Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Planungen für Projekte mit Förderung aus dem Digitalpakt für Schulen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der „alte“ Medienentwicklungsplan (MEP) für die Hildener Schulen in städtischer Trägerschaft reichte bis Ende 2019. Die seit Mitte 2019 begonnene Fortschreibung des MEP für den Zeitraum 2020 bis 2024 soll sich eng an die ebenfalls bis 2024 reichende Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2020/2021 anlehnen. Um mögliche Auswirkungen aus den laufenden Haushaltsberatungen ggf. noch einarbeiten zu können, soll die Beratung des neuen Medienentwicklungsplanes in der Sitzung des Schulausschusses am 23.04.2020 erfolgen.
Konkret sehen Finanzplanung und MEP für 2020 bis 2024 eine deutliche Ausweitung der Haushaltsmittel vor, die Gesamtausgaben für IT-Ausstattung und Infrastruktur steigen gegenüber den bisherigen MEP von durchschnittlich 300.000 EUR pro Jahr auf ca. 400.000 EUR pro Jahr. Insgesamt belaufen sich die Gesamtausgaben im Zeitraum 2020 bis 2024 auf ca. 2.700.000 EUR. Begründet ist diese Ausgabenerhöhung zum einen durch neue Projekte aus dem Digitalpakt für Schulen. Für die IT-Grundstruktur wie Netzwerk, Server, WLAN, Interaktionsgeräte ist ein Volumen von ca. 750.000 EUR eingeplant, das zu 90% aus dem Digitalpakt gefördert werden kann.
Zum anderen ist im Planungszeitraum eine Ausstattung fast aller Schülerinnen und Schüler mit persönlichen mobilen Endgeräten (iPads) vorgesehen. Auch diese Ausstattung kann aus dem Digitalpakt gefördert werden, allerdings gedeckelt auf maximal 25.000 EUR je Schule.
Diesen erhöhten Ausgaben stehen aber auch erhöhte Einnahmen entgegen: Zum einen sind dies Fördermittel aus dem Digitalpakt in Höhe von ca. 700.000 EUR. Um eine 1:1-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu erreichen, die den Einsatz im Unterricht und die private Nutzung der Geräte einschließt, ist darüber hinaus auch eine Elternbeteiligung an den Gerätekosten angedacht.
Das „Glasfaserprojekt für 8 Grundschulstandorte“, für das die Stadt Hilden als erste Kommune in NRW eine Förderung durch das Wirtschaftsministerium erhalten hat, führt ebenfalls zu zusätzlichen einmaligen Ausgaben von 319.000 EUR, die aber zu 80% durch die Landesförderung ausgeglichen werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
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Konto |
Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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