Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz am 13.02.2020 die Investitionsmaßnahme “Umbau und Erweiterung GGS Elbsee,
Aufstockung Verwaltung, Schalbruch 33“ (IO26250005) in Höhe von 1.395.500 Euro brutto.
Die Mittel werden
mit 400.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 und mit 995.500 Euro im Haushaltsplan 2021
etatisiert.
Erläuterungen und
Begründungen:
Die
Offene Ganztagsschule “Am Elbsee“ ist eine städtische Gemeinschaftsgrundschule
und liegt in einem grünen und verkehrsberuhigten Gebiet im Stadtteil Meide. Das
Schulgebäude ist strukturiert in zwei jeweils zweigeschossige Klassentrakte,
zwischen denen sich riegelförmig der eingeschossige Verwaltungstrakt befindet
und die miteinander über den schulhofseitigen Gang im Erdgeschoss verbunden
sind. Hier befinden sich auch der Hauptzugang zum Schulgebäude sowie die
Verbindung über einen Laubengang zu Mensa, WC-Anlagen und Kindergarten.
Die
Lehrer- und Betreueranzahl hat sich durch die Anerkennung als Integrationsschule
durch den Kreis erhöht. Deswegen mangelt es an Räumen für Differenzierung,
Bibliothek und Therapie. Die geplante Aufstockung soll den entsprechenden Platz
schaffen.
Die
Fertigstellung der Maßnahme ist für Sommer 2021 geplant.
Zu
den erforderlichen Baumaßnahmen ist folgendes auszuführen:
Entwurf
zur Vorplanung
Der Entwurf sieht eine
Aufstockung des eingeschossigen Traktes vor, um für den dringend benötigten
Platzbedarf der OGS Raum zu realisieren. Zusätzlich ist ein Aufzug geplant, um
die Schule weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Die Räume der Verwaltung
sind im neuen Obergeschoss angeordnet, während die neuen Räumlichkeiten im
bestehenden Erdgeschoss untergebracht werden. Dementsprechend sind hier einige
Umbau- und Modernisierungsmaß-nahmen umzusetzen.
Auf Grund der beiden
Treppenhäuser, die jeweils im Bestand als Bindeglied zwischen den
Klassentrakten und dem Zwischentrakt angeordnet sind, kann das neue
Obergeschoss mit überschaubaren Eingriffen in den Bestand erschlossen und können
die notwendigen Rettungswege sichergestellt werden. Die Raumgeometrie der
Aufstockung orientiert sich am Erdgeschoss, d. h. über einen die beiden
Klassentrakte verbindenden, schulhofseitigen verglasten Gang können alle neuen
Räume erreicht werden. Die Anbindung des Ganges an die Bestandstreppenhäuser
erfolgt jeweils über eine kleine für Rollstühle geeignete Anrampung, da es hier
konstruktionsbedingt zu leichten Höhenversprüngen kommt.
Konstruktion
Die mit der Erstellung des Bestandsgebäudes
ausgeführte Gründung gibt die mögliche Konstruktion vor. Die auskragende
Stahlbetondecke des Erdgeschosses wird mittels Stahlrundstützen an der
schulhofseitigen Fassade abgefangen und oberseitig mit in den Querachsen
angeordneten Stahlträgern ertüchtigt, zwischen denen jeweils eine
Holzbalkenlage angeordnet wird. Der weitere Aufbau erfolgt durch eine
ausgesteifte Holzrahmenkonstruktion und eine darauf querliegende und im
Flurbereich auskragende Dachbalkenlage. Die Fassade wird im Flurbereich zum
Schulhof wie auch im Erdgeschoss eine Holz-Alu-Glasfassade erhalten, um eine
helle und offen Atmosphäre zu schaffen.
Gebäudetechnik
Die Wärmeversorgung der umgebauten Etagen erfolgt über die im Bestand
vorhandene Gasheizungsanlage. Wasser und Abwasser werden an das Bestandssystem
angebunden. Die existierende Alarmierungsanlage sowie das Strom- und Datennetz
werden entsprechend erweitert.
Kosten/Einsparpotential
Die Kosten für die
Aufstockung wurden im Haushalt bislang mit einem Volumen i. H. von 1.208.000
Euro unter der alten Investnummer I261900140 angemeldet. Auf Grund der Fortschreibung
der Planung mit größerer Planungstiefe und unter Berücksichtigung des Einbaus
eines Aufzuges, sowie unter Berücksichtigung von Marktentwicklung und
Unvorhersehbarkeiten haben sich die Schätzkosten um 187.500 Euro auf 1.395.500
Euro erhöht (neue Investnummer IO26250005).
Einsparpotentiale wurden bereits geprüft und zum Teil in der Kostenberechnung
berücksichtigt. So wird z. B. auf eine verglaste Brüstung im Obergeschoss verzichtet.
Diese ist in den beigefügten Plänen allerdings noch enthalten.
Gezeichnet Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
x |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
0113030010/IO26250005 |
096002 |
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400.000 |
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2021 |
0113030010/IO26250005 |
096002 |
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995.500 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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