Betreff
Vorschläge für Maßnahmen zum Klimanotstand;
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 61/273
Aktenzeichen
IV/61.1-Klima-Hol
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

(Keine weiteren Erläuterungen vorhanden)


Antragstext:

 

Der Stadtrat möge Empfehlungen recherchieren und beschließen, welche grundsätzlichen Maßnahmen mit dem Ausruf des Klimanotstands verknüpft werden sollen:

 

Folgende Maßnahmen sollten Bestandteil davon sein:

 

a)  Prüfung aller Investitionen und Beschlüsse darauf, dass mit der jeweiligen Investition, dem jeweiligen Beschluss eine baldige CO2 Neutralität

     -— nicht entgegensteht

     —- besser erreicht wird

 

b)  Bei Ausschreibungen Bevorzugung bzw. maßgebliche Bevorteilung von Lieferanten, die CO2 Neutralität nachweisen können bzw. nachweislich auf dem Weg dorthin sind. Damit wird ein Signal in die Privatwirtschaft gehen, das Motivation in die richtige Richtung schafft.

 

c)  Kommunikation: Nachhaltigkeitsmessen konkretisieren das Anliegen beim Bürger, lokale Betriebe, Beratungsangebote kommen in Berührung mit der Bevölkerung.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Es wird beantragt, dass im Rahmen des Klimanotstands Maßnahmen recherchiert und vom Rat beschlossen werden. Der Antragsteller schlägt dazu konkret die Maßnahmen a) bis c) vor:

 

Maßnahme a):

 

Bezüglich einer Prüfung aller Investitionen und Beschlüsse auf baldige CO2-Neutralität gab es am 10.07.2019 einen Antrag der FDP Fraktion mit einer ähnlichen Zielsetzung:

„Die Verwaltung wird gebeten auf allen Sitzungsvorlagen, als Entscheidungshilfe, die durch die dort dargestellten Maßnahmen entstehenden CO2 Emissionen zu vermerken.

Ziel ist die Klimaneutralität der Stadt Hilden und Ihrer Bürger, sowie die der ansässigen Wirtschaft

bis 2030.“

 

Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/148 wurde über das Thema in verschiedenen Ausschüssen beraten und im Rat am 30.10.2019 entschieden. In der Sitzungsvorlage wird ausgeführt, dass eine tatsächliche CO2-Emissionsermittlung (CO2-Bilanzierung) derzeit mangels vorhandener Daten und Aussagekraft mit vertretbarem Aufwand durch die Verwaltung nicht durchgeführt werden kann. Dieses gilt auch in den meisten Fällen für die Prüfung von Investitionen.

 

Es wurde letztlich entschieden, dass nun in jeder Sitzungsvorlage eine verbale Einschätzung zur Klimarelevanz vorgenommen werden soll. Diese Einschätzungen fließen bereits standardmäßig in die Sitzungsvorlagen ein. Es wird empfohlen, weiterhin so zu verfahren.

 

Die zur Prüfung vorgeschlagenen Investitionen sind häufig mit Beschlüssen verbunden, so dass sie in den Einschätzungen zu Beschlüssen miterfasst sind. Ansonsten haben Investitionen auch mit dem Thema Beschaffung zu tun. Dazu weiteres unter Punkt b).

 

Maßnahme b):

 

Es wird beantragt, dass bei Ausschreibungen Lieferanten, die eine CO2-Neutralität vorweisen können oder nachweislich anstreben, bevorzugt werden.

 

Die öffentliche Hand verfügt über ein beachtliches Nachfragepotenzial. Durch gezielten Einkauf von umweltverträglichen Produkten und die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien bei der Produktauswahl und der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die Marktstellung entsprechender Güter gestärkt werden oder ihre Entwicklung gezielt gefördert werden.

 

Kriterien der allgemeinen Umweltverträglichkeit sind zum Beispiel Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit von Produkten, die Verminderung von Schadstoffbelastungen, die Reduzierung von Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Herstellung und den Einsatz der Produkte und den Transport, sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft (Rücknahme, Mehrweg- / Recyclingprodukte). Zudem könnte man auch noch weitere Kriterien der Nachhaltigkeit (z.B. Fairtrade) einbeziehen.

 

Der Antrag bezieht sich nur auf die CO2-Emissionen und es geht daraus nicht klar hervor, welche Bereiche der Produktions- und Lieferkette gemeint sind.

 

Bei der Beschaffung konkrete und weitergehende Anforderungen an die Umweltverträglichkeit eines Produktes (Arbeitsmaterial, Reinigungsmittel, Baustoffe, etc.) zu stellen, ist generell möglich. So können ökologische oder soziale Einkaufsstandards als Eignungs- oder Leistungskriterium gefordert werden.
Der Gesetzgeber hat dies unter anderem im § 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) explizit berücksichtigt. Auch in § 16d Abs. 1 Nr. 5 lit.a) VOB/A und § 43 Abs. 2 UVgO findet sich der Umweltaspekt in Zusammenhang mit der Wertung und den Zuschlagskriterien wieder. Damit fördert das nationale und auch das europäische Vergaberecht die stärkere Gewichtung von Umweltaspekten.
Die Umsetzung bleibt jedoch nach wie vor jedoch schwierig, da nur wenig anders als anhand anerkannter Zertifikate „weiche“, bzw. schwer zu greifende Bewertungskriterien auch tatsächlich überprüfbar werden. Hier können z.B. Nachhaltigkeitssiegel und sonstige kontrollierte Produktauszeichnungen helfen oder Verbrauchswerte von zu beschaffenden Maschinen/Fahrzeugen etc. bei der Angebotsbewertung mit einfließen.

