Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Rahmen des Budgets im Haushalt 2020
veranschlagten Einzelzuschüsse an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt
5.360 Euro wie in Anlage 1
dargestellt zu verteilen.
Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der
Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von
Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden
vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2016, erhalten die Migrantenvereine
Einzelzuschüsse für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern
1. Sprachförderung
und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
3. Interkulturelle
Initiativen und Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung
im Sport
5. Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische
Partizipation
die im Strategiepapier Integration definiert
sind.
Seit dem Jahr 2017 stehen insgesamt € 5.360,
-- für Einzelzuschüsse zur Verfügung. Im Rahmen des Budgets wurde das Geld im
Haushalt 2020 berücksichtigt. Die Anträge für das Jahr 2020 wurden von fünf
Vereinen fristgerecht eingereicht. Vier Vereine beantragten keine Zuschüsse. Darüber
hinaus erhalten 9 Vereine 700 € jährlich und der Integrationsrat einen Zuschuss
in Höhe von 500 € aufgrund dieser Richtlinien.
Das Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine
mit der Zusendung des Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung
und die entsprechende Frist hingewiesen.
In der Anlage
1 ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung
eingegangenen Anträge beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu
den kalkulierten Kosten und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten
Zuschusses, außerdem auch jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro
Verein und den Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel.
Insgesamt haben die Vereine Projekte und
Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation € 11.800, --
benötigten. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt
€ 7.800, --.
In den Anlagen 1.1 – 1.12 sind die Anträge
der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine
konkret angestellt haben.
In manchen Anträgen sind die Planungen sehr
konkret, in anderen Anträgen weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung
dessen muss berücksichtigt werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der
Integrationsrat letztlich beschließt, für die abschließende Planung eines
Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit dem
Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.
Anmerkung:
Da das
Antragsverfahren größtenteils digital und per Email abgewickelt wurde, tragen
die in der Anlage beigefügten Anträge überwiegend keine Unterschrift. Die
Anträge liegen dem Integrationsbüro jedoch auch unterschrieben im Original vor.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2020 |
0505011000 |
531800 |
Zuschüsse |
12.160 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||