Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den zweiten Zwischenbericht über das Ablauf- und Beteiligungsverfahren zum Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 zur Kenntnis
Erläuterungen und
Begründungen:
I Überblick
Mit diesem zweiten Zwischenbericht zum Ablauf
der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2020-2025 wird der
Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand und die absehbaren zukünftigen
Entwicklungen informiert.
Der Ablauf- und Beteiligungsplan des Kinder- und
Jugendförderplanes wurde dem Jugendhilfeausschuss am 20.02.2019 (SV 51/246) und
die ersten Zwischenergebnisse am 12.06.2019 (SV 51/252) vorgestellt.
Der Kinder- und
Jugendförderplan wird nach jetzigem Stand voraussichtlich Ende 2020 / Anfang
2021 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werden.
Der gesetzliche
Leitauftrag ergibt sich zentral aus §80, Absatz 1 SGB VIII:
„Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an
Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter
Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen
und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und
3. die zur Befriedigung
des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen,“.
Abgeschlossen ist die
Vorbereitungsphase (1.Phase) und die Evaluation des Kinder- und
Jugendförderplanes 2015-2020 (2. Phase). Seit Mai 2019 wird die Bedarfs- und
Bestandserhebung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit den
Beteiligten vorbereitet. Parallel werden die in den vorgegangenen Phasen
identifizierten Themenbereiche sukzessive bearbeitet (3. Phase). Durchgehend
werden dabei die Akteure (Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und
Schulsozialarbeit, Jugendverbände, Kinder- und Jugendparlament, Träger und
angrenzende Planungs- und Arbeitsbereiche) einbezogen.
Die Aufstellung des
Kinder- und Jugendförderplanes ist als fortlaufender Prozess konzipiert. Die
Bedarfserhebung mit anschließender Maßnahmenplanung, die thematische
Weiterentwicklung und die Beteiligungsverfahren verlaufen parallel und regen
sich gegenseitig an.
Für die Begleitung der
Bedarfserhebung und -auswertung konnte das Landesjugendamt und die
Forschungsstelle für sozialraumorientierte Forschung und Entwicklung unter
Leitung von Prof. Deinet aus Düsseldorf gewonnen werden. Gemeinsam wurde ein
Befragungsdesign entwickelt, das eine hohe Beteiligung der Fachkräfte absichert
und ein möglichst vielschichtiges Bild von den Lebenslagen, Wünschen und Zielen
der jungen Menschen in Hilden erzeugt. Die methodische Begleitung und
Zusammenführung der Ergebnisse erfolgt durch die Forschungsstelle.
Einen Überblick über die
vernetzten Abläufe vermittelt die nachfolgende Prozesskarte.
II Prozesssäulen
Die drei Prozesssäulen „Bedarfserhebung“,
„Beteiligung“ und „Thematische Weiterentwicklung“ werden nachfolgend kurz
erläutert.
A. Bedarfserhebung
Bedarfserhebung: „Kinder- und Jugendarbeit im
Dialog“
Zielsetzung ist ein
strukturierter Dialog mit jungen Menschen in Hilden zu deren Lebenslagen,
Wünschen und Bedarfen. Die Befragung erfolgt mittels qualitativer Methoden. Die
Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit und die
Koordinatorinnen des Kinder- und Jugendparlamentes wurden im November von der Forschungsstelle für sozialraumorientierte
Forschung und Entwicklung (FSPE) geschult. Vier „Forschungsgruppen“ zu
den Themen: „Freizeit in Hilden - Jugend“ , „Themen außerhalb der Schule -
Kinder“, „Beteiligung/ Engagement junger Menschen“ und „Campus Holterhöfchen“
wurden gebildet. Die Befragungsdesigns wurden
Mitte Dezember mit Unterstützung der FSPE weiter qualifiziert. Die Befragungen
werden von Januar - Februar 2020 durchgeführt und die Ergebnisse durch die FSPE
zusammengeführt.
Am 31.03.2020 erfolgt
gemeinsam eine Zwischenauswertung unter Begleitung des Landesjugendamtes. Die
Ergebnisse fließen in die 2. Befragungsphase ein. In dieser werden Workshops
mit Schulklassen durch das FSPE durchgeführt. In den Workshops werden Schüler
über zentrale Themen in Kleingruppen diskutieren und Lösungsvorschläge
erarbeiten. Einbezogen werden dabei
auch, im Sinne eines kontinuierlichen Dialoges mit jungen Menschen, Ergebnisse
aus der Schülerbefragung 2013. Möglichst in jeweils einer Klasse pro
weiterführender Schule in Hilden soll ein Workshop durchgeführt werden, um
einen breiten Querschnitt der Jugend in Hilden zu erreichen.
Bestandserhebung
Die Bestandserhebung der
Kinder- und Jugendarbeit erfolgt ab Februar 2020 über standardisierte Fragebögen.
Diese lehnen sich an die bereits bewährten Bögen aus dem letzten Kinder- und
Jugendförderplan an. Abgefragt werden u.a.
Strukturdaten, Öffnungszeiten und Angebotsstruktur. Ergänzt wird diese
Erhebung durch eine Befragung der Jugendverbände.
Gemeinsame Auswertung/ Weitere Maßnahmenplanung
Die Ergebnisse der
unterschiedlichen Bedarfserhebungen werden zusammengeführt und im 2. und 3.
Quartal 2020 gemeinsam ausgewertet. Der Auswertungsprozess und die sich daraus
ableitende Maßnahmenplanung wird vom Landesjugendamt begleitet werden. In die
Auswertung werden die angrenzenden Fach- und Planungsbereiche eingebunden.
