Beschlussvorschlag:
1. Der Integrationsrat und
der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des
Maßnahmenkataloges 2019 zur Kenntnis.
2. Der Sozialausschuss
beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten
Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2020. Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die
Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den
Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die
Bereit-stellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu
ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des
Integrationskonzeptes orientieren:
1. Sprachförderung
und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
3. Interkulturelle
Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung
im Sport
5. Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische
Partizipation
Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog
Integration bis heute ca. 298 Projekte und Maß-nahmen gefördert.
Einem Aufruf des Integrationsbüros zur
Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die
hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“
befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen
sowie andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei
zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu
verbessern.
In den Jahren bis 2016 stand jährlich eine
Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung, aufgrund vom Rat
beschlossener Sparmaßnahmen waren es dann in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich
€ 20.000,--. Der Maßnahmenkatalog Integration für das Jahr 2020 wird im Budget mit
insgesamt € 15.000,-- geplant. Es ist angedacht, den Maßnahmenkatalog, die
Einzelzuschüsse und den Integrationspreis zu einer Fördermaßnahme zusammen zu
fassen und auf insgesamt 27.000,-€ zu deckeln. Eine neue Konzeption wird
aktuell erarbeitet.
Die Anzahl der Anträge und die Höhe der
beantragten Mittel insgesamt sind dabei bis zum Jahr 2015 zunächst gestiegen,
in den Jahren 2016, 2017, 2018 waren die Zahlen schwankend und erreichten im
Jahr 2019 mit 39 eingereichten Anträgen ihren Höchststand.
Für das Jahr 2020 wurden 35 Anträge gestellt.
Ein Antragsformular erleichtert es,
verschiedene Ideen und Projekte, die sich wiederrum auf unterschiedlichste
Personenkreise beziehen, vergleichbar zu machen, um sie hinsichtlich ihrer
Bedeutung und Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen, was auch die Beratungen
im Integrationsrat und im Sozialausschuss erleichtert.
Für die Verteilung der Mittel gibt es nicht
„die einzig richtigen“ und objektiven Kriterien. Je nachdem, welchen
inhaltlichen Schwerpunkten man die Priorität einräumt, lassen sich unterschiedliche
Auffassungen vertreten, was die Vergabe der Fördergelder betrifft.
Die Hildener Maxime „Integration ist eine
Querschnittsaufgabe“ (Strategiepapier Integration) beinhaltet, dass sich
Anträge in Bezug auf ihre Zielgruppen sehr stark unterscheiden können und daher
teilweise kaum vergleichbar sind.
Der vorliegende Vorschlag versteht sich dementsprechend
als Versuch, verschiedenen Zielgruppen, Akteuren und Handlungsfeldern gerecht
zu werden. Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, für eine andere
Verteilung zu votieren bzw. eine andere Entscheidung zu treffen.
Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des
Integrationsrates, Herrn El Halimi, wurden alle Antragsteller per Email zur
Sitzung des Integrationsrates eingeladen, um evtl. offene Fragen zu den
Anträgen beantworten zu können.
Ein Konsens bestand in den letzten Jahren
darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen
Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig sind. Sprache und Bildung haben
eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess - sie sind geradezu der Schlüssel für das Gelingen von
Integration.
Dieser Konsens lag
der Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2019 zugrunde. Für die 39
Projektideen waren Mittel in Höhe von € 56.844,-- beantragt worden.
Da viele Projekte
weiterhin durchgeführt werden sollen, geben die Verwendungsnachweise aus 2019
auch Aufschluss über die Anträge für das Jahr 2020, weshalb Verwendungsnachweise
und Anträge in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst wurden.
Anlage
1 stellt dar, welche
Träger und welche Projekte im Jahr 2019 gefördert wurden und wie hoch der
jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung
folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte
beschrieben haben.
Da in einigen Fällen die bereitgestellten
Mittel nicht in voller Höhe abgerufen wurden, ergab sich insgesamt eine
Einsparung von € 616,73.
Zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass
die Resultate den Planungen entsprechen.
Der „Maßnahmenkatalog Integration“ hat sich
damit auch im Jahr 2019 erneut als ein wirksames Instrument zur Steuerung der
Integrationsarbeit bewährt.
Anmerkung zu den Anlagen:
Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per
Email und per Post erfolgte, sind die meisten der beigefügten Anlagen nicht mit
einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale
versehen mit einer Unterschrift vor.
Anlage
2 beinhaltet die beim
Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2020. Die
Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte
Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die
Tabelle folgen die Anträge der Akteure, auf deren inhaltlicher Grundlage der
Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.
Insgesamt wurden 35 Projektanträge von 17
Akteuren eingereicht, in denen insgesamt € 50.494,-- beantragt wurden.
Bezogen auf die sieben, im Strategiepapier
„Integration ist machbar!“ definierten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung
folgende Vergabe der Mittel vor:
Handlungsfeld 1, Sprachförderung und
Chancengleichheit:
12 Maßnahmen, € 9.150,--, entspricht 61% des
gesamten Fördervolumens
Handlungsfeld 2, Stadtteilorientierte
Förderung der Integration:
2 Maßnahmen, € 600,--, 4%
Handlungsfeld 3, Interkulturelle Initiativen
und Zusammenarbeit:
6 Maßnahmen, € 3.050,--, 20,3%
Handlungsfeld 4, Integrationsförderung im
Sport:
6 Maßnahmen, € 2.200,--, 14,7%
Es werden also weiterhin, trotz der Priorität
für Maßnahmen zum Bildungs- und Spracherwerb, Angebote und Projekte aus anderen
Handlungsfeldern gefördert.
Alle eingegangenen Anträge verdeutlichen,
dass es in Hilden hinsichtlich „Integration“ insgesamt ein sehr großes
Engagement gibt und sehr viel Kreativität vorhanden ist, was sich in sehr viel
unterschiedlichen Aktivitäten widerspiegelt.
Um den für eine Förderung vorgeschlagenen
Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen und dementsprechend
ausreichend große Ressourcen bereitstellen zu können, war es erforderlich, einige
der eingegangenen Anträge nicht für eine Förderung vorzuschlagen. 9 Anträge
wurden daher im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nicht berücksichtigt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier xankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0505012000 |
531800 |
Zuschüsse |
15.000,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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