Stand November 2020
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nehmen
den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur
Kenntnis:
|
Sitzungsvorlage aus Haupt- und Finanzausschuss-sitzung am |
Beschluss/ Auftrag |
Umsetzungsstand |
|
SV 10/078 Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern |
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung
der Einsatz von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
reduzieren könnte. |
Stand Oktober
2019: Aufgrund des Beschlusses im Haupt-und
Finanzausschuss vom 26.06.2019 wurde eine Mitarbeiterbefragung zu möglichen
Einsatzbereichen, dem Nutzungsinteresse und der Praktikabilität von
E-Scootern in der Stadtverwaltung Hilden durchgeführt. Zudem wurden Informationen
aus der Presse, vom Umweltbundesamt und lokalen Anbietern gesammelt. Die
Auswertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zwischenstand Nov. 2020: Weiterhin in Bearbeitung. |
|
SV 20/110 Antrag der SPD-Fraktion zur Haushaltsplanberatung 2019 -
Erhöhung der Kapitaleinlage für die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH am 20.03.2019 |
Beschluss: „Die Stadt Hilden stellt der WGH 20% des Erlöses aus dem Grundstückverkauf des Albert-Schweitzer-Geländes zur Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Hilden als Kapitaleinlage zur Verfügung. Ein Haushaltsvermerkes 06 (Freigabe durch den Fachausschuss) soll in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden.“ Es wurde der Wunsch geäußert, dass sich die Fälligkeit an den jeweils konkreten Einzelmaßnahmen orientieren soll. Bürgermeisterin Alkenings sagte zu, dass der Finanzbedarf projektbezogen dargestellt werde. |
Zwischenstand
Okt. 2019: Es wird für den kommenden HuF eine Sitzungsvorlage SV 20/123 zu
dieser thematik erstell. Der HV 6 wurde in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen. Hinsichtlich Fälligkeit und Finanzbedarf wird es -voraussichtlich noch
im Jahr 2019- eine Sitzungsvorlage geben. Stand November
2020: Der Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2019 ist mit dem Beschluss
lt. SV 20/152/1 (Rat 23.09.2020) erledigt. |
|
SV 66/010/1 § 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf
der westlichen Seite der Schwanenstraße |
Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der
Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung
der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem
vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine
für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen,
kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet
werden." |
Zwischenstand Okt. 2019: es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen. Zwischenstand
Juni 2019: Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses
in der Schwanenstraße wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden kann. Zwischenstand Nov.
2020: Die technische Bearbeitung läuft. Eine SV wird demnächst vorgelegt,
wie beschlossen. |
|
SV 51/299 2. Änderung der Richtlinien zur Ausgestaltung der
Kindertagespflege gem. § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und
Jugendhilfe) der Stadt Hilden |
Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der
Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung
der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem
vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine
für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen,
kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet
werden." |
Zwischenstand
Okt. 2019: es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen
ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen. Zwischenstand
Juni 2019: Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses
in der Schwanenstraße wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung
erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat
besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der
Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer
Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen
der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden
kann. Stand November
2020: Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2020 haben die Richtlinie ab
01.08.2020 Gültigkeit. |
Erläuterungen und Begründungen:
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
erhalten von der
Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch
initiierter Beschlüsse.
Erfasst wurden alle abschließend im (bisherigen) Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse, die einen Handlungsauftrag an die Verwaltung enthalten und
è auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden oder
è auf Initiative des Gremiums ergänzt oder geändert wurden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister