Betreff
"Hilden macht's einfach" - Klima-Messe;
Bürgerantrag nach §24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 61/271
Aktenzeichen
IV/61.1-Klima-Hol
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Ziel soll es sein, dass die abstrakt in den Medien transportierte Forderung sich CO2 neutraler zu verhalten konkretisiert wird durch

-       mehr persönliche Gespräche über persönliche Ideen, wie man sich besser verhalten könnte,

-       (be)greifbare reale Angebote, die mehr Menschen zusammenbringen und dadurch zum Handeln animieren soll.

 

 


Antragstext:

 

Damit die Energiewende gelingt, müssen möglichst bald möglichst viele mitmachen.

Ich glaube auch, dass einige schon etwas tun wollen, aber ihnen der Anstoß fehlt.

 

Ein solcher Anstoß könnte in Hilden organisiert werden mit einer "Messe" auf der Mittelstraße zum Thema: „Wie kann der einzelne Hildener seinen/ihren CO2 - Fußabdruck konkret senken?“ (das Motto kann sicherlich noch griffiger formuliert werden, z.B.: „Hilden macht’s einfach“ o.ä.)

 

Ausstellen könnten:

-       Energieberater, Stadtwerke, Ökostromanbieter,

-       Vorstellung der gelungenen Energiewende an Beispielen wie z.B Gemeinde Saerbeck, Rhein Hunsrück-Kreis, Schönau

-       Handwerksbetriebe (Solarteure, Elektriker für z. B. LED Lampen-Umrüstung, Installateure für z.B. Wärmepumpen, Handwerker mit Lösungen für Wärmedämmung etc.),

-       Reisebüros (mit CO2 neutralen Reiseangeboten ohne Kreuzfahrt, Flugzeug)

-       Autohäuser mit E-Autos

-       „Elektromobilität NRW“ informiert (https://www.elektromobilitaet.nrw)

-       Fahrradläden mit Angeboten (um besser mit dem Rad zur Arbeit, bzw. mit dem Rad zum Einkauf bzw. mit dem Rad zum Kindergarten zu kommen, Anhänger, E-Räder, etc.)

-       zu essen gäbe es ausschließlich vegetarisches Essen mit neu kennenzulernenden Rezepten und Lebensmittel aus der Umgebung

-       Rheinbahn informiert über deren Zukunftsideen,

-       Mitfahrzentralen, carsharing, ...

-       .... usw.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 04.10.2019 hatte der Antragsteller der Stadtverwaltung bereits per Mail die Veranstaltung einer Klima-Messe vorgeschlagen. Am 24.10.2019 bekam er daraufhin eine Antwort, deren Inhalt sich auch in dieser Stellungnahme abbildet.

 

Eine Klima-Messe ist grundsätzlich eine sehr gute Idee, um die Themen Klimaschutz und Klimafolgeanpassung weiter in die Öffentlichkeit zu bringen und die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, einen eigenen Beitrag zu leisten.

 

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Organisation und Durchführung einer Klimamesse einen relativ hohen Aufwand für die Verwaltung bedeuten würde.

 

In Hilden finden organisatorisch ähnliche Veranstaltungen (z.B. die Ehrenamts- und die Ausbildungsbörse) statt, sodass der ungefähre Aufwand und die Kosten für eine Messe abzuschätzen sind:

 

Die Ehrenamtsbörse für ca. 45 Teilnehmer wird hauptsächlich mit ehrenamtlicher Hilfe durchgeführt, um die Kosten zu reduzieren. Es müssen im Vorfeld Zelte und Tische beschafft und aufgebaut, und der Transport geleistet werden. Hier helfen z.B. Feuerwehr, Pfadfinder oder der THW. Am Veranstaltungstag werden einige Mitarbeiter der Verwaltung benötigt. Besonders aufwendig ist allerdings die Organisation mit ca. 40-50 Arbeitsstunden innerhalb mehrerer Wochen.

