Betreff
Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
WP 14-20 SV I/017
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden ernennt Herrn Horst Thiele bis zum 31.12.2022 zum Ehrenbeamten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der ehemalige Bürgermeister Horst Thiele wurde im April 2010 nach § 1 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes in Verbindung mit § 2 Personenstandsgesetzes zum Standesbeamten bestellt. Aus § 2 Abs. 3 Personenstandsgesetz ergibt sich, dass nur aktive Beamte und Angestellte die Aufgaben eines Standesbeamten wahrnehmen dürfen. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zur Wahrnehmung der Aufgaben zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Herr Thiele ist zum 23.06.2014 aus seinem Amt als Bürgermeister in den Ruhestand getreten. Da er jedoch auch danach noch Trauungstermine wahrnehmen wollte, wurde er vom Rat der Stadt Hilden im Anschluss an seine Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt und hat seine Tätigkeit als Standesbeamter durch Trauungen weiterhin ausgeführt. Er hat nunmehr darum gebeten, nochmals, diesmal befristet bis zum 31.12.2022, zum Ehrenbeamten ernannt zu werden, da er auch weiterhin zur Durchführung von Trauungen angefragt wird. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies zu begrüßen, weil die Übernahme von Trauungen zur Entlastung des Standesamtes beiträgt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Herrn Thiele nochmals zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin