Betreff
Erneuerung Brückenbelag an der Itter, Antrag der Fraktion Allianz für Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 66/172
Aktenzeichen
66.1 Brücken
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Zweimal wurde der Unterzeichner dieses Wochenende jeweils vormittags Zeuge, wie Radfahrer (beide älteren Jahrgangs) auf der Brücke trotz anqepasster Fahrweise ausrutschten und stürzten. Glücklicherweise verletzten sich die Gestürzten in beiden Fällen nicht und konnten nach ein paar Minuten ihre Fahrt fortsetzen. Anders als bei der Brücke an der Benrather Straße wurde bei der nahezu zeitgleichen Erneuerung vor einigen Jahren auf das rutschanfällige Holz kein rutschhemmender Belag aufgebracht.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt auf die Karnaper Brücke über die ltter rutschsichereren Belag aufzubringen, wie er zum Beispiel auf die ltter-Brücke an der Benrather Straße aufgebracht wurde. Ersatzweise wird die Verwaltung beauftragt, die Aufbringung eines derartigen Belages zu veranlassen, sollte sie nicht in städtischem Besitz sein. Übergangsweise ist ein Warnhinweis anzubringen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Lage der Brücke ist in dem beigefügten Luftbild (Anlage 2) verdeutlicht. Sie ist in städtischem Besitz. Die Brücke besteht aus einem Stahltragwerk mit einem Belag aus geriffelten Holzbohlen (Anlage 3). Durch die Riffelung wird konstruktiv die Rutschsicherheit dargestellt. Eine Beschichtung des Belages ist daher standardmäßig nicht vorgesehen / notwendig.

 

Alle städtischen Brücken werden entsprechend der Regelungen der DIN 1076 (Bauwerksprüfung von Ingenieurbauwerken) regelmäßig durch einen externen Sachverständigen einer Zustandsprüfung unterzogen. Die diesbezüglichen Brückenhauptprüfungen aus 2016 und 2019 bescheinigen der Brücke einen guten Zustand. Eine Durchführungsnotwendigkeit von Maßnahmen am Belag wurde nicht ausgesprochen.

 

2017-2019 wurde jährlich zusätzlich eine Inaugenscheinnahme durch den zuständigen Ingenieur des Tiefbau- und Grünflächenamtes vorgenommen. Die Anlage 4 zeigt diesbezügliche Bilder aus 2019. Diese bestätigen weiter den verkehrssicheren Zustand. Instandhaltungsarbeiten am Belag waren nicht erforderlich.

 

Der vom Antragsteller geführte Vergleich mit der Brücke über die Itter von der Benrather Str. zur Stadthalle ist nicht zielführend. Dort wurde testweise ein Kunststoffbelag auf die Holzbohlen aufgebracht. Dies hat sich nicht bewährt, da die Bohlen darunter unter bestimmten Randbedingungen anfangen zu faulen und der Belag sich ablöst. Die Aufbringung eines solchen Belags kommt also nicht in Frage. Der Austausch der Holzbohlen gegen Kunststoffbeläge ist wegen fehlender Bauartzulassungen derzeit noch genehmigungsrechtlich problematisch.

 

Die Aufstellung von Schildern sieht das Tiefbau- und Grünflächenamt ebenfalls als nicht zielführend an. Bei bestimmten Witterungsbedingungen verlieren praktisch alle Belagsarten ihre konstruktive Rutschhemmung. Dies betrifft selbst den Pflasterklinkerbelag in der Fußgängerzone. So kann auch dort nach längerer Trockenheit und bei leichtem einsetzenden Regen ein „Schmierfilm“ auftreten. Dies ist vergleichbar der Situation auf der Brücke.

 

Die Kosten für eine Beschilderung „Rutschgefahr bei Nässe“ werden auf 300 € geschätzt.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

 

 

Klimarelevanz:

 

keine Relevanz