Betreff
Bericht über die im Jahr 2019 gewährten Zuschüsse an die Sportvereine
Vorlage
WP 14-20 SV 51/291
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2019

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2019 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 99.991,85 € (s. beigefügte Grafik, ohne Sportpauschale). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2019 auf 6 € festgesetzt.

 

Für 22 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 24.432 € (Vorjahr = 28.449,54 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.072 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.221 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

8 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 19.002,95 € (Vorjahr = 17.263,74 €), der sich wie folgt aufteilt:

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

6.770,00 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

5.680,05 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

6.552,90 €

 

Gesamt:

19.002,95 €

 

Übungsleiterförderung

 

19 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 277 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2019 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.390 € (Vorjahr 18.970 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 22 bezuschusste Vereine belief sich auf 21.060 € (Vorjahr 21.750 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2019 wurden an drei Vereine Jubiläumszuschüsse in Höhe von 625 € (Vorjahr 0€) ausgezahlt.

 

 

Förderung des Stadtsportverbandes Hilden

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 12.200 € (Vorjahr 11.000€).

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2019 mit 3.281,90 € (Vorjahr 1.348,75€) bezuschusst:

 

SV Hilden Ost: Young Generation Cup

VfB 03 Hilden: KommMit U17 - Vier Nationen Cup

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2019 12.500 €, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2018 in Höhe von 50.578,52 in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2019 63.078,52 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 15.436,91 € ausgezahlt:

 

Motor Yacht Club Hilden:

Der Motor Yacht Club hat für die Anschaffung von Stand Up Boards und eines Außenbordmotors einen Zuschuss in Höhe von 1.158,80 € erhalten.  

 

Schachverein Hilden:

Der Schachverein Hilden erhielt für die Anschaffung von Turniertischen einen Zuschuss in Höhe von 252,04 €.

 

Reit- und Fahrverein Hilden:

Der RuF Hilden konnte für die Sanierung der Paddocks einen Zuschuss in Höhe von 6.991,47 € abrufen.

 

Judo Club Hilden:

Der Judo Club Hilden erhielt für die Anschaffung von Judomatten einen Zuschuss in Höhe von 1.679,60 €.

 

TC Stadtwald Hilden:

Der TC Stadtwald Hilden erhielt für die Sanierung von Tennisplätzen einen Zuschuss in Höhe von 5.355,- €.

 

 

Der Zuschuss von weiteren 10.918,82 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden. Der Betrag wird im Jahr 2020 zum Abruf bereitgestellt.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

WP 14-20 SV 51/178


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0802010010

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

100.000,-

2019

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

63.078,52

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke