplanung Bau und TGA (Technische Gebäudeausrüstung) sukzessive abzustimmen und freizugeben. Sollten Änderungen in der Planung auf Grund von Auflagen aus der Baugenehmigung notwendig sein, sind diese nicht in der Ausführungsplanung enthalten und müssen eingepflegt werden. Diese Rückkopplungen können zu terminlichen Verzügen führen.

 

Der Beginn der Gründungsarbeiten ist unmittelbar nach dem Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen. Sollte es bei den Abbrucharbeiten zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, hat dies Einfluss auf die Folgetermine.

 

Kosten

 

Auf Grund der engen Terminschiene müssen Arbeitsschritte parallelisiert werden (Bsp. Ausführungsplanung parallel zum Genehmigungsverfahren). Auf Basis von Rückkopplungen aus dem Genehmigungsverfahren auf die laufende Planung kann es zu Mehrkosten kommen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind und durch die Stadt zu tragen wären.

 

Durch Verzögerungen im Genehmigungsverfahren oder Bauablauf, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, können Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherung des Endtermins notwendig werden. Hieraus können der Stadt Mehrkosten entstehen, da der enge Terminplan keine Terminpuffer vorsehen kann.

 

Für die Außenanlagen sind in der Kostenberechnung derzeit noch rund 100 Tsd Euro vorgesehen. Eine Einsparung kann hier im weiteren Projektverlauf ggf. erfolgen.

 

Empfehlung

 

Auf Grund der vorgenannten Risiken könnten die am 15.01.2020 veranschlagten und vorzeitig bereit gestellten Mittel nicht nur um den Fehlbetrag in Höhe von rund 258 Tsd Euro erhöht werden, sondern um weitere 200 Tsd Euro für Unvorhergesehenes. Eine Kostenberechnung, die eine Veranschlagung in dieser Höhe begründet, liegt nicht vor, so dass es sich um einen Risikozuschlag handelt.  

 

Entwurf der Haushaltssatzung

 

Gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung und ihren Anlagen (ohne Änderungsbeschluss vom 15.01.2020) ergeben sich folgende Änderungen:

 

Finanzrechnung/Ansatz 2020                                               (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)

 

Nr. 25  Auszahlung für Baumaßnahmen                              bisher              12.592.245 €

                                                                                               neu                  13.660.245 €

                                                                                               (neu                13.860.245 €)

 

Nr. 30   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                    bisher              19.862.380 €

                                                                                               neu                  20.930.380 €

                                                                                               (neu                21.130.380 €)

 

Nr. 31   Saldo aus Investitionstätigkeit                                  bisher              -5.859.129 €

                                                                                               neu                  -6.927.129 €

                                                                                               (neu                -7.127.129 €)

 

Nr. 38 Änderungen d. Bestandes an eigenen Finanzmitteln

                                                                                               bisher              -5.622.082 €

                                                                                               neu                  -6.690.082 €

                                                                                               (neu                -6.890.082 €)

 

Nr. 40 liquide Mittel                                                               bisher              12.120.941 €

                                                                                               neu                  11.052.941 €                                                                                                             (neu                10.852.941 €)

 

Finanzrechnung/Ansatz 2021                                               (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)

 

Nr. 33 Einzahlung aus der Aufnahme und Rückflüsse von Krediten

 

                                                                                               bisher                   741.000 €

                                                                                               neu                    1.809.000 €

                                                                                               (neu                  2.009.000 €)

                       

Nr. 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit                               bisher                -1.109.000 €

                                                                                               neu                         -41.000 €

                                                                                               (neu                       159.000 €)

 

Nr. 39 Anfangsbestand an liquiden Mitteln                           bisher               12.120.941 €

                                                                                               neu                  11.052.941 €

                                                                                               (neu                10.852.941 €)

                                                                                  

Haushaltssatzung:                                                                

 

§ 1                                                                                          (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)

 

2020 Auszahlung aus der Investitionstätigkeit                     bisher             19.862.380 €

                                                                                               neu                  20.930.380 €

                                                                                               (neu                21.130.380 €)                                          

 

2021 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                    bisher                -741.000 €

                                                                                               neu                  -1.809.000 €

                                                                                               (neu                -2.009.000 €)                                           

 

§ 2                                                                                          (Klammerwerte einschl. Risikozuschlag)

 

Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird in

 

2021 festgesetzt auf                                                              bisher                741.000 €

                                                                                               neu                  1.809.000 €

                                                                                               (neu                2.009.000 €)

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250024

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt (ENTWURF):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Fortschreibung der Abschreibungen erfolgt über die Änderung der Investitionstätigkeit zwischen Haushaltsplanentwurf und Haushaltsplanbeschluss insgesamt über eine Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss

 

Gez. Franke