B. Beteiligung
Die Beteiligung der zentralen Akteure (Fachkräfte
der Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbände, Kinder- und
Jugendparlament, Träger und Politik) erfolgt fortlaufend in Form von
Arbeitstreffen und Informationsvorlagen.
C. Thematische
Weiterentwicklung
In den bereits abgeschlossenen Phasen der
Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes 2020-2025 wurden
Schwerpunktthemen identifiziert. Diese wurden dem Jugendhilfeausschuss mit der
SV 51/252 am 12.06.2019 vorgestellt. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt.
Der Sachstand wird nachfolgend skizziert.
C. 1 Vernetzung
Ausbau
der Kooperationsstrukturen in der Kinder- und Jugendarbeit
Netzwerk
Kinder- und Jugendarbeit
Die
Netzwerktreffen finden mit thematischen Schwerpunkten dreimal im Jahr statt.
Integrierte
Planungsgruppe
Die
Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes wird durch eine integrierte
Planergruppe begleitet (Amt für Jugend, Schule und Sport, Jugendförderung,
Kita-Bedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung, Kulturamt, Amt für Soziales und
Integration, Sportbüro, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing
und Bildungs- und Planungsbüro). Das nächste Treffen findet im Januar 2020
statt.
Übersicht: Aktuelle Netzwerkstruktur der Kinder-
und Jugendarbeit:
C. 2 Digitalisierung
Noch
stärkere Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen
Gemeinsame
Darstellung der Ferienangebote aus dem gesamten Bereich der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und des Kulturamtes
Die
notwendigen Absprachen sind erfolgt. Die Ferienangebote für die Oster- und
Sommerferien sind in Kooperation mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit auf der
städtischen Homepage veröffentlicht worden.
Neue
Kommunikationswege - Instagram
Für die
Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit findet im 1. Halbjahr 2020 eine
Fortbildung des Referates für Öffentlichkeitsarbeit zum Einsatz der Kommunikationsplattform
Instagram statt.
Beratungsführer
- Familienportal HiKE
Informationen
über Beratungsangebote im Familienportal HikE werden in Kooperation mit dem
Familienbüro Stellwerk erweitert und aktualisiert. Die Transparenz über die
Beratungs- und Unterstützungsangebote soll hierdurch für Bürgerinnen und Bürger
und Fachkräfte gleichermaßen erhöht werden.
C. 3 Bildung
Weitere
Vernetzung von Jugendhilfe und Schulen / Erfolgreiche Übergänge in den Beruf
Multiprofessionelle
Clearingrunde
Seit
März 2019 gibt es für die Beratung schwieriger Einzelfälle im schulischen
Kontext eine multiprofessionelle Clearingrunde. Die Clearingrunde findet einmal
monatlich in der Campus OT in Räumlichkeiten der Marie-Colinet-Schule statt. An
der Beratung nehmen unter anderem teil: Schulvertreterinnen, Schulsozialarbeit,
Psychologische Beratungsstelle, Allgemeiner Sozialdienst, Sozialpsychiatrischer
Dienst, Jugendförderung, ZAG und Suchtberatung. Die Beratung erfolgt in
anonymisierter Form.
Jugendberufsagentur
Die
Jugendberufsagentur wird ab März 2020 in Hilden erprobt und findet im
Jugendzentrum AREA 51 statt. Jugendberufsagenturen unterstützen beim Übergang
in Ausbildung und Arbeit junge Menschen unter 25 Jahren mit ihrem Beratungs-
und Integrationsangebot. Jugendhilfe, Agentur für Arbeit und Jobcenter bündeln
ihren Beratungskompetenzen und Angebote, um zeitnah einzelfallorientierte
Angebote für junge Menschen zu erstellen.
Arbeitskreis
Schulabsentismus
Schulverweigerung
und -vermeidung gefährden erheblich die erfolgreiche schulische und berufliche
Integration. Auf Wunsch der Schulen wurde Anfang 2019 ein Arbeitskreis zu dem
Thema gegründet.
C. 4 Konzepte
der Kinder- und Jugendarbeit
Bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Die in
dem laufenden Prozess gewonnenen Erkenntnisse fließen in die kontinuierliche
Anpassung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein.
III Ausblick
Die Aufstellung des
Kinder- und Jugendförderplanes ist ein deutlich dynamischer Prozess. Die
Bedarfserhebung und Maßnahmenplanung werden begleitet durch eine
kontinuierliche Beteiligung und thematische Weiterentwicklung. Die einzelnen
Abläufe ergänzen sich wechselseitig. Schon im Prozess werden Optimierungen und
Maßnahmen durchgeführt.
Der Kinder- und
Jugendförderplan stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse und die Grundlage
für die zukünftige finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit in
Hilden dar.
Die Angebote der Kinder-
und Jugendhilfe müssen so gestaltet sein, dass sie die Zielgruppe erreichen und
einen Mehrwert für diese darstellen. Dies gelingt am ehesten, wenn die jungen
Menschen auch bei der Maßnahmenplanung und -umsetzung beteiligt werden und auch
die Zielerreichung gemeinsam reflektiert wird. Der Dialog mit den jungen
Menschen soll daher nicht mit der Aufstellung des Kinder- und
Jugendförderplanes ruhen, sondern möglichst als kontinuierlicher Prozess, im
Sinne einer partizipativen Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit gestaltet werden.
Hierzu soll auch geprüft
werden, inwieweit hierfür noch stärker digitale Kommunikationsplattformen
genutzt werden können.
Wirksamkeit der
Angebote, gemeinschaftsbezogenes Handeln und die zukunftsorientierte Stadtentwicklung
stehen bei den Prozessen im Vordergrund.
Der Jugendhilfeausschuss
wird über den weiteren Verlauf unterrichtet.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
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(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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