Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2019 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Bericht über die Zuschüsse
an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2019
Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund
der Zuschussrichtlinien im Jahr 2019 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 99.991,85
€ (s. beigefügte Grafik, ohne
Sportpauschale). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil
der Vorlage aufgeführt.
Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und Jugendförderung |
Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2019 auf 6 € festgesetzt.
Für 22 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 24.432 € (Vorjahr = 28.449,54 €).
Die Fördersumme wurde für 4.072 Kinder und
Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18
Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.221 Jugendliche).
Zuschüsse zur
Teilnahme an Meisterschaften |
8 Vereine haben einen Zuschussantrag für die
Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 19.002,95 € (Vorjahr = 17.263,74 €),
der sich wie folgt aufteilt:
a) |
Pauschalzuschuss für Amateur- und
Jugendmannschaften |
6.770,00 € |
b) |
Verpflegungspauschale bei Deutschen
Meisterschaften und höher |
5.680,05 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
6.552,90 € |
|
Gesamt: |
19.002,95 € |
Übungsleiterförderung |
19 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 277
Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2019 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.390 € (Vorjahr 18.970 €) ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur
Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter
Sportanlagen |
Der Aufwand für 22 bezuschusste Vereine belief sich
auf 21.060 € (Vorjahr 21.750 €).
Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich
um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je
eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände,
Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für
Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2019 wurden an drei Vereine
Jubiläumszuschüsse in Höhe von 625 €
(Vorjahr 0€) ausgezahlt.
Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in
Höhe von 12.200 € (Vorjahr 11.000€).
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im
Jahr 2019 mit 3.281,90 € (Vorjahr
1.348,75€) bezuschusst:
SV Hilden Ost: Young Generation Cup
VfB 03 Hilden: KommMit U17 - Vier Nationen Cup
Zuschüsse aus
den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes
erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung
kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für
die Vereine betrug im Jahr 2019 12.500
€, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden.
Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2018 in Höhe von 50.578,52 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2019 63.078,52 € zur Verfügung standen. Nach
Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung
wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 15.436,91 €
ausgezahlt:
Motor Yacht Club Hilden:
Der Motor Yacht Club hat für die Anschaffung von Stand
Up Boards und eines Außenbordmotors einen Zuschuss in Höhe von 1.158,80 €
erhalten.
Schachverein
Hilden:
Der Schachverein Hilden erhielt für die Anschaffung
von Turniertischen einen Zuschuss in Höhe von 252,04 €.
Reit- und
Fahrverein Hilden:
Der RuF Hilden konnte für die Sanierung der
Paddocks einen Zuschuss in Höhe von 6.991,47 € abrufen.
Judo Club Hilden:
Der Judo Club Hilden erhielt für die Anschaffung
von Judomatten einen Zuschuss in Höhe von 1.679,60 €.
TC Stadtwald
Hilden:
Der TC Stadtwald Hilden erhielt für die Sanierung
von Tennisplätzen einen Zuschuss in Höhe von 5.355,- €.
Der Zuschuss von weiteren 10.918,82 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden. Der Betrag wird im Jahr 2020 zum Abruf bereitgestellt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer /
-bezeichnung |
080201 Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0802010010 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
100.000,- |
||
2019 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
63.078,52 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei
über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die
Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
||||||