 

Sollte allerdings bei der Angebotsbewertung die CO2 -Emission „des Lieferanten“ (wie im Antrag gefordert) geprüft und bewertet, bzw. seine Neutralität gefordert werden, besteht zum einen bei Vergabeverfahren die Gefahr eines Vergabefehlers. Die Konsequenz wären gegebenenfalls stillstehende Vergabeverfahren und Entschädigungsforderungen von Bietern.

Zum anderen kann es schwierig sein, Firmen zu finden, die eine CO2-Bilanzierung vorzeigen können. Z.B. im Bausektor ist das bei den meistens beauftragten kleinen bis mittelständigen Firmen nicht der Fall. Diese sind schon von ihrer Struktur her in der Regel nicht in der Lage, Angaben zur CO2-Situation des Betriebs zu machen. Sie würden dann als Bieter wegfallen, was bei der derzeitigen Baukonjunktur die wenigen Angebote noch ausdünnen würde.

 

Dieser kleine Exkurs zeigt, dass die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Beschaffung (siehe Anlage 2) besteht, es allerdings einer genauen Betrachtung bedarf, in welchen Bereichen sie sinnvoll ist.

 

Bei der Materialbeschaffung wird bereits in einigen Bereichen die Umweltfreundlichkeit von der Stadt HiIden berücksichtigt. Allerdings gibt es derzeit noch keine verbindlichen Dienstanweisungen dazu. Die Zentrale Vergabestelle beschäftigt sich bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit im Vergabewesen insbes. wird im Hinblick auf die Intensität der Vorgaben diskutiert. Kurzfristig wird eine Formulierung aufgenommen, die die am Vergabeverfahren Beteiligten dazu anhält, nachhaltige Aspekte bei ihrer Ausschreibung zu beachten. Die Umstellung des gesamten Beschaffungs- und Vergabewesens auf nachhaltige Ziele, wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die explizite CO2-Neutralität als Ziel zu setzen, ließe sich nur mit Hilfe eines offiziellen Zertifikats, wie z.B. des TÜV SÜD nachvollziehen oder überprüfen.

Die Verwaltung ist bestrebt, wo möglich und sinnvoll eine Beschaffung/ Beauftragung nachhaltig oder möglichst umweltfreundlich durchzuführen. Für weitergehende Anforderungen ist eine Prüfung in allen Ämtern, die Ausschreibungen vornehmen, notwendig. Diese Prüfung umfasst auch die rechtlichen Möglichkeiten, da es hier enge Regelungen im Vergaberecht gibt. Auch könnten zusätzliche Kosten entstehen, da umweltfreundliche Produkte oft kostspieliger sind. Allerdings könnten auch Kosten durch längere Lebenszyklen auf Dauer verringert werden.

 

Auf Grund der oben genannten Unklarheiten wird empfohlen, den Antrag zur Festlegung der CO2-Kriterien abzulehnen. Die Verwaltung wird weiterhin, wo möglich und sinnvoll, eine Beschaffung/ Beauftragung nachhaltig oder möglichst umweltfreundlich durchführen.

 

Maßnahme c):

 

Es wird die Durchführung einer Nachhaltigkeitsmesse zur Verbesserung der Kommunikation empfohlen.

Das Thema Nachhaltigkeit stellt letztlich ein Zusammenspiel ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte dar, so dass es mit seinen Inhalten thematisch über die Inhalte eines Klimanotstandes hinausgeht.

Daher wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller sich auf eine Messe mit Inhalten zum Thema Klima bezieht.

In dieser Annahme wird auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/271 verwiesen, mit der der Antrag 2 (eine Messe mit dem Ziel, den CO2-Fußabdruck zu senken) des Antragstellers in der gleichen Sitzung beraten wird. Hierin wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage würden allerdings auch auf eine Messe/ Börse zutreffen, die sich mit dem Gesamtthema „Nachhaltigkeit“ befasst.

 

 

Hinweis zum Verfahrenslauf

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung ist für Vergaben im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die/der Bürgermeister/in, d.h. die Stadtverwaltung zuständig. Laut § 5 Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über Unterlagen gemäß §13 KomHVO (ehemals § 14 GemHVO).

Nach den Regelungen der Hauptsatzung (§ 9) ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden grundsätzlich dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Hinzu kommt die Regelung in § 6 der Zuständigkeitsordnung, wonach Klimaschutzangelegenheiten grundsätzlich im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorzuberaten sind.

Hieraus ergibt sich die auf dem Deckblatt der SV abgebildete Beratungsfolge.

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

Klimarelevanz:

 

-       Antrag zu verschiedenen Maßnahmenvorschlägen im Rahmen des Klimanotstandes.

-       Relevant für das Klima.

-       a) Die Prüfung von Beschlüssen bzw. Investitionen bezüglich einer CO2-Neutralität würde das Bewusstsein für das Thema schärfen und gegebenenfalls Entscheidungen zugunsten einer CO2-Minimierung beeinflussen.

-       b) Eine umweltfreundlichere Beschaffung bzw. Ausschreibung würde den CO2-Ausstoß mindern und auch weitere positive Aspekte beinhalten.

-       c) Die Durchführung einer Klima-Messe würde bei Bürgern gegebenenfalls mehr Bewusstsein für den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung schaffen und zur Umsetzung von privaten Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes anregen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke