Betreff
Jahresbericht 2019 der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle)
Vorlage
WP 14-20 SV 50/178
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2019 der SPE Mühle zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auch im vergangenen Jahr hat sich die Arbeit der SPE Mühle positiv auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit ausgewirkt.

 

Zur Veranschaulichung der Wirkungen der Arbeit der SPE Mühle und der damit einhergehenden Entwicklung der Obdachlosenarbeit in Nachbarregionen und Nordrhein-Westfalen wird der prozentuale Anstieg der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen in diesen Regionen dargestellt.

 

Im Kreis Mettmann ist ein Anstieg dieser Personen vom 30.6.2016 bis 30.6.2018 um 242 % auf 896 Personen zu verzeichnen, im Regierungsbezirk Düsseldorf um 285 % auf 6.310 Personen und in NRW um 164 % auf insgesamt 19.099 Personen. Neuere Werte liegen noch nicht vor. Demgegenüber schwanken die Zahlen der untergebrachten Personen in Hilden seit Jahren zwischen 30 bis 50 Personen. Laut dem vorgelegten Jahresbericht wurden im Jahr 2019 37 Parteien mit insgesamt 50 Personen in der Obdachlosigkeit betreut. 13 Personen sind aus der Obdachlosigkeit herausgeführt worden, in gleicher Höhe erfolgten Einweisungen in die Obdachlosenunterkunft. Ein leichter Anstieg ist zu verzeichnen, der auch auf die veränderte Rechtslage zur Kündigung von Mietverhältnissen zurückzuführen ist.

 

Ohne die vorbeugende Obdachlosenarbeit und die nachgehende Betreuung in Wohnungen und die zahlreichen Kontakte zu Vermietern als Garant für ein funktionierendes Mietverhältnis würde es kaum gelingen, ehemals Obdachlose in eine Mietwohnung zu integrieren oder ein Mietverhältnis zu erhalten.

 

Die allgemeine Sozialberatung ermöglicht die Inanspruchnahme der Beratung, um berechtigte Leistungsansprüche der Ratsuchenden unter Mithilfe zu realisieren, komplexe Situationen aufzugreifen und bei der Lösung der Probleme zu unterstützen. Das führt auch zu einem erheblichen Anteil zu Kontakten mit Leistungsträgern und freiwilligen Kontenverwaltungen mit insgesamt 170 Debitorenkonten und entsprechenden Buchungen.

 

Derzeit wird an einer Lösung gearbeitet, die es ermöglicht, die Unterbringung von Obdachlosen mit immer komplexer werdenden Problemlagen zu verbessern. Damit soll Konfliktpotential innerhalb der Bewohnerschaft minimiert werden und die damit einhergehende Betreuung erleichtert werden.

 

In der Sitzung des Rates vom 12.12.2019 wurde für die SPE Mühle zur Bewältigung des Aufgabenspektrums aufgrund der Untersuchung der SPE Mühle durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung beschlossen, eine weitere Sozialarbeiterstelle zu genehmigen, so dass derzeit 5 SozialarbeiterInnnen zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801 Hilfen für Obdachlose/Controlling SPE Mühle

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

1008011000

531840

Zuschüsse SPE Mühle

514.730

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

12/22

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke