Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/175
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zu Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Hilden zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2019 haben sich die Asylzahlen im Zeitraum Januar bis November wie folgt entwickelt:

 

Im Berichtsjahr 2019 wurden 133.324 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 151.944 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der Erstantragszahlen um 12,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2019 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 1,6 % auf 21.732 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 155.056 Asylanträge im Zeitraum Januar bis November 2019 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (174.040 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 10,9 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, November 2019).

 

Ende November 2019 lag die Gesamtzahl der Erstanträge bei 10.263. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer nach Erstanträgen für den Zeitraum November 2019 sind:

 

 

TOP 10

Staatsangehörigkeiten

Anzahl

Personen

Anteil an

 allen

%

1.

Syrien

2.679

26,1

2.

Irak

957

9,3

3.

Türkei

778

7,6

4.

Afghanistan

768

7,5

5.

Iran Islam. Rep

664

6,5

6.

Nigeria

420

4,1

7.

Georgien

279

2,7

8.

Eritrea

259

2,5

9.

Republik Moldau

255

2,5

10.

Somalia

246

2,4

 

Sonstige

2.958

28,8

Insgesamt

11.076

100

 

Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im Verlauf der vergangenen Jahre seit 2015 stetig zurückgegangen.

 

Im Rahmen der Asylverfahren, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im November 2019 entschied, erhielten 5688 Personen ein Bleiberecht was einer Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten von 40,2 % entspricht.

 

Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50 Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive. Seit 01.08.2019 trifft dies auf die Herkunftsländer Eritrea und Syrien zu.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen voraussichtlich über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind, bleiben sie überwiegend entsprechend in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Mit Stand 07.01.2020 sind in Hilden 478 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen untergebracht. Der Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch zahlreiche Auszüge, indem Menschen privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten oder durch Abschiebungen (17 Personen im Jahr 2019) außer Landes gebracht wurden. Von diesen 478 Personen sind 296 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat November 2019 bezog die Stadt Hilden für 172 Personen aus dieser Gruppe vom Land NRW Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), Tendenz fallend.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 98 Menschen.

 

In Hilden sieht die Verteilung in den Unterkünften nach Nationalitäten mit Stand 07.01.2020 wie folgt aus:

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

Anteil %

1.

Syrien

63

13,18

2.

Irak

58

12,13

3.

Afghanistan

34

7,11

4.

Eritrea

32

6,69

5.

Iran

29

6,07

6.

Nigeria

28

5,86

7.

Guinea

27

5,65

8.

Aserbaidschan

20

4,18

9.

Russland

19

3,97

10.

Türkei

18

3,77

 

Sonstige

150

31,38

 

insgesamt

478

100%

 

Unter „Sonstige“ fallen 150 Personen aus weiteren 24 Ländern.

Insgesamt sind also in Hilden 478 Personen aus 34 Ländern in Übergangsheimen untergebracht.

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren zwar negativ entschieden sind, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Deutschland aufhalten dürfen, z.B. wegen eines Abschiebeverbotes. Sie verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg):

Stand 05.01.2020

Bewohner im

Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz (in Übergangsheimen und Wohnungen)

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

 

187

 

387

Weitere Aufnahmeverpflichtung

 

1

 

154

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

 

99,47*

 

71,55*

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

 

188

 

541

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Für Hilden bedeutet das eine weitere Aufnahmeverpflichtung von 154 Personen, die derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg nicht umgesetzt wird. Derzeit werden 1-3 Flüchtlinge monatlich zugewiesen.

Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge ist eine Unterbringungskapazität von 633 Personen zwingend vorzuhalten. Zudem sind weitere Kapazitäten erforderlich, sollte sich die Aufnahme von Flüchtlingen aufgrund verschiedener Krisenherde wieder verstärken.

 

Wie bereits in der letzten Sitzungsvorlage dargestellt, ist die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage von 390 (Stand: September 2019) auf 387 (Stand: Januar 2020) Personen gesunken. Die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

296 Personen befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen, sie erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 124 Leistungsberechtigte sind vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden vom Land nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen. Die Kostenerstattung gem. FlüAG gilt lediglich für 172 Personen.

 

Werden alle Personengruppen zusammengefasst, halten sich in Hilden derzeit 683 Personen auf, wovon 478 derzeit in städtischen Unterkünften leben. Demzufolge haben ca. 210 Personen (+ 10,6 %) eine Wohnung gefunden und haben damit ihre gesellschaftliche Integration verbessert.

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen leisten hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

 

Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält, was zwar prognostiziert wird, ist von der künftigen internationalen politischen Entwicklung abhängig.

 

Der Konflikt zwischen Iran und USA spitzt sich zu. Die Europäische Union warnt vor einer neuen Flüchtlingskrise im Falle einer Verschärfung des Irankonflikts. Die Möglichkeit bestehe, dass drei Millionen Afghanen, die in dem Land leben, den Iran verlassen. Die meisten von ihnen würden dann voraussichtlich wegen der Sicherheitslage nicht nach Afghanistan zurückkehren, sondern in die Türkei und dann nach Europa fliehen. Es bestehe das Risiko einer riesigen Flüchtlingswelle, die Europa vor große Herausforderungen stellte. (Quelle: Nachrichtenagentur dpa)

 

 

Die Anzahl der Personen, mit der in Hilden im Rahmen des Familiennachzugs im Jahr 2020 zu rechnen ist, wird weiterhin mit ca. 20 Personen angenommen. Von Januar bis Dezember 2019 wurden der Stadt Hilden zwölf Personen Rahmen des Familiennachzugs zugewiesen.

 

 

Finanzielle Situation

 

(Eine Tabelle hierzu wurde zur besseren Lesbarkeit als Anlage 1 beigefügt)

 

Im Jahr 2018 und 2019 wurden die Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration in Nordrhein-Westfalen gem. § 14 a / 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetz für den Durchführungszeitraum 01.01.2015 - 31.10.2019 und für 2019 für den Durchführungszeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 ausgezahlt. Auch wenn die Auszahlung der Mittel erstmals im Jahr 2018 erfolgte, so galt die Zuwendung bereits ab dem Jahr 2015. Durch die Mittel sollen die Gemeinden zur Integration insbesondere von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und Geduldeten entlastet werden. Im Jahr 2020 ist nicht mit weiteren gesetzlichen Mitteln zur Integration zu rechnen.

(Quelle: http://www.kfi.nrw.de/zuwanderung/Integrationspauschalen1/191127-FAQ-zu-_-14c-TIntG.pdf) 

 

Integration

 

Die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in den Übergangsheimen der Stadt Hilden erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte, die gleichzeitig Hilfestellungen zur Integration in die hiesige Gesellschaft leisten.

In der ersten Zeit stehen dabei vor allem formale Dinge im Mittelpunkt, wie das Erläutern der Hausordnung, die Anmeldung im Bürgerbüro, das Anmelden von Kindern in der Schule und die Weiterleitung zu anderen Behörden oder Sprachkursträgern.

 

Viele Personen bedürfen auch dringend medizinischer Behandlung oder Pflege, weshalb auch Kontakte zu Ärzten, Spezialkliniken oder Pflegediensten geknüpft werden.

Die Regelung der grundsätzlichen Angelegenheiten wird auch als „formale Integration“ bezeichnet.

 

Hiernach setzt sich die sozialpädagogische Betreuung mit Schritten zur „sozialen Integration“ fort, die ebenfalls durch die Fachkräfte der Abteilung „Besondere soziale Dienste“ geleistet oder begleitend unterstützt werden.

 

Maßnahmen und Projekte werden zum Teil aus eigener Hand, aber auch in Abstimmung mit zahlreichen Kooperationspartnern angeboten. Ferienangebote für Kinder werden z.B. in eigener Regie durchgeführt, auf die Angebote von Sportvereinen, Stadtbücherei und Musikschule wird hingewiesen. Der seit 2006 bestehende „Maßnahmenkatalog Integration“, in dem zahlreiche und unterschiedlichste Akteure in der Stadt Fördergelder für integrative Projekte beantragen, enthält auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Maßnahmen, die sich auch an Flüchtlinge richten.

 

Die im Januar 2019 begonnene Kooperation mit dem Kinderschutzbund wird aufgrund der bisherigen Nachfrage weitergeführt. Das „Café Mima“ (Migration und Mama) bietet einmal im Monat die Möglichkeit für junge Mütter, die in Übergangsheimen leben, sich zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation auszutauschen. Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und begleitet.

 

Der Integrationsrat, Parteien und Bürgervereine suchen die Kooperation mit der Abteilung „Besondere soziale Dienste“, um Kindern zu Festen wie Ostern oder St. Martin eine Freude zu machen.

 

Vorrang vor eigenen Angeboten hat immer die Vermittlung in bestehende Angebote in der Stadt um Integration zu bewirken und Isolation zu vermeiden.

Menschen dazu zu motivieren, am „Alltag der Stadt“ teilzunehmen, an bestehenden Strukturen zu partizipieren, ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache der wichtigste Grundpfeiler für Integration.

 

Auch die Kirchen und die Moscheegemeinden beteiligen sich an der Integration der Flüchtlinge. Die katholische Kirche und die evangelische Kirche betreiben mit ihren Cafés, wo Flüchtlinge Kontakte knüpfen können und in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützt werden, auch einen wertvollen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in Hilden. Die Moscheegemeinden haben ihre Türen für Flüchtlinge geöffnet – im Ramadan sind die Flüchtlinge dort eingeladen, das Fasten zu brechen.

 

Im Jahr 2019 fand auf dem Gelände des Übergangsheims Schalbruch ein Nachbarschaftsfest statt, das von den sozialpädagogischen Fachkräften der Stadt organisiert worden war - unter Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, wie auch der Nachbarschaft und mehrerer Institutionen, die im Stadtteil aktiv sind.

Die positiven Resonanzen auf dieses Fest verdeutlichen, dass die Kontakte, die hier geknüpft wurden, und der Austausch, der hier stattfand, zu einem positiven Klima in der Stadt beitragen und zum gegenseitigen Verständnis. Die Bewohner der Unterkünfte wurden aktiv in die Gestaltung des Festes einbezogen.

 

Das ehrenamtliche Engagement Hildener Bürger und Bürgerinnen besteht weiter fort. Neben den Personen, die sich in den Kirchen engagieren, gibt es 9 sehr engagierte Integrationslotsen und -lotsinnen, die (auch spontan) angefragt werden können, um Flüchtlingen bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

Kontakte zwischen der Verwaltung und den Lotsinnen und Lotsen kommen oft zustande, ebenso findet regelmäßig ein gemeinschaftlicher Austausch statt.

 

Unterstützt wird dieses ehrenamtliche Engagement auch durch das Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ des Landes, welches die finanzielle Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen bezweckt. Es ermöglicht, den Integrationslotsen und -lotsinnen eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement zukommen zu lassen. Außerdem wurden aus dieser Förderlinie im Jahr 2019 diverse Angebote zur Freizeitgestaltung möglich gemacht, wie z.B. Ausflüge zu Museen und Zoos, die von den Integrationslotsen und -lotsinnen begleitet wurden.

 

Mit den Mitteln aus 2019 wird derzeit ein Begegnungsraum eingerichtet. Das Inventar wurde beschafft, abschließende handwerkliche Arbeiten finden derzeit noch statt, sodass der Raum ab März 2020 den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen wird.

 

Für das Jahr 2020 sind weitere Aktionen geplant - ein entsprechender Antrag beim Land NRW auf KOMM-AN Förderung ist gestellt. Bei einem positiven Bescheid des Landes würde ein weiterer Begegnungsraum geschaffen und das Engagement der Integrationslotsinnen und - lotsen in der bisherigen Weise fortgesetzt.

 

Der Jugendmigrationsdienst (JMD), der bislang in Langenfeld zu erreichen war, hat in 2019 seine Tätigkeit in einem Büro an der Herderstraße aufgenommen und bietet nun sein Beratungsangebot unmittelbar in Hilden an. Im Mittelpunkt des Beratungsangebotes stehen Bildung, Spracherwerb und Zeugnisanerkennung für Menschen zwischen 12 und 27 Jahren.

 

Das Projekt „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG), dessen Federführung beim Jugendamt angesiedelt ist, beabsichtigt, insbesondere neuzugewanderte junge Frauen bei ihrer beruflichen und schulischen Orientierung zu unterstützen. Ein Gespräch zwischen ZAG und dem JMD zusammen mit der Verwaltung ist Ende Januar terminiert, um beide Angebote aufeinander abzustimmen.

 

Die Beratung von Flüchtlingen durch den des Integrationsfonds Hilden-Haan, dient der Integration von Flüchtlingen in das Erwerbsleben. Hierfür ist eine intensive Betreuung und Beseitigung von Hemmnissen erforderlich, die auch in der Herderstrasse angeboten wird.

„Der IFH begleitet ausgewählte Kandidaten in der Phase des Spracherwerbs und hilft seit 2015 mit seinen Kontakten, erfolgreiche Kandidaten an lokale Arbeitgeber zu vermitteln“ – so die Selbstbeschreibung des Angebotes der Organisation. Erste Flüchtlinge wurden in Arbeit vermittelt.

 

Der Integrationsfond Hilden-Haan ist eine Initiative der Firma Qiagen und der Rotary Stiftung Hilden-Haan (RSHH) in Kooperation mit der Volkshochschule Hilden-Haan. Die seit 2015 erfolgreichen Bemühungen zur beruflichen Integration der Flüchtlinge werden u. a. auch von der Stadt Hilden unterstützt.

 

Da der der Stadt Hilden weiterhin monatlich nur einzelne Flüchtlinge zugewiesen werden, können sich die SozialarbeiterInnen intensiv um die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften kümmern, Anliegen schneller klären und einen höheren Standard bei der Integration von Flüchtlingen erreichen.

In den Beratungsgesprächen im Rahmen von Hausbesuchen in den Unterkünften, wie auch in der Sprechstunde im Dienstgebäude kann die Situation von Einzelpersonen und Familien angemessen und ausführlich besprochen werden. Lösungen und Lösungsmöglichkeiten werden gemeinsam erarbeitet.

 

Die derzeitigen Zuweisungen tragen zu einer moderaten Auslastung der städtischen Unterkünfte bei, weshalb die Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner bereits entzerrt wurde und weiter verbessert werden soll. Dieser Zugewinn an Lebensqualität wirkt sich unmittelbar auf die Beziehungen der Menschen untereinander aus und verbessert das Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt.

 

Der Kreis Mettmann hatte einen Antrag im Rahmen des Projektes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit - Gemeinsam klappt’s“ gestellt, der es der Stadt Hilden ermöglicht, mit einer halben Stelle die Integration von geduldeten Flüchtlingen im Alter von 18 bis 27 Jahren zu verbessern. Es erfolgt eine intensive Einzelbetreuung im Rahmen des Case-Management, um ressourcenorientiert Integrationschancen der Geduldeten zu erhöhen. Eine Sozialarbeiterin der Stadt Hilden hat diese Aufgabe übernommen, derzeit werden die ersten Beratungsgespräche geführt, um einen Überblick über Möglichkeiten zu gewinnen.

 

Darüber hinaus bietet der Kinderschutzbund unter ehrenamtlicher Unterstützung einer Sozialarbeiterin der Stadt Hilden das Projekt „Echt starke Familien“ MiKiE (Migranten, Kinder, Eltern) ab dem 25.1.2020 an. Das Projekt wird in 8 Modulen in der Herderstrasse angeboten, die Kinderbetreuung ist sichergestellt. Wesentliche Aspekte der Module werden die Kinderrechte und Erziehungsverantwortung der Eltern sein. Unter Anderem werden die kindliche Entwicklung und Sozialisation, Bildung und Gesundheit unter Berücksichtigung der Kultur und der Werte eine wesentliche Rolle spielen.


gez.

Birgit Alkenings