Die Ausbildungsbörse ist deutlich größer, mit ca. 115 Ausstellern und muss ohne ehrenamtliche Helfer auskommen. Es entstehen Kosten durch das Marketing, den Messebau und Energiebedarf von ca. 40.000 Euro, die teilweise Sponsoren übernehmen. Zusätzlich muss Personal für die Organisation und den Durchführungstag bereitgestellt werden.

 

Eine Klima-Messe würde wahrscheinlich eher dem Umfang der Ehrenamtsbörse entsprechen, allerdings ist es fraglich, ob ausreichende Sponsoren und/oder ehrenamtliche Helfer für das Projekt gefunden würden. Sollte das nicht der Fall sein, käme auf die Verwaltung außer der Organisation auch die Kostenübernahme zu.

 

Zudem ist es fraglich, ob eine ausreichende Beteiligung von Akteuren für die Veranstaltung gefunden werden könnte. Z.B. sind Handwerker derzeit durch eine allgemein sehr gute Auftragslage ausgelastet. Erfahrungsgemäß ist es auch schwierig den Einzelhandel zu motivieren. Um gute Besucherzahlen zu erreichen, müsste eine solche Messe evtl. mit einem anderen Event gekoppelt werden. Die Akquise und Koordination für eine solche Veranstaltung wäre daher sehr aufwendig.

Reine Informationen zur CO2-Reduzierung bietet das Internet Interessierten in großer Vielfalt an. Daher bringt eine solche Veranstaltung nur einen zusätzlichen Gewinn, wenn diese Informationen auch mit Angeboten auf lokaler Ebene verknüpft werden können. Solche Angebote sind zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr begrenzt.

 

Für einen derartigen Aufwand gibt es derzeit in der Verwaltung weder finanzielle noch personelle Kapazitäten. Auch wenn in naher Zukunft ein/e Klimamanager/in eingestellt werden sollte, werden andere, insbesondere organisatorische Aufgaben innerhalb der Verwaltung erstmal vorrangig sein, um zum Thema Klima einen kontinuierlichen Arbeitsprozess für die nächsten Jahre anzustoßen und zu planen.

Diese Planung beinhaltet auch, Vorschläge zu sammeln und in sinnvoller Weise, bezüglich der Klimaeffizienz und der personellen und finanziellen Durchführbarkeit, abzuarbeiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

Die Idee, eine Klima-Messe zu veranstalten, wird allerdings in einer Liste zukünftiger möglicher Maßnahmen aufgenommen.

Sollten sich Bürger bereit erklären, eine solche Messe selber zur organisieren, steht die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne beratend zur Seite.

 

 

Hinweis zum Verfahrenslauf

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung ist in dieser Angelegenheit der Rat zuständig, da in der Zuständigkeitsordnung nichts anders festgelegt wurde.

Nach den Regelungen der Hauptsatzung (§ 9) ist zwar die Erledigung von Anregungen und Beschwerden grundsätzlich dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Soweit jedoch nur der Rat in der Sache entscheidungsbefugt ist, ist die Anregung vom Haupt- und Finanzausschuss mit oder ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Hinzu kommt die Regelung in § 6 der Zuständigkeitsordnung, wonach Klimaschutzangelegenheiten grundsätzlich im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorzuberaten sind.

Hieraus ergibt sich die auf dem Deckblatt der SV abgebildete Beratungsfolge.

 

Der Rat entscheidet nach den Regelungen der Hauptsatzung abschließend.

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

 

Klimarelevanz:

 

-       Antrag zur Veranstaltung einer Klima-Messe.

-       Relevant für das Klima.

-       Die Durchführung einer Klima-Messe würde bei Bürgern gegebenenfalls mehr Bewusstsein für den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung schaffen und zur Umsetzung von privaten Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes anregen.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

140101 Umweltschutz

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

N.N.

N.N.

529700
529100

sonst. Aufwendungen für Sach- oder Dienstleistungen

zurzeit nicht zu kalkulieren

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke